Gestern ab 1800 verlegte ich mein Homeoffice in die Wohnstube, schaltete den Fernseher ein und ließ mich abwechselnd von ARD und ZDF mit Kriegsberichterstattung berieseln. Nach einer Stunde musste ich allerdings ausschalten. Ein Experte nach dem anderen wurde gebeten, den Iran-Krieg völkerrechtlich „einzuordnen“. Jeder hält den Krieg der USA und Israel gegen den Iran für völkerrechtswidrig, außer ich. Ich muss bei der Diskussion immer schmunzeln, weil ich mich an die Aussage des Historikers Prof. Dr. Michael Wolffson erinnern muss:
»Das Völkerrecht ist hervorragend geeignet zum Bekämpfen der Blattlaus«
Die ganze Welt hat das verstanden, nur die deutschen Medien nicht. Man führt die Diskussion zudem sehr einseitig. Würde man die iranische Führung fragen, was sie von internationalem Recht oder der UN-Charta hält, wäre die Antwort: Bei uns gilt nichts anderes als das Recht Allahs und die Scharia.
Was ARD und ZDF da konstruieren, ist Dampfplauderei. Es geht ja grade darum, die Rechte des iranischen Volkes wieder herzustellen.

In Neumarkt-Sankt Veit hat sich der Preis für Diesel innerhalb von 40 Stunden um exakt 10 Cent erhöht. Wenn das so weitergeht, werden bald Forderungen laut werden, der Iran-Krieg müsse unverzüglich beendet werden. Denn letztlich ist uns Deutschen wie immer das Hemd näher als der Rock. Ich höre sie schon: Nicht unser Krieg, nicht unsere Probleme, weit weg, was soll das Ganze. Energiepreisschock hier, Schock bei den Lebensmittelpreisen. Alle sind hochgradig geschockt.
Und dann diese Schock-Interviews an der Tankstelle: „Bald werden wir uns nur noch Nudeln und Tomatensauce leisten können“. Und? Wo ist das Problem? Jeder Zehnte Mensch auf der Welt kann sich nicht sattessen. Die Option, Nudeln zu essen, erscheint mir da immer noch die bessere zu sein. Wir Deutschen wissen weiterhin nicht, wie privilegiert wir sind.
Trotzdem wird gejammert und nach dem Staat gerufen, was das Zeug hält. Beispiel Dubai. Tausende Menschen machen dort Luxus-Urlaub. Aber jetzt, wo da zwei, drei Raketen eingeschlagen sind, dürfen wir Steuerzahler die Rückholaktionen bezahlen.
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