Milka vor Gericht

Mittwoch, 13. Mai 2026

Weniger Inhalt, höherer Preis – bei nahezu identischer Verpackung. Für diesen „Trick“ wird man in Deutschland vor Gericht gezerrt, weil wir eben in Deutschland auch unter Langeweile leiden. Wir haben keine anderen Probleme, als Gerichte mit diesem Quatsch zu belästigen. Die Verbraucherzentrale Hamburg hat Klage eingereicht, weil viele Milka-Tafeln plötzlich nur noch 90 statt früher 100 Gramm enthalten. Gleichzeitig stieg wohl der Preis leicht an.

Die große Empörung: „Shrinkflation“

Dieser Begriff ist fast schon zum Symbol moderner Supermarkt-Tricks geworden. Bei Milka soll die Tafel sogar minimal dünner geworden sein – angeblich nur etwa einen Millimeter. Kaum jemand erkennt so etwas im Laden zwischen hunderten Produkten. Genau darin sehen die Verbraucherschützer eine Täuschung der Kunden.

Preise erhöhen und gleichzeitig Inhalte verkleinern?

Die Kritik lautet: Wenn man schon weniger verkauft, dann soll man es auch deutlich sichtbar sagen – und nicht hinter einer vertrauten Verpackung verstecken. Die Verbraucherzentrale fordert deshalb klare Warnhinweise auf Verpackungen, wenn die Füllmenge reduziert wurde. Manche wünschen sich sogar gesetzliche Vorgaben ähnlich wie bei Sonderangeboten. Milka soll auf den Verpackungen vor dem eigenen Produkt warnen?

Milka und die ewigen Gerichtsprozesse

Interessant ist dabei: Milka ist seit Jahrzehnten regelmäßig in juristische Auseinandersetzungen verwickelt. Die Marke verteidigt aggressiv ihr berühmtes „Milka-Lila“. Der Bundesgerichtshof entschied bereits mehrfach zugunsten von Milka, dass ähnliche Lilatöne bei Schokoladenverpackungen problematisch sein können. Es gab Streit mit:

  • Gebäckherstellern
  • Snackriegel-Anbietern
  • Ritter Sport
  • britischen Süßwarenfirmen
  • sogar wegen lilafarbener Verpackungen allgemein

Milka verteidigt seine Marke also äußerst konsequent. Ironischerweise steht der Konzern nun selbst wegen möglicher Verbrauchertäuschung vor Gericht.

Vertrauensverlust?

Der größere Schaden entsteht vermutlich nicht im Gerichtssaal, sondern im Kopf der Kunden. Denn viele Verbraucher haben inzwischen das Gefühl: Im Supermarkt wird überall geschummelt. Chips-Tüten mit Luft. Kaffee-Packungen mit weniger Inhalt. Waschmittel mit kleinerer Füllmenge. Und jetzt eben auch Schokolade. Die Folge:
Die Menschen achten plötzlich misstrauisch auf Grammzahlen statt auf Marken. Und genau das ist gefährlich für Traditionsmarken wie Milka. Jahrzehntelang lebte die Marke vom Gefühl von Verlässlichkeit. Wenn Kunden aber den Eindruck bekommen, über den Tisch gezogen zu werden, dann hilft irgendwann auch die berühmteste lila Kuh nichts mehr.

Worum es vor Gericht wirklich geht

Offiziell geht es um Wettbewerbsrecht und Verbraucherschutz. In Wahrheit geht es aber um Vertrauen. Der Fall könnte Signalwirkung für die gesamte Lebensmittelbranche haben. Sollte das Gericht den Verbraucherschützern recht geben, könnten künftig deutlich sichtbarere Hinweise bei verkleinerten Packungen nötig werden. Und vielleicht würde das vielen Herstellern endlich klarmachen: Die Kunden merken sehr wohl, wenn plötzlich weniger drin ist. Auch wenn die Verpackung noch so hübsch lila glänzt.

Ich habe bei uns in den Süßigkeitenvorratsschrank geschaut. Da liegen auch Milka-Schokoladen drin – die ich freilich aus Selbstdisziplin nicht anrühre.

Haben wir wirklich keine anderen Probleme in Deutschland, als über 10 Gramm zu diskutieren? Ich sehe eindeutig, dass da 90g draufsteht. Das muss doch reichen. Von einer Irreführung der Verbraucher kann man hier eigentlich nicht sprechen. Mir erschließt sich auch nicht, was Milka hier ändern könnte.

Zum Glück haben wir Gerichte, die uns das heute erklären werden.


Entdecken Sie mehr von Michael Behrens

Melden Sie sich für ein Abonnement an, um die neuesten Beiträge per E-Mail zu erhalten.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Nach oben scrollen

Entdecken Sie mehr von Michael Behrens

Jetzt abonnieren, um weiterzulesen und auf das gesamte Archiv zuzugreifen.

Weiterlesen