Wie die Rechtsprechung im Landkreis Mühldorf funktioniert

Sonntag, 08. März 2026

https://www.ovb-online.de/muehldorf/muehldorf/muehldorf-ex-kaemmerer-vor-gericht-wegen-sexueller-sexueller-belaestigung-und-untreue-94205328.html

Wir machen es an Hand des Ex-Kämmerers der Stadt Mühldorf fest, dessen Namen uns das ovb im gestrigen Bericht nicht sagen möchte und dessen Gesicht nur verpixelt zu sehen ist. Seine zwei Anwälte dürfen wir dagegen sehen, weil das für uns enorm wichtig ist. Aber was lag denn nun gegen den Ex-Kämmerer vor? Nach Analyse des ovb-Berichts (und Bild) ergibt sich folgende Liste:

  • Untreue und Demütigungen im Amt
  • Erniedrigung einer Vielzahl ihm unterstellter Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen über einen längeren Zeitraum
  • Nötigung einer Vielzahl ihm unterstellter Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen über einen längeren Zeitraum
  • Sexuelle Belästigung einer Vielzahl ihm unterstellter Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen über einen längeren Zeitraum
  • Verletzung einer Vielzahl ihm unterstellter Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen über einen längeren Zeitraum
  • Unflätiges Singen über einen Mitarbeiter
  • Schlagen eines Mitarbeiter auf den Oberarm mit einer Unterschriftenmappe
  • gleichzeitiges Schlagen eines Mitarbeiter mit beiden Händen auf Brust und Rücken
  • Streicheln von Genick und Rücken einer Mitarbeiterin gegen deren Willen
  • Loben des kurzen Rockes der Mitarbeiterin
  • Mehrfache Bezeichnung der Mitarbeiterin als „Schatzi“
  • unrechtmäßige Erfassung der Arbeitszeit (etwas über neun Stunden) über drei Wochen hinweg. Schaden: 505,45 Euro
  • Abrechnung falscher Belege in 289 Fällen zwischen 2017 und 2021 (Essen, Spülmaschinentabs, Kaffeebohnen, Handyhülle. Gesamtschaden: 12.298,84€
  • Vorwurf der Nötigung beim Auszählen einer Briefwahl

Zunächst verspürte ich beim Lesen eine gewisse Täter-Opfer-Umkehr ein. Denn über die Opfer wird im ovb-Bericht kein Wort verloren. Stattdessen konzentrierten sich Richter, Staatsanwältin, Verteidiger und das ovb auf den Täter. Wir lesen folgendes:

„Das Geständnis ist ihm sehr hoch anzurechnen.“

Warum ist ihm das sehr hoch anzurechnen? Ist es nicht eher der Normalfall vor Gericht, dass Angeklagte mit dem Mittel des Geständnisses ihre Strafe reduzieren möchten? Noch leichter fällt ein Geständnis, wenn durch ein Rechtsgespräch schon vor der Urteilsverkündung klar ist, dass es nur zu einer Bewährungsstrafe kommen wird.

„Sein Mandant habe sein Leben Lang ein ordnungsgemäßes, anständiges Leben geführt.“

Jeder Mensch, der erstmals vor dem Richter steht, kann das für sich beanspruchen. Dieser Umstand berechtigt nicht zu einer Sonderbehandlung. Wobei ja auch nicht erklärt wird, was denn den Angeklagten dazu getrieben hat, ausgerechnet im Jahr 2017 mit seinen Verfehlungen zu starten. Mid-Live-Crisis? Sein Lebensweg wurde scheinbar überhaupt nicht beleuchtet. Müssen wir alles nicht wissen. Es ging halt 2017 irgendwie los. Irgendetwas hat ihn 2017 offensichtlich getriggert. Als einziges Indiz kommt in dem Bericht der Begriff „Überheblichkeit“ vor. Sehr dünn – als Erklärung.

„Die außergewöhnlich lange Verfahrensdauer habe ihn unheimlich getroffen“

Das wäre auch einmal eine Erklärung wert, warum sich die Sache so in die Länge gezogen hat. Einen Grund liefert der ovb-Bericht. Der Angeklagte selbst hat vor einem Jahr einen möglichen Strafrahmen von acht bis elf Monaten – zur Bewährung ausgesetzt – ausgeschlagen. Er selbst hat also wenigstens teilweise für eine Verlängerung der Verfahrensdauer gesorgt. Und er fühlt sich von dem, was er selbst mitverursacht hat, plötzlich „unheimlich getroffen“?

„Gebüßt hat er schon, und er wird noch weiter zu büßen haben.“

Die Bezüge seien gekürzt und bei der Pension käme das auch noch auf ihn zu. Um zu bewerten, ob man das als Buße bezeichnen kann, müssten Zahlen über sein Vermögen auf den Tisch. Aber wie sich jeder denken kann, erfahren wir nichts darüber. Ich denke, dass das ihm das Hungertuch erspart bleibt. Ob und wie er im Moment Geld verdient – wir wissen es nicht. Auf jeden Fall war er 20 Jahre Kämmerer. Wir müssen uns wohl eher keine Sorgen machen.

„Da ist er über einen sehr großen Schatten gesprungen.“

Das bezieht sich auf das „letzte Wort“ des Angeklagten. Welcher Schatten soll das bitte sein? Sein eigenes Ego? Wird nicht erklärt.

„Eine Erklärung mit Geständnis-Charakter“

Was ist gleich wieder der Unterschied zwischen einem Geständnis und einer „Erklärung mit Geständnis-Charakter“?

„Schöffengericht sah lange Verfahrensdauer mit zum Teil einschneidenden Ermittlungsmaßnahmen.“

Man sähe ja auch, dass das einem Menschen nicht spurlos vorübergehe. Nein, das sehen wir eben nicht, weil wir ja vom Angeklagten kein Bild bekommen, und schon gar keine Vorher-Nachher-Bilder. Es muss genügen, dass wir erfahren, dass der Angeklagte die Nächte nicht mehr durchschlafen konnte. Da darf ruhig mal das Mitleid überwiegen. Und die Zeugen brauchte man nicht mehr. Man hat einfach die Beweisaufnahme verkürzt. Diese peinlichen Aussagen von Zeugen – überflüssig. Was soll das bringen.

Ich glaube allerdings, dass die Opfer sehr gern ausgesagt hätten. Wenn ich von meinem Chef gedemütigt werde, dann suche ich ja geradezu nach einem Ventil, mir meine Themen von der Seele zu reden. Da kommt ein Gerichtsprozess eigentlich genau richtig.

Was ist eigentlich ein Beispiel für eine „einschneidende Ermittlungsmaßnahme“? Und was im Unterschied dazu ist eine „normale Ermittlungsmaßnahme“?

Wie hoch war jetzt die verhängte Geldstrafe? Die Staatsanwältin hatte 5.000 Euro gefordert. Was entschied der Richter? 0,00 Euro. Alles am unteren Rand der Strafbarkeit. Ein paar Kaffeebohnen hier und ein paar Spülmascheinen-Tabs. Also bitte. Deshalb machen wir doch jetzt hier kein Fass auf. Satire aus.

„Alle Fälle der Untreue unter 50 Euro wurden eingestellt“

Warum eingestellt? War das nicht zu beweisen?

„Auch der Vorwurf der Nötigung beim Auszählen einer Briefwahl wurde nicht weiterverfolgt.“

Warum nicht?

Er räumt alle Vorwürfe in objektiver und subjektiver Sicht ein.“

Inklusive der Untreue-Vorwürfe bis 50 Euro oder exklusive?

Schauen wir uns noch einen alten ovb-Bericht an, der durchaus den Schluss nahelegt, dass es schon eher Themen rund um den Ex-Kämmerer gab. Ach, was haben wir denn hier für ein Schätzchen? Bericht vom 22.10.2016:

Unterlassungsklage des Kämmerers gegen Alt-Bürgermeister Günther Knoblauch, den dritten Bürgermeister Franz Strohmaier und dessen Ex-Frau auf Unterlassung und Wiederruf. Knoblauch hatte 2014, nach seiner Zeit als Bürgermeister, eine Dienstaufsichtsbeschwerde erstellt, worin er die Nichteignung des Kämmerers erwähnt. Besprechungen mit dem Thema „Sportplatzbau“ und „FC Mühldorf“ habe der Kämmerer gemieden und sich krankgemeldet, ohne „tatsächlich krank zu sein“. Bürgermeisterin Marianne Zollner gab vor Gericht an, ihr Kämmerer sei wegen „häufiger Fehlzeiten“ aufgefallen. Seit 01. Januar 2016 müsse der Kämmerer nun schon ab dem ersten Krankheitstag ein Attest vorlegen, und „seitdem ist er viel gesünder“, so Zollner. Allein dieser ovb-Bericht liest sich schon wie ein kleiner Krimi. Die Klage des Kämmerers wurde übrigens in allen Punkten abgewiesen. Auch die Berufung verlor der damalige Kämmerer.

Die Dienstaufsichtsbeschwerde Knoblauchs gegen den Ex-Kämmerer muss sich letztlich aber auch im Nichts aufgelöst haben, denn im September 2021 war der Ex-Kämmerer immer noch im Amt.

Ich darf mitteilen, dass ich das Urteil – ohne jede Geldstrafe – befremdlich finde. Es geht aus dem ovb-Bericht nicht hervor, aber die Vermutung liegt nahe, dass der Ex-Kämmerer nicht einmal den nachweislichen Schaden von 12.298,84€ begleichen muss, oder interpretiere ich das irgendwie falsch?

Warum kann/will sich das ovb nicht in uns Leser hineinversetzen? Dann würde schnell klar werden, was uns eigentlich an dem Fall interessiert.

Was sagt eigentlich die BILD? Sie spricht von Deutschlands schlimmstem Rathaus-Rambo, von einem Saustall, vom hemmungslosen Bedienen an der Stadtkasse. Aus dem „Streicheln“ gemäß ovb wird in der Bild ein „lüsternes Massieren“. Beim Essen kommen jetzt noch Leberkässemmeln und Bahlsen-Keske hinzu. Ein Bild massiver Missstände. Der Rest verbirgt sich hinter einer Bezahlschranke.

Noch bin ich nicht bereit, hier und da Abos abzuschließen, um die immer mehr werdenden Bezahlschranken zu überwinden. Ich sehe allerdings die Notwendigkeit, mit der häuslichen Oberfinanzverwaltung über ein zukünftiges, jährliches, Medien-Budget zu sprechen. Dazu braucht es aber den besonderen Moment.


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