Samstag, 23. Mai 2026

Was ist im August 2025 am/im Schweinfurter Baggersee geschehen?
Zwei Mädchen im Alter von sechs und sieben Jahren ertranken, nachdem sie mehrere Minuten unbeaufsichtigt waren. Der Vater spielte mit den Kindern Verstecken am Seespielplatz und suchte sie etwa fünf Minuten lang, bevor Ersthelfer die Mädchen leblos im Wasser fanden. Die Eltern wurden wegen fahrlässiger Tötung schuldig gesprochen, erhielten aber aufgrund ihrer extremen psychischen Belastung keine Strafe.
SZ-Bericht ohne jede Kritik
Als Erstes dachte ich nach dem Lesen darüber nach, ob uns als Eltern bei unseren beiden Söhnen so etwas hätte auch passieren können. Man ist geneigt, mit breiter Brust mit “niemals” zu antworten. Dabei waren wir nie überfürsorglich. Die üblichen Steckdosenabdeckungen in der Wohnung hat es bei uns z.B. nie gegeben. Stattdessen gab es zum frühestmöglichen Zeitpunkt eine klare und strenge Ansage, mit erhobenem Zeigefinger: Hände weg von den Steckdosen, sonst bist du tot. Und Totsein ist sehr schlimm. Das haben beide trotz ihrer Unterschiedlichkeit verstanden. So war es auch in den Badeanstalten. Ohne Schwimmhilfen durften sie sich dem Wasser nicht nähern, solange sie nicht schwimmen konnten. Mit sechs Jahren konnten sie aber schwimmen.
Und dennoch sollte man niemals nie sagen. Es kann geschehen.
Natürlich gehen Eltern durch die Hölle, wenn sie ihre Kinder durch eigene Schuld verlieren. Aber kann das Grund genug dafür sein, straffrei auszugehen?
Ich halte das Urteil für falsch. Eine Bewährungstrafe samt Geldstrafe wäre angemessen gewesen.
Die Urteile unserer Gerichte kommen mir immer seltsamer vor, zumal die angeklagten Eltern vor Gericht wenig kooperativ waren. Wie schreibt die SZ?
“Er (der Richter) bittet die Angeklagten, doch ein paar wenige Worte über sich selbst zu sprechen. Das würde ihm die Entscheidung erleichtern.”
Meines Erachtens wussten die Angeklagten offensichtlich, dass die Sache straffrei für sie ausgeht. Andernfalls hätten sie alles tun müssen, um den Richter milde zu stimmen. Blockadehaltung ist hier eher nicht angesagt.
Zunächst wollten sich beide Angeklagten überhaupt nicht äußern, dann kamen doch noch ein paar zögerliche Sätze. Und was sagte die Angeklagte?
Seine Ehefrau sagt, sie wolle „nicht mehr, dass irgendjemand mit mir redet“. Sie habe das Gefühl, niemand könne verstehen, wie es ihr gehe: „Die Kinder waren meine einzige Familie“
Die Aussage, sie wolle nicht mehr angesprochen werden, wirkt auf mich wie eine Missachtung des Gerichtes. Für den Richter sind das aber alles Aussagen, die ihn darin bestärkten, von einem Sonderfall und einer ansonsten extremen Fürgsorglichkeit auszugehen.
Ein anderer Richter hätte vielleicht den schlimmen Tod durch Ertrinken in den Mittelpunkt gerückt, für den die Eltern die Verantwortung tragen. Hier allerdings waren sich Richter, Staatsanwalt und Verteidiger einig: Straffreiheit für die beiden syrischen Angeklagten. Um das tragische Schicksal von zwei Mädchen ging es im Prozess nicht. Zumindest weiß die SZ davon nichts zu berichten.
Urteil mit fataler Signalwirkung
Was aber ist ein Urteil wegen fahrlässiger Tötung wert, wenn es keine Strafe gibt? Die Frage bleibt unbeantwortet, weil zwar die Angeklagten einen Verteidiger hatten, nicht aber die toten Kinder. Würde man mich fragen, wäre die Antwort auf die Frage klar: Nichts.
Die Signalwirkung, die von solchen Urteilen ausgeht, ist eindeutig: Man kann schwere Schuld auf sich laden – und eine fahrlässige Tötung ist zweifelsfrei eine solche – und als freier Mann oder als freie Frau – den Gerichtssaal verlassen.
Es kommt sicherlich noch ein Aspekt hinzu: Einen Zwischenfall, wo einer der beiden Partner die Verantwortung für den Tod eines Kindes trägt, hält keine Ehe aus. Er – der Kindestod – bedeutet das Ende der Partnerschaft.
Ich habe die Logik der Anklage eh nicht verstanden. Wenn der Vater mit den Töchtern Verstecken spielt, übernimmt doch in diesem Moment der Vater die Fürsorgepflicht. Warum wird dann die Mutter überhaupt angeklagt? Die Erklärung kann doch nur lauten, dass die Staatsanwaltschaft erhebliche Zweifel an der Version der Eltern hatte. Aufklärung gab es aber keine. Der Richter wollte – laut SZ – den Fall halt nicht in die Länge ziehen.
Für die einfachen Fragen reichte es dann folglich nicht. Hatte die Familie für die Kinder Schwimmflügel dabei? Können die Eltern schwimmen? Wurde der Baggersee durch Bademeister überwacht? Nur für den hypothetischen Fall, dass alle Fragen mit Nein zu beantworten sind: Hätten sich die Eltern in ihrer Fürsorglichkeit nicht sicherere Badeanstalten suchen müssen, als abends um 2000 an einem Baggersee zu erscheinen?
Stattdessen erfahren wir, dass der Vater in Syrien Polizist war und seine Tochter – wann immer es ging – zur Schule fuhr, für das Gericht der Beweis extremer Fürsorglichkeit. Über den Beruf der Mutter erfahren wir nichts. Beispiele für ihre extreme Fürsorglichkeit erfahren wir auch nicht.
Falls von Interesse möchte ich ausführen, dass ich weder mit dem Prozessverlauf, noch mit dem Urteil und auch nicht mit dem SZ-Bericht zufrieden bin.
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