Deutschland: Dienstanweisung zum Gendern missachtet – Kündigung

Donnerstag, 05. Februar 2026

Eine nicht beachtete Anweisung zu gendern hat einer Mitarbeiterin des Bundesamts für Seeschifffahrt und Hydrographie Hamburg zwei Abmahnungen und eine fristlose Kündigung eingebracht.

Erst einmal verdient die Frau meinen höchsten Respekt. Die Sache auszustehen und sich jetzt auch vor Gericht zu wehren – da braucht es Stehvermögen.

Das Arbeitsgericht Hamburg hatte der Frau im Juli 2025 mit ihrer Kündigungsschutzklage recht gegeben. Das Bundesamt hätte es locker bei diesem Urteil bewenden lassen und einfach zur Tagesordnung übergehen können. Für die Gender-Community, die sich bis in die höchsten Bundesämter hineingefressen hat, war dieses Urteil aber unerträglich. Treibende Kräfte im Amt legten Berufung ein, damit es für Deutschland auch wirklich richtig teuer wird. Die eigenen Überzeugungen müssen durchgesetzt werden, koste es, was es wolle.

Wenn dann Journalisten das Amt um eine Stellungnahme bittet, dann verstecken sie sich und verweisen auf den Datenschutz. Manchmal denke ich mir, dass der Datenschutz nur erfunden wurde, um die Politik, Behörden, Unis, NGOs, Stiftungen, Gerichte, Rathäuser usw. vor kritischen Nachfragen zu schützen.

Die Gerichte sind offensichtlich auch auf links gedreht und wehren gefühlt alle Versuche ab, dem Wahnsinn in Deutschland irgendwie Einhalt zu gebieten.

Beispiel ist die Hamburger Volksinitiative ‚Schluss mit Gendersprache in Verwaltung und Bildung‘. Sie scheiterte mit ihren Anträgen gegen Senat/Bürgerschaft vor dem Hamburger Verfassungsgericht vollständig.

Das Gericht verwarf alle Anträge einstimmig. Kritische Stimmen gibt es also auch bei den Gerichten nicht mehr. Der Wokeismus hat ganze Arbeit geleistet. Da lässt sich nichts mehr zurückdrehen.

Und es ist für die Gerichte auch überhaupt viel schöner, wenn man sich inhaltlich mit den Dingen gar nicht beschäftigen muss. Man reduziert das ganze auf Verfahrensfragen, und schon kann man die Anträge plattmachen.

Klage respektive unbegründet

Als ich davon im Spiegel las, dachte ich zunächst, dass sich der Spiegel bei der Satzbildung vertan hat. Aber nein. Die Begründung „respektive unbegründet“ ist wirklich so ergangen. Es hat ja auch total Sinn, Urteile so zu begründen, dass wir normalen Menschen das auf keinen Fall verstehen. Dafür sind Gerichte da. In ihren Entscheidungen abgekoppelt vom einfachen Volk. Wir müssen nicht wissen, warum ein Gericht so entscheidet, wie es entscheidet. Akzeptieren, fertig.

Da bleibt nur eins: Ich führe den Kulturkampf gegen die Gendersekte weiter, indem ich mich einfach nicht beteilige. Ich bleibe bei der logischen, etablierten Grammatik.

Das heutige Blog-Bild stammt aus dem August 2012. Es zeigt die MS Deutschland bei der Heimkehr von den Olympischen Spielen aus London, an Bord ein Großteil der deutschen Sportler. Wir waren an diesem Tag zufällig in Hamburg und ließen uns das Spektakel nicht entgehen.

Nach der Insolvenz der Reederei Peter Deilmann (ursprünglicher Betreiber) im Jahr 2015 wurde die MS Deutschland an ein US-Unternehmen verkauft. Es ist seitdem im Winter als Schulungsschiff „World Odyssey“ im Einsatz. Was für ein Niedergang als Traumschiff. Ich sehe es als Synonym.


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1 Gedanke zu „Deutschland: Dienstanweisung zum Gendern missachtet – Kündigung“

  1. Gerhard Kalisch

    Der mainstream marschiert ungebrochen weiter, der links-grüne Wahnsinn dazu im Gleichschritt. Deutschland ist im Niedergang, es ist hier fast genauso wie in den USA. Auch wir haben einen Deep State und das ist einfach nur erschreckend. Die so genannten Eliten wissen zum Teil nicht, was sie tun. Die 4. Gewalt in Deutschland versagt in wichtigen Bereichen. Aus einem Informationsauftrag wird sehr oft ein gewollter Umerziehungsversuch.

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