Soziale Medien: Die neue Chatkontrolle lässt grüßen, danke EU.

Donnerstag, 9. Juli 2026

Die EU nennt es „Chatkontrolle“. Ich nenne es das, was es ist: den Versuch, private Kommunikation unter Generalverdacht zu stellen. Natürlich beginnt alles mit einem hehren Ziel. Es geht um den Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch. Dagegen kann niemand ernsthaft etwas einwenden. Wer würde schon ernsthaft gegen den Kampf gegen Kindesmissbrauch argumentieren? Genau darin liegt die politische Raffinesse. Wer Kritik äußert, gerät schnell in den Verdacht, gegen den Kinderschutz zu sein. Letztlich geht um eine umfassende Kontrolle.

Es riecht nach Freiheitseinschränkung.

Die Chatkontrolle 1.0 sieht vor, dass Messenger-Dienste wie WhatsApp, Signal oder andere Kommunikationsplattformen private Nachrichten automatisiert nach verdächtigen Inhalten durchsuchen, um die positiven Ergebnisse dann an eine Auswertungsinstanz zu geben. Dort sitzen dann Menschen, die diese Ergebnisse noch einmal – möglichst objektiv – bewerten. Ich kann mir vorstellen, dass da eine neue Behörde mit 800 Leuten geschaffen werden muss. Ganz im Sinne der EU. Sie liebt die Schaffung von neuen EU-Behörden. Vorgeschlagener Name: Wahrheitsministerium.

„Die EU muss WhatsApp nicht knacken, wenn sie vorher in mein iPhone schaut. Die Eingangstür bleibt fest verschlossen – doch Behörden, EU und der deutsche Staat stehen schon im Wohnzimmer.“

Ende-zu-Ende-Verschlüsselung wäre zwar formal erhalten geblieben, praktisch müsste aber bereits per „Client-Side Scanning“ auf dem eigenen Gerät eine Software mitlesen, bevor eine Nachricht verschlüsselt wird. Die Schnüffel-Software soll direkt auf mein iPhone? Gruselige Vorstellung.

Der Unterschied zum heimlichen Öffnen eines Briefes vor dem Einwurf in den Briefkasten ist überschaubar. Die EU-Stasi lässt grüßen. Und als ob das nicht schon der größte Mist an sich wäre, muss man jetzt technisch auch noch zwei Standards unterschieden:

  • Chatkontrolle 1.0
  • Chatkontrolle 2.0

Zunächst soll wohl nur die Version 1.0 in Kraft treten bzw. bleiben.

zur Chatkontrolle 1.0:

  • Keine Pflicht zum Scannen verschlüsselter Chats
  • Es geht um eine Ausnahme von der ePrivacy-Regel, damit Anbieter freiwillig Inhalte durchsuchen dürfen, vor allem bei nicht Ende-zu-Ende-verschlüsselten Diensten wie:
    • Cloudspeicher
    • E-Mail
    • unverschlüsselte Messenger
    • Plattformnachrichten.
  • Die Anbieter vergleichen Inhalte etwa mit bekannten Hash-Werten von Missbrauchsmaterial oder nutzen Erkennungssysteme.
  • Positive Ergebnisse werden dann irgendwo manuell ausgewertet… Super. Ich würde HateAid nehmen. Satire aus.

zur Chatkonrolle 2.0:

  1. Kontrolle vor der Verschlüsselung auf dem Endpoint, vor dem Versenden. Die App scannt Fotos, Videos, Links oder Nachrichten, bevor sie verschlüsselt und versendet wird. Das nennt sich Client-Side Scanning.
  2. Kontrolle nach der Entschlüsselung beim Empfänger. Technisch ebenfalls möglich, aber praktisch genauso problematisch: Dann würde die Nachricht beim Empfängergerät geprüft.
  3. Schwächung der Verschlüsselung/Hintertür. Das wäre die brachiale Variante. Anbieter oder Behörden bekämen Zugriff auf Inhalte, die eigentlich nur Sender und Empfänger lesen können sollten.

Erst Ablehnung, dann plötzlich eine erneute Abstimmung

Die Chatkontrolle wurde von der EU schon einmal abgelehnt. Aber ausgerechnet gestern, in allerletzter Sekunde vor der EU-Sommerpause, wurde die Sache erneut zur Abstimmung gebracht. 314 Abgeordnete stimmten gegen die Wiederbelebung der Chatkontrolle, 276 für die Wiederbelebung, 17 enthielten sich. Schön, dann haben ja mehr gegen die Chatkontrolle gestimmt als dafür gestimmt.

Jetzt könnte man meinen: Super. Die Sache ist zum Glück abgelehnt. Aber mitnichten. Für eine Ablehnung der Wiederbelebung der Chatkontrolle hätte es eine absolute Mehrheit von 361 Stimmen gebraucht. 113 EU-Abgeordnete waren heute um 1200 aber schon in der Sommerpause bzw. haben aus anderen Gründen nicht abgestimmt.

Das erinnert an die Widerspruchslösung bei der Organspende. Wer nicht intensiv dagegen stimmt, ist für die Organspende.

Ich würde sagen: Demokratische Abstimmungen bei der Arbeit. Man muss nur den richtigen Zeitpunkt auswählen und einen Verfahrenskniff mittels Dringlichkeitsregel anwenden. Und schon läuft es für die Befürworter der Chatkontrolle. Wie hat ZDF-heute das Ergebnis der Abstimmung zusammengefasst?

Die Abgeordneten haben grünes Licht für eine Verlängerung der „Chatkontrolle“ gegeben.

Nein. Haben Sie nicht. Zumindest nicht nach meinem Rechtsempfinden. Nach meinem Verständnis kann man von ‚grünem Licht‘ nur sprechen, wenn sich eine Mehrheit ausdrücklich dafür ausspricht. Das war jedoch aus meiner Sicht nicht der Fall.

Die EU verspricht selbstverständlich, dass ausschließlich nach strafbaren Inhalten gesucht werde. Natürlich. Die Geschichte zeigt allerdings, dass einmal geschaffene Überwachungsinstrumente mit erstaunlicher Regelmäßigkeit neue Einsatzgebiete finden.

Und so könnte sich das entwickeln:

  • heute Kindesmissbrauch
  • morgen Terrorismus
  • übermorgen Hassrede
  • danach Desinformation
  • anschließend politisch unbequeme Akteure
  • dann kommen die großen Blogger dran
  • und schließlich die ganz kleinen…

Wer glaubt, eine technische Infrastruktur zur Massenüberwachung lasse sich dauerhaft auf einen einzigen Anwendungsfall beschränken, glaubt vermutlich auch, dass Steuererhöhungen nur vorübergehend sind.

Hinzu kommt ein weiteres Problem: Algorithmen irren sich. Bilder werden falsch erkannt. Nachrichten werden aus dem Zusammenhang gerissen. Unschuldige geraten in den Fokus. Private Fotos landen möglicherweise bei Behörden, obwohl sie völlig legal sind. Computer und Mobiltelefone kennen weder Ironie noch Kontext. Und auch der Einsatz einer KI macht es nicht besser. Denn auch die KI folgt einer Programmierung. Und jede Programmierung kommt von einem oder mehreren Programmierern. So wie sie Ironie im Programmcode definieren, so reagiert später die KI.

Die eigentliche Frage lautet nicht, ob wir Kindesmissbrauch bekämpfen sollten. Selbstverständlich sollten wir das. Die entscheidende Frage lautet vielmehr, ob wir dafür sämtliche Bürger unter Generalverdacht stellen wollen. In einem Rechtsstaat gilt eigentlich das Gegenteil: Nicht jeder Bürger muss seine Unschuld beweisen, vielmehr muss der Staat einen konkreten Verdacht haben, bevor er in Grundrechte eingreift.

Die Sache wird garantiert vor dem BVG landen. Und wenn der die EU-Pläne nicht kassiert – dann gute Nacht.

Anlasslose Chatkontrolle stellt das Rechtsstaatsprinzip auf den Kopf

Freiheit verschwindet selten mit einem großen Knall. Sie verschwindet Schritt für Schritt. Immer mit guten Absichten. Und immer zum Schutz der Bevölkerung. Und natürlich Immer nur dieses eine Mal – großes Ehrenwort… Bis man sich irgendwann fragt, wann aus dem freien Bürger eigentlich ein permanent überwachter Bürger geworden ist.

Dark times ahead.


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