Freitag, 19. März 2026


Ich hatte es mir fast gedacht, dass es der Antrag auf Abschaffung der Hundesteuer auch ins ovb bringt. Lassen wir die Argumente der Antragstellerin einfach weg, weil wir uns ja hier schon damit beschäftigt haben. Vielmehr wundere ich mich über die Umstände des Berichtes. Was mir in der Bauausschusssitzung wie ein normaler Antrag vorkam, wird im ovb zum „Brief“. Woher kennt das ovb den „Brief“, der so in der Bauausschusssitzung nicht verlesen wurde? Dass in der Bauausschusssitzung die Ankündigung der Zahlungsverweigerung durch die Antragstellerin zur Sprache kam, ist mir nicht erinnerlich. Aber wie gesagt. Es kann auch der schlechten Akustik geschuldet sein, dass ich das nicht gehört habe. Check des Sitzungsprotokolls? Fehlanzeige.
„Damit es nicht mehr Hunde werden, als wir vertragen.“
Rückfrage: Wieviele Hunde vertagen wir denn? Falls der Grund für die Erhebung der Hundesteuer tatsächlich der wäre, eine Begrenzungswirkung zu erzielen, dann sind 50 Euro natürlich viel zu wenig. Schon die Anschaffung eines Hundes kostet zwischen 800 und 1.400 Euro, wenn man ihn bei einem Züchter kauft. Wir erweitern die Kostenliste, hier exemplarisch für einen mittelgroßen Hund:
- Die Schutzgebühr im Tierheim, wenn man sich seinen Hund dort holt: 200 bis 500 Euro
- Grundausstattung: Einmalig ca. 150 bis 300 Euro
- Futter pro Monat: 70 Euro
- Hundehaftpflicht: 50 bis 80 Euro jährlich
- Tierarztkosten: 100–300 Euro jährlich
- Krankenversicherung: 10 bis 50 Euro jährlich
- Zusätzliche Kosten: Hundeschule, Hundesitter, spezielle Pflege
Alles in allem kann ein Hund 200 Euro pro Monat kosten, das sind pro Jahr 2.400 Euro, über ein 15 jähriges Hundeleben hinweg ergeben sich Kosten von 36.000 Euro (Beerdigung nicht gerechnet). Davon sind 750 Euro die Hundesteuer. Noch Fragen, ob eine jährliche Hundesteuer von 50 Euro irgendeine Wirkung hat?
Der Omi wollen wir den Hund natürlich nicht unerschwinglich teuer machen. Dafür sorgen schon die angeführten Kosten. Wenn man aber eine Begrenzungswirkung erzielen wöllte, dann müsste es für die Zweit- und Dritthunde eine Steuer geben. Kraiburg macht es vor: Der erste Hund kostet 50 Euro, der vierte Hund dann schon 200 Euro. So wird ein Schuh draus.
Einnahmen von ca. 17.000 Euro pro Jahr
Man kann davon ausgehen, dass die Anzahl der Kampfhunde in Neumarkt-Sankt Veit sehr gering ist. Rechnen wir mit fünf Kampfhunden, die 2.000 Euro einbringen. Somit verbleiben noch 15.000 Euro für die Hunde, für die 50 bzw. 25 Euro (ermäßigter Satz für Weiler und Einöden) bezahlt werden. Neumarkt-Sankt Veit hat 95 Ortsteile, davon ca. 60 Einöden und ca. 20 Weiler. Da dürfte es überall einen Hofhund geben. Dort haben wir also Einnahmen in Höhe von 80 Hunden x 25 Euro = 2.000 Euro. Bleiben noch etwa 13.000 Euro für 260 Normalsteuerzahler übrig. Wir könnten somit etwa 345 steuerpflichtige Hunde haben.
Die tatsächliche Anzahl von Hunden ist natürlich viel höher, gefühlt schon viel höher. Alle weiteren Hunde kommen als Zweit- Dritt- oder Vierthunde aber steuerlich ungeschoren davon, weil für den zweiten und weitere Hunde in Neumarkt-Sankt Veit laut ovb überhaupt keine Steuer anfällt. Ein Schelm, der glaubt, dass diese Konstellation nicht dazu einladen würde, bei den Eigentumsverhältnissen zum Mittel der innovativen steuerlichen Gestaltung zu greifen. 24 von 31 Gemeinden im Landkreis haben das erkannt und erheben die Hundesteuer auch für den zweiten Hund. Immerhin noch 19 Gemeinden nehmen Steuern für den dritten Hund. Zwei Gemeinden haben steuerlich auch den vierten Hund im Blick – laut ovb.
Und was habe ich im Blick? Katzen. ich würde auch für Katzen eine Steuer einführen. Ich erinnere an das Gleichstellungs- bzw. das Antidiskriminierungsgesetz. Schon als Zweithund würde ich mich in Neumarkt-Sankt Veit benachteiligt fühlen, wenn ich nicht einmal 50 Euro Hundesteuer wert bin. Was für eine Hundeleben.
Und als Kater wäre ich komplett beleidigt, nicht zum Steueraufkommen der Stadt Neumarkt-Sankt Veit beitragen zu dürfen.
Dazu kommt noch eine Dunkelziffer: 5 bis 30% aller Hunde sind in Deutschland nicht angemeldet, was die Frage aufwirft, wie die Anmeldepflicht in Neumarkt-Sankt Veit kontrolliert wird. Es wäre zu schön, wenn unsere Stadt bei der Dunkelziffer eine rühmliche Ausnahme vom deutschen Durchschnitt bilden würde.
https://www.neumarkt-sankt-veit.de/fileadmin/Dateien/Ortsrecht_Neumarkt/Hundesteuersatzung.pdf
Wenn ich die Hundesteuersatzung richtig interpretiere, wurde die Hundesteuer schon seit 2004 nicht mehr angepasst. Warum eigentlich nicht? Einkommen und Renten sind laut destatis stark gestiegen. Der Durchschnittsbruttoverdienst kletterte von 2.846 Euro (2004) auf 4.700 Euro (2025), was einer Steigerung um 65% entspricht. Die Durchschnittsrente stieg von 690 Euro im Jahr 2004 auf 1.100 Euro im Jahr 2025. Das ist eine Steigerung um 60%. Steigerung bei der Hundesteuer in den letzten 22 Jahren? 0%. Eine Logik vermag ich nicht zu erkennen. Ich tippe auf Respekt vor dem drohenden Shitstorm.
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