Dienstag, 02. April 2024, Politik: Ein Murks-Gesetz folgt dem nächsten.

Je mehr Berichte ich mir über das Cannabis-Gesetz anschaue, je offensichtlicher die Widerspruche sind, desto absurder kommt mir das Gesetz vor. Der MDR zeigt ein paar dieser Widersprüche auf. Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen (CDU) spricht es aus: „Die Bundesregierung hat fachlichen Unfug beschlossen.“

Genau der gleiche Quatsch spielt sich bei der Kindergrundsicherung ab. Die Familienministerin Paus träumt immer noch davon, dass sie 5.000 neue Stellen schaffen und besetzen kann, um die Kindergrundsicherung umzusetzen. Bundesfinanzminister Lindner findet das absurd. Ich finde das auch absurd. Diese sinnlose Umverteilung von Geld von links nach rechts, von Steuerzahlern zu anderen Steuerzahlern, von Steuerzahlern zu Steuerempfängern, von Leistungserbringern zu Leistungsempfängern, gemanaged durch 5.000 Staatsbedienstete. Geld verteilen anstatt Geld erwirtschaften. Das ist – mangels konstruktiver Ideen – der Antrieb des rot-grünen Komplexes. Paus nennt die Schaffung von 5.000 Stellen ihrerseits eine Bürokratieentlastung und erzählt uns etwas von einer Bringschuld des Staates. 5,6 Millionen Kinder könnten erreicht werden.

Kindergrundsicherung: Bürokratie-Monster mit 5.000 neuen Staatsangestellten

Ich würde für eine wirkliche Entbürokratisierung die Bezahlkarte ins Spiel bringen. Davon ausgehend, dass Kinder bis zum 14. Lebensjahr nicht wirklich geschäftsfähig und daraus abgeleitet kein Bargeld benötigen, hätte ich die ultimative Lösung parat: Alle Neugeborenen bekommen sofort ein persönliches Konto mit IBAN-Nummer und allem drum und dran. Die Eltern erhalten die dazugehörige Scheckkarte zur eingeschränkten Verfügung. Eingeschränkt dahingehend, dass man kein Bargeld abheben kann. Außerdem dürfen in Geschäften keine Dinge mit der Karte bezahlt werden, die mit Kindern nichts zu tun haben. „Grundsicherung“ und „Existenzminium“ heißt, die wirklichen Grundbedürfnisse von Kindern und Jugendlichen abzudecken. In Zeiten von KI dürfte es kein Problem sein, dass beim Bezahlvorgang in einem Bekleidungsgeschäft erkannt wird, ob die gekaufte Kleidung dem Alter der Kinder entspricht. Kaufen die Eltern im Supermarkt Alkohol und Tabak, muss es zwei Bezahlvorgänge geben. Genussmittel werden mit der elterlichen Scheckkarte bezahlt, Essen, Kleidung, Getränke, Spielzeug, Bücher, Hygieneartikel mit der Kinderscheckkarte. Ich denke, dass sich die Bedürfnisse der Elten ziemlich vernünftig von den Bedürfnissen der Kinder auseinanderhalten lassen. Wo sich Missbrauch andeutet, werden die Artikel gar nicht erst in die Range der Bezahlkarte aufgenommen.

Vorschlag: Bezahlkarte auch für Kindergrundsicherung

Kritiker werden jetzt spitzfindig nachfragen, wie man das denn dann mit dem Strom und dem Wasser machen will und wie das mit dem Anteil der Miete oder mit dem Tanken an der Tankstelle funktionieren soll. Meine Antwort: Das funktioniert gar nicht. Alle diese Dinge fallen in den Verantwortungsbereich der Eltern. Der Staat kann nicht dazu herangezogen werden, alle Kinder und Jugendliche von der Geburt bis zum Studienabschluss komplett durchzufinanzieren.

Das BMFSFJ hält es für ein Vorurteil, dass zusätzlich ausgezahltes Geld nicht bei den Kindern ankommen könnte und führt eine quantitative Untersuchung der Bertelsmann Stiftung ins Feld. Hier kommen gleich zwei zweifelhafte Begriffe zusammen. Bertelsmann und Stiftung. Das Ministerium geht davon aus, dass „alle Eltern das Beste für ihre Kinder wollen und alles tun, damit es den Kindern gut geht“.

„Alle Eltern wollen das Beste für ihre Kinder“

Wir treten den Gegenbeweis an. Laut news4teachers.de kommt jedes vierte Kind ohne Frühstück zur Schule. Wie kann es eine solche Kindeswohlgefährdung überhaupt geben? Denn schon das Kindergeld ist eine zusätzlich ausgezahlte Leistung für jedes Kind. Es beträgt 250 Euro. Nehmen wir als Beispiel das verarmte NRW. Im Jahr 2024 gibt es dort 190 Schultage. Das jährliche Kindergeld für jeden Schüler beträgt pro Jahr 250 x 12 = 3.000 Euro. Ein belegtes Brot lässt sich mit den Zutaten aus dem Kühlschrank definitiv für zwei Euro hinbekommen. Einen Apfel bekommt man in Deutschland im Supermarkt für durchschnittlich 27 Cent. Mit dem Betrag bin ich ungefähr beim DRK, der eine gesunde Frühstückstüte mit 2,20€ ansetzt. Runden wir auf drei Euro auf, multiplizieren den Betrag mit 190 und kommen auf 570 Euro pro Jahr an Investitionskosten, damit die eigenen Kinder in der Schule nicht hungern müssen. Minimale Kosten. Dennoch investieren 25% der Eltern dieses Geld nicht? Da brauche ich mir die quantitative Untersuchung der Bertelsmann Stiftung gar nicht erst anzuschauen. Hier weiß ich, dass die Kindergrundsicherung bei 25% der Eltern falsch aufgehoben ist.

Mindestens 25% Missbrauch beim Kindergeld sind ein starkes Arguement, strenger hinzuschauen. Die Bundesregierung tut das Gegenteil. Vorschlag meinerseits: Abwahl bei nächster Gelegenheit.

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