Sonntag, 01. März 2026

https://www.anwalt.de/rechtstipps/brand-beim-mieter-vermieter-muss-es-wieder-richten_064467.html
Wenn ein Mieter fahrlässig die Küche abfackelt, muss der Vermieter für den Schaden aufkommen. Das klingt für normal denkende Menschen völlig irrational. Unsereins ist einfach gestrickt. Der, den Schaden verursacht, trägt auch die finanzielle Verantwortung dafür.
Deutsche Gerichte sehen das – welch Überraschung – ganz anders. Im vorliegenden Fall hatte die 12-jährige Tochter Öl im Kochtopf erhitzt, die Küche verlassen und nicht bemerkt, wie sich da Öl entzündete. Im Ergebnis wurde die Küche schwer beschädigt.
Logische Annahme wäre: Die Küche war eingebaut. Sie gehört dem Vermieter. Der Mieter hat fremdes Eigentum zerstört. Folglich ist das ein klarer Haftpflichtschaden. Aber doch nicht in Deutschland. Die Haftpflichtversicherung lehnte die Übernahme ab und verwies an die Gebäudeversicherung. Und hier kommt jetzt der Vermieter ins Spiel. Denn der schließt die Gebäudeversicherung ab. Es ist dann auch nicht ganz unlogisch, die Mieter über die Miete an den Versicherungskosten zu beteiligen. Denn schließlich verursachen meistens die Mieter die Schäden und nicht etwa die Vermieter. Und schon hängt der Vermieter am Fliegenfänger.
Denn die Gerichte argumentieren nun relativ einheitlich, dass der Mieter auf Grund der über die Miete anteilig geleisteten Versicherungskosten im Schadensfall ja nun auch einen Nutzen erwarten darf, zumindest dann, wenn der Schaden fahrlässig verursacht wurde. Typisch Deutschland: Gewinne privatisieren, Verluste/Schäden aber möglichst sozialisieren und auf andere abwälzen.
Ich hoffe, alle haben verstanden, warum wir unser Geld lieber nach Österreich tragen und bei einem zünftigen Wellness-Urlaub verbrennen, als eine Wohnung zu kaufen, um sie zu vermieten. Warum sollte man sich das antun? Die deutsche Rechtsprechung macht Vermieter zu Sklaven ihrer Mieter.
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Na ja – ich denke hier spielen in dem Urteil noch andere Faktoren mit – etwa das Alter der verursachenden Tochter. Und wenn es keine Gebäude Versicherung gegeben hätte (und die wird ja wohl zahlen) oder die nicht in den Nebenkosten umgelegt wird – dann sieht es ja auch anders aus. wenn das Kind des Vermieters in einer dort liegenden Wohnung den Schaden verursacht hätte, wäre ja auch die Gebäudeversicherung aufgekommen. Insofern ist das Vorgehen schon logisch, wenn es auch auf den ersten Blick nicht gerecht erscheint.