Bürgernetzwerk, Petitionsausschuss in München, Tempo-30-Regelung in NSV

Dienstag, 11. Juli 2023

Heute war im Petitionsausschuss des Bayerischen Landtages die entscheidende Sitzung angesetzt, um über unsere Petition bezüglich einer streckenbezogenen Tempo-30-Regelung abzustimmen. Also fuhr das Neumarkter Bürgernetzwerk in voller Mannschaftsstärke nach München ins Maximilianeum. Aus der erwarteten Abstimmung wurde nichts. Schon vor der Sitzung bekamen wir die Information, dass es nur zwei Optionen gibt. Abstimmung und damit vermutlich eine mehrheitliche Ablehnung, oder aber eine Rückstellung der Petition. Die Wahl zwischen Pest und Cholera fiel nach einer kurzen Abstimmung auf Cholera. Das bedeutet, dass die Petition in die neue Legislaturperiode des Bayerischen Landtages mitgenommen wird. Frühere Informationen besagten, dass das nicht möglich ist. Wir nahmen die Entwicklung der Dinge leicht irritiert zur Kenntnis. In der Sitzung wurde der Punkt dann lediglich als „zurückgestellt“ im Protokoll vermerkt. Der Tagesordnungspunkt war innerhalb von drei Sekunden erledigt. Man hätte uns das auch in einer kurzen Mail vorab mitteilen können, was die Reise in die Landeshauptstadt überflüssig gemacht hätte.

Damit die Fahrt nicht zur völligen Schneiderfahrt wurde, entschieden wir, zwei Dinge zu tun:

Wir hörten uns die anderen Petitionen an. Keiner einzigen Petition wurde zugestimmt. Das höchste der Gefühle war ein Ortstermin. Vor diesem Hintergrund wirkt eine Rückstellung fast wie ein Teilerfolg. Es gibt die äußerst vage Vermutung/Hoffnung, dass sich Bundesgesetze in die gewünschte Richtung ändern könnten. Denn trotz unserer detaillierten Bewertung der rechtlichen Lage, die klar die rechtliche Machbarkeit aufzeigt, ja sogar eine Tempo-30-Regelung gebietet, ist die Gegenseite weiterhin überzeugt davon, dass es keine gesetzlichen Möglichkeiten für die Umsetzung gibt. Auch das deckungsgleiche Beispiel aus Vilsbiburg wird als Blaupause für die Entscheidung nicht gelten gelassen. Vor dem Kindergarten in der Frauensattlinger Straße verläuft eine Staatstraße, auf der es seit 2020 eine Tempo-30-Regelung gibt. Man kann das 1:1 mit der Hörberinger Straße in Neumarkt-Sankt Veit vergleichen, wobei die Sichtverhältnisse in Vilsbiburg sogar als besser gelten. Was in Vilsbiburg keine rechtliche Hürde darstellte, ist in Neumarkt-Sankt Veit ein rechtlich nicht umsetzbares Unterfangen?

Die zweite Sache war, dass es im Sitzungssaal nur eine sehr begrenzte Anzahl an Stühlen für Zuschauer gibt. Wir mussten warten, weil vor den Petitionen der Untersuchungsausschuss zur zweiten Münchner Stammstrecke seine Arbeit beendete. Das Zuschauerinteresse war entsprechend groß. Wir widmeten die Wartezeit um und hielten eine inoffizielle Jahreshauptversammlung des Bürgernetzwerkes ab… Einhelliger Tenor: Wir bleiben dran.


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