Dienstag, 18. August 2026

Seit dem 12. August 2026 gilt in der Europäischen Union die neue Verpackungsverordnung. Ihr offizieller Name lautet Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle, kurz PPWR für „Packaging and Packaging Waste Regulation“. So weit, so ChatGPT.
Das Ziel klingt wunderbar: weniger Verpackungsmüll, mehr Recycling, mehr Wiederverwendung. Wer könnte dagegen sein? Ich jedenfalls nicht.
Ich habe allerdings etwas dagegen, wenn aus einem vernünftigen Ziel wieder einmal ein europäisches Bürokratiemonster entsteht, bei dem sich Unternehmen künftig damit beschäftigen dürfen, wie viel Luft in einem Karton steckt, welche Verpackung um welche Gurke gehört, wann der Ketchup portionsweise gereicht werden darf und wer in welchem EU-Land für den ganzen Spaß als Bevollmächtigter bereitstehen muss. Willkommen in der Europäischen Union des Jahres 2026. Wir haben möglicherweise nicht jedes große Problem Europas im Griff. Aber wenigstens kümmern wir uns jetzt gründlich um die Shampoo-Fläschchen im Hotel. Und das ist keine Metapher.
Seit dem 12. August gilt die PPWR
Die Verordnung trat bereits am 11. Februar 2025 in Kraft und wird seit dem 12. August 2026 grundsätzlich angewendet. Der Unterschied zur bisherigen Verpackungsrichtlinie ist wichtig: Eine EU-Verordnung gilt unmittelbar in den Mitgliedstaaten. Die PPWR greift tief in den gesamten Lebenszyklus einer Verpackung ein: Herstellung, Material, Gestaltung, Recyclingfähigkeit, Kennzeichnung, Wiederverwendung und Entsorgung.
Natürlich treten nicht sämtliche Vorschriften gleichzeitig in Kraft. Das wäre für ein bürokratisches Monster zu einfach. Einige gelten jetzt, andere 2027, 2028, 2030 oder noch später. Man muss also nicht nur wissen, was Brüssel beschlossen hat, sondern auch wann welcher Teil davon gilt. Das macht die Sache gleich viel unterhaltsamer.
Selbst die Luft im Karton bekommt eine Quote
Ab 2030 dürfen bestimmte Umverpackungen, Transportverpackungen und Verpackungen des Onlinehandels grundsätzlich höchstens 50 Prozent Leerraum enthalten. Der Gedanke dahinter ist nachvollziehbar. Niemand braucht einen Karton von der Größe eines Umzugskartons, um darin einen usb-Stick zu verschicken. Nur bleibt es natürlich nicht bei der simplen Forderung: „Nehmt halt kleinere Kartons.“ Die Verpackungen müssen bestimmte Anforderungen erfüllen, Unternehmen müssen sich mit Berechnungsmethoden, Nachweisen und technischen Vorgaben beschäftigen. Wir sind damit an einem bemerkenswerten Punkt europäischer Regulierung angekommen:
50 Prozent Luft dürfen es sein. Danach wird es umweltpolitisch bedenklich. Ich warte eigentlich nur noch auf die verpflichtende CE-Kennzeichnung für die Luftblase.
Obst und Gemüse bekommen europäische Verpackungspolitik
Ab 2030 werden zudem verschiedene Einwegkunststoffverpackungen eingeschränkt. Dazu gehören Kunststoffverpackungen für vorverpacktes frisches Obst und Gemüse unter 1,5kg. Also beispielsweise Beutel, Netze und Schalen. Natürlich gibt es Ausnahmen. Eine Verpackung kann etwa weiterhin erforderlich sein, wenn sie Wasserverlust, Beschädigungen, Oxidation oder mikrobiologische Gefahren verhindert. Auch die Unterscheidung zwischen Bio- und konventioneller Ware kann berücksichtigt werden. Und damit beginnt der wirklich schöne Teil. Die EU-Kommission soll weitere Leitlinien erstellen, damit geklärt werden kann, welches Obst und Gemüse unter welchen Voraussetzungen ausnahmsweise doch verpackt werden darf.
Ausnahmen en masse, damit Firmen nicht die „Luft“ ausgeht.
Wir sind ein Kontinent mit rund 450 Millionen Einwohnern, wirtschaftlichen Problemen, Energieproblemen, einem Krieg, der schon zur Haustür hereinschaut, und einer zunehmend schwierigen internationalen Konkurrenzsituation. Aber irgendwo wird sich ein Gremium damit beschäftigen müssen, ob eine Schale Himbeeren zwingend Kunststoff benötigt. Man muss Prioritäten setzen.
Das Shampoo-Fläschchen muss weg
Auch Hotels dürfen sich auf Veränderungen freuen. Ab 2030 werden bestimmte kleine Einwegverpackungen für Kosmetik-, Hygiene- und Toilettenartikel eingeschränkt. Die Verordnung nennt beispielsweise kleine Shampooflaschen, Lotionflaschen und einzeln verpackte Seifenstücke. Die kleinen Shampoo-Fläschchen im Hotelbadezimmer haben also schlechte Karten. Stattdessen dürften wir künftig noch häufiger auf fest montierte Spender drücken, die entweder leer sind, klemmen oder bei denen niemand so genau wissen möchte, wann sie zuletzt gereinigt wurden. Aber Hauptsache, Europa ist gerettet.
Jetzt geht es auch Ketchup und Kaffeesahne an den Kragen
Auch kleine Portionsverpackungen in Gastronomie und Hotellerie stehen auf der Liste. Ab 2030 werden bestimmte Einwegkunststoffverpackungen für einzelne Portionen von Soßen, Kaffeesahne, Zucker, Gewürzen und Aufstrichen eingeschränkt. Immerhin kennt selbst die PPWR noch den Begriff der Realität. Für Take-away-Angebote und bestimmte Einrichtungen wie Krankenhäuser oder Pflegeheime bestehen Ausnahmen. Der kleine Ketchup-Beutel wird also nicht vollständig aus Europa ausgewiesen. Er benötigt künftig lediglich einen guten Aufenthaltsgrund.
Der eigene Kaffeebecher wird europäisches Recht
Schon früher wird es für Restaurants, Cafés und Imbisse interessant. Bis zum 12. Februar 2027 müssen Betriebe, die Getränke oder fertig zubereitete Speisen zum Mitnehmen anbieten, grundsätzlich ermöglichen, dass Kunden ihre eigenen Behälter mitbringen. Dafür darf kein höherer Preis verlangt werden. Das bedeutet, dass an meinem legendären Rucksack (der mit dem kleinen Fußball, man kennt ihn) außen noch eine Schlaufe angenäht werden muss, wo ich mein Blechtippel befestigen kann. Im Rucksack drin gibt es – ich schwöre bei Gott – keinen Platz mehr.
Bis zum 12. Februar 2028 kommen weitere Mehrwegvorgaben hinzu. Für Speisen und Getränke zum Mitnehmen muss grundsätzlich auch eine wiederverwendbare Verpackungsoption innerhalb eines Mehrwegsystems angeboten werden. Für Kleinstunternehmen gibt es Ausnahmen. Auch hier ist die Grundidee nicht völlig verkehrt.
Ich brauche allerdings keine europäische Verordnung, um zu verstehen, dass ein Kaffeebecher, den ich hundertmal verwende, weniger Müll verursacht als hundert Einwegbecher. Offenbar muss diese Erkenntnis inzwischen trotzdem in europäisches Recht gegossen werden.
Und dann kommen die nationalen Verpackungsbevollmächtigten
Wer nun glaubt, wenigstens für Unternehmen werde durch eine EU-Verordnung alles schön einheitlich, sollte sich besser hinsetzen. Denn besonders interessant wird die Sache bei der sogenannten erweiterten Herstellerverantwortung, kurz EPR. Die EU schafft zwar ein gemeinsames Regelwerk. Die Registrierung und praktische Organisation der Herstellerverantwortung bleiben aber wesentlich an die einzelnen Mitgliedstaaten gekoppelt. Ein Unternehmen, das seine verpackten Produkte grenzüberschreitend an Verbraucher verkauft, kann deshalb Pflichten in mehreren EU-Staaten auslösen.
Damit sind wir beim persönlichen Lieblingspunkt dieser Verordnung.
Nach Artikel 45 PPWR müssen Hersteller in bestimmten grenzüberschreitenden Konstellationen einen Bevollmächtigten für die erweiterte Herstellerverantwortung in dem jeweiligen Mitgliedstaat benennen. Dieser Bevollmächtigte darf nicht etwa zentral irgendwo in Europa ansässig sein, um zu agieren. Das wäre zu einfach. Er muss dort niedergelassen sein. Genau mein Humor.
Im Extremfall wird aus Europa eine Bevollmächtigten-Sammlung
Für einen großen Konzern mit eigener Rechtsabteilung und einer Etage voller Compliance-Mitarbeiter ist das vermutlich nur eine weitere Excel-Tabelle: 27 EU-Länder, Name und Adresse des jeweils Bevollmächtigten, und irgenwo in Spalte G bis F kommt dann die jeweilige Jahresgebühr. Genau mein Humor
Für kleinere Unternehmen und Onlinehändler sieht die Welt etwas anders aus.
Wer grenzüberschreitend verkauft, muss prüfen, in welchen Ländern er als Hersteller im Sinne der Verordnung gilt, wo Registrierungspflichten bestehen, welche nationalen Systeme greifen und wo ein Bevollmächtigter erforderlich ist. Es wäre allerdings falsch zu behaupten, dass jeder Händler automatisch 27 Bevollmächtigte bestellen muss. Das hängt von Niederlassung, Vertriebsweg, Empfänger und den konkret betroffenen Mitgliedstaaten ab. Aber genau darin steckt der Irrsinn. Statt eines europäischen Systems bekommt das Unternehmen ein europäisches Regelwerk mit nationaler Umsetzung der Herstellerverantwortung. Man stelle sich einmal vor, Europa würde beim Mobilfunk genauso funktionieren: Ein EU-Mobilfunktarif. Aber bevor ich nach Italien fahre, brauche ich dort noch einen örtlichen Telefonbevollmächtigten.
Für Berater dürfte die PPWR ein Konjunkturprogramm sein
Man muss kein Prophet sein, um vorherzusagen, wer an solchen Konstruktionen verdient. Unternehmen brauchen Beratung. Sie benötigen möglicherweise Registrierungen in mehreren Staaten. Sie brauchen Dienstleister für die Herstellerverantwortung. Sie müssen Daten erfassen, Mengen melden, Verpackungen klassifizieren und Fristen überwachen. Und wenn die rechtlichen Anforderungen kompliziert genug werden, benötigt man natürlich jemanden, der einem erklärt, was die EU eigentlich von einem möchte. So entsteht aus einer Verordnung zur Reduzierung von Verpackungen gleichzeitig eine bemerkenswerte Menge administrativer Verpackung.
Einheitliche Müllsymbole – ausnahmsweise eine gute Idee
Damit ich nicht völlig ungerecht werde: Es gibt auch Dinge in der PPWR, die ich ausdrücklich sinnvoll finde. Die Kennzeichnung von Verpackungen und Abfallbehältern soll europaweit stärker vereinheitlicht werden. Verbraucher sollen anhand harmonisierter Piktogramme leichter erkennen können, aus welchem Material eine Verpackung besteht und wo sie entsorgt werden soll. Das ist vernünftig. Wer schon einmal im europäischen Ausland ratlos vor fünf verschiedenfarbigen Müllbehältern gestanden hat, weiß, dass einheitliche Symbole tatsächlich helfen können. Man sieht: Europa kann Probleme durchaus pragmatisch lösen. Es muss sich nur gelegentlich daran erinnern.
Auch PFAS werden eingeschränkt
Ebenfalls sinnvoll finde ich die Einschränkungen für PFAS in Lebensmittelkontaktverpackungen. Dabei dachte ich, dass PFAS schon längst geächtet und verboten ist. Zu dem Thema gibt es morgen einen Extra-Blog.
Seit dem 12. August 2026 gelten für PFAS bestimmte Grenzwerte. Solche Stoffe stehen wegen ihrer extremen Beständigkeit und möglicher Umwelt- und Gesundheitsrisiken seit Jahren in der Kritik. Hier reden wir tatsächlich über ein Problem, bei dem Regulierung nachvollziehbar ist. Chemikalien in Verpackungen zu begrenzen, die mit unseren Lebensmitteln in Berührung kommen, ist für mich etwas anderes als europäische Detailvorgaben über Portionsverpackungen mit Kaffeesahne. Man kann Umweltschutz unterstützen und trotzdem verlangen, dass der Gesetzgeber zwischen wesentlichen und nebensächlichen Problemen unterscheidet.
Und das ist erst der Anfang
Das besonders Beruhigende an der PPWR: Vieles steht noch bevor. Weitere Anforderungen treten 2027, 2028, 2030 und später in Kraft. Dazu kommen Durchführungsrechtsakte, technische Spezifikationen und Leitlinien der EU-Kommission. Die Kommission hat im Juni 2026 bereits umfangreiche Leitlinien zur Auslegung veröffentlicht. Hintergrund waren zahlreiche Fragen zur Anwendung der Verordnung. Das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen. Man verabschiedet eine Verordnung mit enormer Tragweite, Unternehmen beginnen sich darauf vorzubereiten, dabei entstehen derart viele Fragen, dass anschließend erklärt werden muss, wie die Verordnung eigentlich gemeint ist. Und weitere Konkretisierungen werden folgen.
Mein Problem ist nicht der Umweltschutz
Bevor wieder jemand glaubt, Kritik an einer EU-Verordnung bedeute automatisch, man wolle seinen Hausmüll persönlich in der Nordsee verklappen: Nein. Ich möchte weniger Verpackungsmüll. Ich halte Mehrweg für sinnvoll. Ich brauche keine absurd großen Versandkartons. Einheitliche Recyclingkennzeichnungen gefallen mir. Problematische Chemikalien haben in Lebensmittelverpackungen nichts verloren. Was mich nervt, ist diese inzwischen typische Methode:
Bürokratieabbau und Wettbewerbsfähigkeit als Lachnummer bzw. Rohrkrepierer
Ein vernünftiges Ziel wird genommen und anschließend mit einer solchen Menge an Vorschriften, Quoten, Fristen, Ausnahmen, Unterausnahmen, Registrierungen, Nachweisen und nationalen Zuständigkeiten versehen, dass sich am Ende eine eigene Industrie damit beschäftigen muss, das Regelwerk überhaupt noch zu verstehen. Europa möchte gleichzeitig wirtschaftlich stärker werden, Unternehmen entlasten und im internationalen Wettbewerb bestehen. Vielleicht könnte man irgendwann damit beginnen, diesen Unternehmen nicht bei jeder politisch grundsätzlich vernünftigen Idee einen neuen Rucksack voller Bürokratie aufzuschnallen. Denn Verpackungsmüll zu reduzieren ist sinnvoll. Die Wirtschaft gleich mit einzupacken, eher nicht.
Und was wird aus den Millionen von Papiertüten, die die europäischen Bäcker ihren Kunden täglich mit nach Hause geben, die dann eine Halbwertszeit von maximal 20 Minuten haben und dann in der blauen Tonne verschwinden?
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