Donnerstag, 08. Dezember 2022
Nachdem auf lokaler Ebene in dieser Angelegenheit kein Weiterkommen war, hatten wir auf unserer Facebook-Seite nachgefragt, ob wir uns weiterhin für die Einrichtung einer Tempo30-Regelung einsetzen oder unsere Bemühungen aufgeben sollen. Die Bilanz der Umfrage war eindeutig. Von 37 Stimmen sprachen sich 31 dafür aus, dass wir uns weiter für ein streckenbezogenes Tempolimit einsetzen. Wir haben jetzt den nächsten Schritt getan und die Petition eingereicht, die man sich im Wortlaut hier anschauen kann. Der Eingang der Petition wurde uns mit dem Aktenzeichen BV.0549.18 bestätigt.
221108-tempo-30-petitionHerunterladen
Der nächste Schritt ist somit getan. Wir glauben, dass uns die Bestimmungn der folgenden Bundesverordnung Recht geben:
160615-verordnung-332-16Herunterladen
Und hier noch ein Beispiel, dass man Aussagen wie „geht nicht“ nicht akzeptieren muss. Der Fall in Berg in Neumarkt in der Oberpfalz ist absolut vergleichbar. Mit Verweis auf diesen Fall denken wir, dass wir sehr gute Karten haben.
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