Digitales Deutschland: Gesuchte Straftäter erhalten Grundsicherung

Montag, 31. August 2026

Man muss Deutschland einfach lieben. Wir sind ein Land, in dem der Staat ziemlich genau wissen möchte, ob ein Grundsicherungsempfänger nebenbei 73,40 Euro verdient hat. Rentenversicherung, Beschäftigungsdaten und sogar bestimmte Kapitalerträge können automatisiert abgeglichen werden. Dafür gibt es eigens § 52 SGB II. Nur eine vergleichsweise belanglose Information scheint in diesem hochmodernen Datennetz bislang unterzugehen: Ob die Polizei denselben Menschen gerade per Haftbefehl sucht. Das wäre vermutlich auch zu viel verlangt. Schließlich kann man nicht erwarten, dass zwei deutsche Behörden miteinander reden. Wo kämen wir denn da hin?

Vor der Polizei abgetaucht, für das Jobcenter stets erreichbar

Der aktuelle Fall ist kein satirischer Einfall, sondern tatsächlich deutsche Verwaltungsrealität. Unionsfraktionsvize Günter Krings hat Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas scharf dafür kritisiert, dass Menschen trotz offenen Haftbefehls weiterhin Grundsicherung erhalten können. Union und SPD hatten bereits vereinbart, diese Möglichkeit zu beenden. Ein entsprechender Aktionsplan sollte nach Darstellung von Krings bereits im Juli vorliegen. Bislang ist daraus nichts geworden. Das Arbeitsministerium arbeitet nach eigenen Angaben gemeinsam mit dem Innenministerium daran und strebt die gesetzliche Umsetzung bis Ende 2026 an. Ende 2026 ist für Bas so ähnlich wie Juli.

Und jetzt wird es richtig schön.

Der Erlass eines Haftbefehls führt nämlich nach geltendem Recht nicht automatisch zum Verlust der Grundsicherung. Das hatte die Bundesregierung bereits Anfang 2025 ausdrücklich bestätigt. Solange die betreffende Person die Voraussetzungen des SGB II erfüllt und insbesondere für das Jobcenter erreichbar bleibt, kann der Leistungsanspruch grundsätzlich fortbestehen. Erst mangelnde Erreichbarkeit kann zum Ausschluss führen. Das muss man erst einmal geistig sortieren.

Mehr als 100.000 Haftbefehle – aber keine Ahnung, wer Geld bekommt

Besonders beeindruckend wird die Sache bei den Zahlen. Nach aktuellen Berichten waren zum 1. Juli 2026 insgesamt 170.667 Fahndungen zu offenen nationalen Haftbefehlen gespeichert. Dahinter standen 148.311 Personen, weil gegen einzelne Menschen mehrere Haftbefehle beziehungsweise Fahndungsausschreibungen bestehen können. Nun wäre die naheliegende Frage: Wie viele dieser Menschen erhalten Grundsicherung oder andere Sozialleistungen? Antwort: Weiß keiner.

Die Bundesregierung hatte bereits 2025 auf eine parlamentarische Anfrage mitgeteilt, dass ihr keine Daten darüber vorliegen, wie viele Menschen gleichzeitig Sozialleistungen beziehen und mit offenem Haftbefehl gesucht werden. Ein automatisierter Datenabgleich zwischen Polizei und Sozialbehörden gestaltet sich scheinbar schwierig.

Meine Antwort auf die Frage lautet: Der überwiegende Teil. Weil die meisten Straftäter nun ja doch nicht aller vier Wochen eine Bank oder eine Tankstelle ausrauben können, wird es in den meisten Fällen wohl auf Grundsicherung hinauslaufen. LoL.

Um das abzustellen, fehlt vermutlich irgendwo Formular 17b „Antrag auf behördenübergreifende Kenntnisnahme einer bereits vorhandenen Kenntnis“ in Kombination mit dem berühmten Passierschein A38 aus Asterix und Obelix.

Die Gallier hatten 1976 offenbar bereits eine erschreckend präzise Vorstellung von deutscher Verwaltungsdigitalisierung.

Der Staat gleicht Daten ab – nur eben andere

Dabei ist es keineswegs so, dass Jobcenter grundsätzlich in einem digitalen Paralleluniversum leben.

§ 52 SGB II sieht ausdrücklich automatisierte Datenabgleiche vor. Dabei wird unter anderem geprüft, ob Leistungsbezieher gleichzeitig Leistungen der Renten- oder Unfallversicherung erhalten, ob Beschäftigungsverhältnisse bestehen und ob bestimmte steuerlich relevante Kapitaldaten gemeldet wurden. Der Staat kann also durchaus Datenbanken miteinander reden lassen. Hat jemand einen Nebenjob? Interessant! Gibt es Kapitalerträge? Her damit! Bezieht jemand gleichzeitig andere Leistungen? Computer, übernehmen Sie!

Wird derselbe Mensch von der Polizei gesucht? Da müssen wir zunächst einmal datenschutzrechtlich prüfen, ob der rechte Arm des Staates erfahren darf, was der linke Arm des Staates gerade macht.

Ganz so einfach ist der Haftbefehl allerdings nicht

Damit die Empörung nicht völlig mit uns durchgeht, gehört allerdings eine wichtige Einschränkung dazu. Ein offener Haftbefehl bedeutet nicht automatisch, dass wir es mit einem flüchtigen Schwerverbrecher zu tun haben, der mit falschem Bart in einer Waldhütte sitzt und gleichzeitig seine Grundsicherung aufs Konto bekommt. Haftbefehle können unterschiedliche Gründe haben. Sie können beispielsweise auch entstehen, weil jemand nicht zu einem Gerichtstermin erscheint oder eine Geldstrafe nicht bezahlt. Ein automatisches Modell nach dem Motto „Haftbefehl = sofort alles streichen“ wäre rechtlich durchaus problematisch. Aber daraus folgt eben nicht, dass Polizei und Sozialbehörden voneinander überhaupt nichts wissen sollten.

Das wirklich Absurde ist der fehlende Datenaustausch

Man könnte beispielsweise festlegen, dass bestimmte Arten von Haftbefehlen einen automatischen Hinweis an die zuständige Sozialbehörde auslösen. Danach könnte geprüft werden, ob die Voraussetzungen für weitere Zahlungen tatsächlich noch bestehen. Das wäre keine künstliche Intelligenz. Dafür braucht man kein Rechenzentrum mit 40.000 GPUs – wir sprachen darüber. Man braucht im Grunde eine Datenbankabfrage. Und wahrscheinlich zwölf Jahre Verwaltungsmodernisierung.

Besonders grotesk wird die Angelegenheit, wenn man die Anforderungen an normale Leistungsbezieher betrachtet. Wer Grundsicherung erhält, muss für das Jobcenter erreichbar sein. Wer ohne Zustimmung nicht erreichbar ist, kann seinen Leistungsanspruch verlieren und muss gegebenenfalls bereits erhaltenes Geld zurückzahlen. Die Bundesagentur für Arbeit beschreibt diese Regeln selbst ziemlich eindeutig.

Sorry, liebes Jobcenter. Ich war temporär nicht erreichbar. Ich musste staatsbedingt leider untertauchen. Das verstehen Sie doch, oder?

Man sollte beim Untertauchen zumindest darauf achten, weiterhin zuverlässig die Post vom Jobcenter zu bearbeiten. Ordnung muss sein. Die Deutsche Post hilft gern bei der Weiterleitung der Post in die in- und ausländischen Verstecke.

Und der grundsicherungsbeziehende untergetauchte Straftäter sollte von den deutschen Datenschützern entsprechend geschult sein. Wenn es an der Tür klingelt, muss die Frage an der Gegensprechanlage lauten: Jobcenter oder Polizei? Entsprechend muss die Antwort sein: „Bin sofort da“ oder „Tut mir leid, falsche Adresse“. Bei aller Aufregung über die staatliche Störung – so viel Coolness darf schon sein.

Politik hat das Problem erkannt – der Computer wartet noch

Union und SPD wollen die Lücke inzwischen schließen. Künftig soll der Datenaustausch zwischen den zuständigen Behörden ermöglicht und der Leistungsbezug für bestimmte per Haftbefehl gesuchte Personen beendet werden. Das Arbeitsministerium erklärt, gemeinsam mit dem Innenministerium an einem Aktionsplan zu arbeiten. Die Umsetzung der gesetzlichen Änderungen werde bis Ende 2026 angestrebt. „Angestrebt“ ist übrigens eines dieser herrlichen Wörter aus dem politischen Sprachlabor. Ich strebe auch an, irgendwann einen Marathon unter drei Stunden zu laufen. Der Vorteil des Wortes besteht darin, dass man bereits durch die Formulierung keinerlei Gefahr läuft, sich versehentlich auf ein Ergebnis festzulegen. Dabei wäre es so einfach. Ein kleiner zusätzlicher Satz irgendwo im Gesetzestext würde reichen:

„Personen, die zur Fahndung ausgeschrieben sind und sich einem gegen sie laufenden Verfahren entziehen, erhalten bis zur Klärung des Sachverhaltes keine Sozialleistungen mehr.“

Dabei wird über das Thema keineswegs erst seit gestern gesprochen. Schon im Oktober 2025 beschäftigte sich der Bundestag mit einem Antrag der AfD, Sozialleistungen bei bestimmten offenen Haftbefehlen zu stoppen. Der Antrag wurde damals zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen. Das Problem ist also bekannt. Die Daten existieren. Die Behörden existieren. Die Computer existieren. Die gesetzlichen Datenabgleiche existieren ebenfalls. Nur die Verbindung zwischen all dem fehlt.

Und irgendwo sitzt ein Mensch, gegen den ein Haftbefehl vorliegt, vor seinem Online-Banking und stellt zufrieden fest: Die Grundsicherung ist drauf.

Gleichzeitig verliert er jeden Respekt vor diesem dysfunktionalen Staat.

Dark times ahead.


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