Mittwoch, 04. März 2026
Neumarkt-Sankt Veit und Egglkofen „klären“ ihr Abwasser gemeinsam. Das bedeutet, das sich Egglkofen am Neubau der Kläranlage beteiligen muss. Zu diesem Thema werden wir mit zwei ovb-Berichten beglückt. Der eine ovb-Beitrag stammt vom 28. Januar 2026 und ist – wir ahnen es – völlig faktenbefreit. Das ovb schafft es, uns keine einzige Zahl zu präsentieren. Wir müssen uns mit Floskeln wie „Abwasservertrag ist keine Liebeserklärung“ abspeisen lassen und müssen wieder einmal zwischen den Zeilen lesen. Wenn sich Egglkofens Bürgermeister über die Art und Weise der Zusammenarbeit mit dem OV in Neumarkt-Sankt Veit beschwert und innerhalb des ovb-Berichtes keine einzige Reaktion aus dem Neumarkter Rathaus vorkommt, dann ist das Fazit klar: Ziegleder hat in allem, was er sagt, recht.
Am Montag legte das ovb nach und berichtete über eine fragwürdige Niederschrift. Schon die Überschrift „Bürgermeister Ziegleder genehmigt die Niederschrift wieder nicht“ ist technisch falsch. Denn nicht der Bürgermeister hat die Niederschrift nicht genehmigt, sondern sein Gemeinderat, und dies einstimmig.
Auf der einen Seite haben wir einen Abwasservertrag. Hier ist das ovb der Meinung, dass wir zwar lustig über den Vertrag diskutieren dürfen, nicht aber zu wissen brauchen, was da überhaupt drinsteht.
Dann haben wir eine Niederschrift, wo wir nicht wissen, aus welcher Sitzung welchen Gremiums die Niederschrift überhaupt resultiert und wer dafür verantwortlich ist.
Und wieder fehlt im ovb-Bericht eine irgendwie geartete Reaktion aus Neumarkt-Sankt Veit. Und wir erfahren auch nicht, welche technischen und rechtlichen Auswirkungen es hat, wenn der Egglkofener Gemeinderat eine Niederschrift nicht genehmigt. Ich würde eher darauf tippen, dass die Vertragsinhalte entscheidend sind, und nicht irgendeine Niederschrift.
Egglkofen fühlt sich durch die Kosten des neuen Klärwerks in seiner zukünftigen Entwicklung eingeschränkt. Um das beurteilen zu können, müsste uns ja wenigstens eine Zahl präsentiert werden: Mit welchem Prozentsatz beteiligt sich Egglkofen an den Kosten. Was ist der Berechnungsschlüssel? Wie immer erfahren wir nichts und müssen uns stattdessen mit zwei völlig belanglosen ovb-Berichten berieseln lassen.
Einen unlogischen Punkt müssen wir aber noch beleuchten. Dieser ergibt sich aus diesem Satz:
„Die Gemeinderäte waren sich einig, dass die auf Egglkofen zukommenden Kosten viele Vorhaben im Gemeindegebiet einschränken werden.“
Für Neumarkt-Sankt Veit hat man uns erklärt, dass die die Finanzierung der neuen Kläranlage über die Abwassergebühren erfolgt. Wir Einwohner zahlen somit dafür. Daraus ergibt sich die Annahme, dass das Finanzierungskonstrukt in sich geschlossen ist und die zukünftigen Investitionen eben grade nicht beeinflusst. Das Zitat im ovb lässt die Annahme aber implodieren, denn Egglkofen ist offensichtlich ganz anderer Meinung. Möchte Egglkofen einen anderen Weg gehen und die Kosten als Gemeinde schultern? Wir erfahren es nicht.
Und wieder gibt es im ovb-Bericht keine Reaktion vom OV. Vermutlich liegen Ziegleder und sein Gemeinderat mit ihren Einlassungen und Entscheidungen vollkommen richtig, während die Verantwortlichen im Neumarkt-Sankt Veiter Rathaus zum Sachverhalt schweigen.
Was sicher scheint ist, dass das Tischtuch zwischen dem Egglkofener Bürgermeister und dem Neumarkter OV zerrissen zu sein scheint. Wäre es anders, würden Begrifflichkeiten wie „übertölpeln“ nicht verwendet werden.
PV-Anlage
Die fragwürdige Niederschrift enthält auch einen Hinweis auf eine später zu installierende PV-Anlage. Davon hat unsereins noch nie etwas gehört. Wenn eine PV-Anlage auf dem Terrain des neuen Klärwerkes installiert wird, welches wir über unsere Gebühren finanzieren, dann müsste sich eine PV-Anlage wiederum positiv auf unsere Abwassergebühren auswirken. Wie man sich aber denken kann, gibt es keinerlei Information darüber.
Zum Glück sind bald Kommunalwahlen. Ich empfehle die Abwahl aller Beteiligten, die im Verdacht stehen, uns hier nicht transparent zu informieren. Wie es aber leider ausschaut, können wir das ovb nicht abwählen. Denn das ovb übersieht seine Pflichten, die da wären: Ermöglichung von Meinungsbildung, Kontrollfunktion, umfassende Information.
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