Deutschland bekommt ein neues Kinderfördergesetz.

Samstag, 10. Oktober 2026

Deutschland hat ein Problem. Unsere Kinder können teilweise nicht richtig lesen, nicht schreiben, nicht rechnen. In den Kindergärten fehlt Personal, in den Schulen fallen Unterrichtsstunden aus, und die Kommunen wissen zunehmend nicht mehr, wie sie das alles finanzieren sollen.

Was also macht die Bundesregierung? Sie erfindet ein neues Gesetz. Bessere schulische Leistungen per Gesetz. Das hat ja schon immer funktioniert. Diesmal heißt das gute Stück: „Gesetz zur Verbesserung der Startchancen von Kindern und zur Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung“. Kurz: Startchancen- und Qualitätsentwicklungsgesetz, SCQEG.

Allein der Name ist schon eine pädagogische Herausforderung. Wer ihn beim ersten Versuch fehlerfrei aufsagen kann, hat die Sprachförderung vermutlich nicht mehr nötig.

Erst einmal den Vierjährigen vermessen

Der Gesetzentwurf wurde am 02.09.2026 von der Bundesregierung beschlossen. Vorgesehen ist z.B., spätestens bei Vierjährigen den Entwicklungsstand zu erheben. Sprache, motorische Fähigkeiten, mathematische Kenntnisse und sozial-emotionale Entwicklung sollen untersucht werden. Kinder mit Förderbedarf sollen anschließend gezielt unterstützt werden. Wer jetzt auf die Idee käme, dass diese Unterstützung doch eigentlich von den Eltern der Kinder kommen müsste, der täuscht sich. Denn unser Grundgesetz sagt in Artikel 6 Absatz 2:

„Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.“

Das mit der elterlichen Pflicht scheint in der politischen Debatte allerdings zunehmend in den Hintergrund zu geraten. Der Reformansatz betont vor allem, was staatliche Institutionen für Kinder und Familien leisten sollen. Die Frage, welche Verantwortung Eltern selbst für Erziehung, Förderung und Entwicklung ihrer Kinder tragen, wird dagegen auffallend zurückhaltend behandelt.

Natürlich wäre es kein deutsches Reformprojekt, wenn man daraus nicht ein möglichst umfangreiches Regelwerk machen würde. Besonders bemerkenswert: Für die Planung und Begleitung der Förderung sind zusätzlich 30 Minuten pro Kind und Woche für die Kita-Fachkräfte vorgesehen. Das sind die 30 Minuten, die man den beiden Elternteilen des Kindes auf gar keinen Fall zumuten möchte.

30 Minuten. Damit dürfte das deutsche Bildungsproblem endgültig erledigt sein. Vorausgesetzt natürlich, es findet sich jemand, der diese 30 Minuten tatsächlich aufbringen kann. Denn von Langeweile unter dem Kindergartenpersonal habe ich noch nie etwas gehört. Das Gesetz unterstellt den Kindergärtnerinnen unterschwellig, dass sie sich nicht genug um die Kinder kümmern. Ich glaube nicht, dass das geplagte Personal „Hurra“ geschrieen hat, als das Gesetz verabschiedet wurde.

Das Kind kann nicht Deutsch? Hauptsache, das Förderkonzept ist fertig.

Deutschland braucht selbstverständlich erst einmal eine gesetzlich geregelte Qualitätsoffensive. Am besten mit Dokumentationspflichten und einem Arbeitskreis zur Überprüfung der Wirksamkeit.

Ein Land, das lieber Förderung verwaltet, als sie zu ermöglichen

Der Staat hat längst Kindergärten, Schulen, Jugendämter, Bildungsministerien, Kultusministerien und eine kaum noch überschaubare Zahl pädagogischer Einrichtungen. Offenbar reicht das alles nicht, um sicherzustellen, dass Kinder bei ihrer Einschulung wenigstens die Grundlagen der deutschen Sprache beherrschen. Mit dem Finger in Richtung der Eltern zu zeigen – das geziemt sich offensichtlich nicht.

Also wird wieder reformiert.

Vielleicht erleben wir irgendwann sogar den revolutionären Moment, in dem ein Bildungsminister feststellt, dass man Kindern am besten hilft, indem man ihnen genügend gut ausgebildete Pädagogen zur Verfügung stellt und dafür sorgt, dass sie Eltern haben, die sich tatsächlich mit ihnen beschäftigen.

Bis dahin verbessern wir erst einmal die Qualitätsentwicklung der Startchancen. Und wenn das nicht funktioniert, wird mittels des zweiten Gesetzes, dem Kinderstartchancenqualitätsentwicklungsnachbesserungsgesetz, nachjustiert.

Eltern können zwar Kindern kein Deutsch beibringen. Aber Gesetze mit beeindruckenden Namen, die können wir.

Meine Idee wäre eine andere: Wenn ein Kind eingeschult wird und erhebliche Defizite bei der Beherrschung der deutschen Sprache oder anderen grundlegenden schulischen Voraussetzungen aufweist, dann muss zunächst geprüft werden, ob die Eltern ihrer Erziehungs- und Förderverantwortung ausreichend nachgekommen sind. Ist das nicht der Fall, sollte darüber nachgedacht werden, einen Teil des Kindergeldes unmittelbar für zusätzliche schulische Fördermaßnahmen einzusetzen. Warum sollte die Allgemeinheit immer neue Förderprogramme finanzieren müssen, während die elterliche Verantwortung bei der politischen Ursachenforschung weitgehend ausgeklammert bleibt?

Wo sind die Jugendämter, wenn man sie braucht?

Dark times ahead.


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