Tariftreuegesetz: Bürokratiemonster

Donnerstag, 26. Februar 2026

Das Tariftreuegesetz soll für Fairness sorgen. Wer öffentliche Aufträge erhält, soll seine Beschäftigten mindestens nach Tarif oder einem festgelegten Mindestlohn bezahlen. Lohndumping verhindern, Wettbewerb über Qualität statt über Niedriglöhne organisieren, soziale Standards sichern – so lautet die politische Begründung von Bärbel Bas & friends. Das klingt zunächst vernünftig. Bei genauerem Hinsehen zeigen sich aber erhebliche wirtschaftliche Nebenwirkungen, ein Plus an Bürokratie und höhere Kosten. Das ist exakt das, was die deutsche Wirtschaft braucht. Gewerkschaften und SPD sind hier mit einem außerordentlichen Fingerspitzengefühl unterwegs.

Im Kern verpflichtet das Tariftreuegesetz Unternehmen dazu, bei öffentlichen Vergaben des Bundes tarifliche oder tarifähnliche Löhne einzuhalten. Damit wird Tarifbindung faktisch zur Voraussetzung für die Teilnahme am Wettbewerb um öffentliche Aufträge. Für tarifgebundene Unternehmen ändert sich wenig. Für viele mittelständische Betriebe jedoch, die bewusst nicht tarifgebunden sind, entsteht ein erheblicher Anpassungsdruck. Sie müssen entweder ihre Lohnstrukturen umstellen oder verzichten ganz auf öffentliche Ausschreibungen. Der Markt verengt sich. Weniger Wettbewerb = Höhere Kosten.

Mit dem Gesetz kommt ein umfangreicher Dokumentations- und Nachweisapparat. Unternehmen müssen erklären, zusichern, belegen und fortlaufend dokumentieren. Behörden kontrollieren, prüfen, fordern Nachweise an. Das können sie besonders gut. Hier fühlen sie sich in ihrem Element. Verstöße können zu Vertragsstrafen, Schadensersatzforderungen oder zum Ausschluss von zukünftigen Vergaben führen. Solche Entscheidungen rufen dann wieder die Gerichte auf den Plan, weil die Firmen den Rechtsweg einschlagen werden.

Der bürokratische Aufwand wächst – insbesondere für kleinere und mittlere Betriebe, die keine eigene Rechts- oder Compliance-Abteilung unterhalten. Das werden die Firmen bei der Abgabe von Ausschreibungsunterlagen alles mit einpreisen. Dumm für uns Steuerzahler.

Besonders komplex wird es beim Thema Nachunternehmer. In vielen Branchen – Bau, Gebäudereinigung, IT-Dienstleistungen, Logistik – sind Subunternehmerketten üblich. Das Tariftreuegesetz verpflichtet den Hauptauftragnehmer regelmäßig dazu, sicherzustellen, dass auch sämtliche Nachunternehmer die tariflichen Vorgaben einhalten. Damit wird die Verantwortung entlang der gesamten Leistungskette nach unten durchgereicht – die Haftung jedoch bleibt am Generalunternehmer hängen.

Der Hauptauftragnehmer muss sich Erklärungen der Nachunternehmer einholen, deren Lohnstrukturen prüfen, Kontrollrechte vertraglich absichern und gegebenenfalls Sanktionen durchsetzen. In der Praxis bedeutet das zusätzliche Vertragswerke, Prüfprozesse und Risikoabsicherungen. Je länger die Subunternehmerkette, desto größer das Haftungsrisiko. Für den Auftraggeber ist das bequem – die Kontrolle wird faktisch privatisiert. Für Unternehmen wird es zu einem juristischen Minenfeld.

Hinzu kommt: Unterschiedliche Bundesländer haben unterschiedliche Tariftreue- und Vergabegesetze. Jetzt wird das Ganze mit einem bundesweiten Tariftreugesetz garniert, das für Ausschreibungen des Bundes gilt. Ein Flickenteppich tut sich auf. Interessiert die Sozis nicht. Wie sagte heute ein Gewerkschafter, der neben Frau Bas stand: Wir wollen gleicher unter Gleichen sein. Gleichmacherei statt Vielfalt. Und ich dachte, es müsste andersherum sein. Aber die Linksgrünen lieben die Gleichmacherei. Riecht nach Sozialismus. Ist Sozialismus.

Wirtschaftlich führt das Gesetz tendenziell zu steigenden Angebotspreisen. Höhere Lohnkosten, höherer Verwaltungsaufwand, höhere Haftungsrisiken – all das wird eingepreist. Die öffentliche Hand zahlt am Ende mehr. Weniger Bieter, geringerer Wettbewerb, höhere Preise. Gerade Kommunen mit ohnehin angespannten Haushalten werden diesen Effekt spüren.

Befürworter argumentieren, dass faire Löhne ihren Preis haben. Kritiker entgegnen, dass durch das Vergaberecht Tarife erzwungen werden. Die Grenze zwischen sozialpolitischer Zielsetzung und ordnungspolitischem Eingriff verschwimmt. Unternehmerische Freiheit wird eingeschränkt, flexible Vergütungsmodelle verlieren an Bedeutung, der Verwaltungsstaat wächst weiter.

Das Tariftreuegesetz ist somit kein rein arbeitsrechtliches Instrument, sondern ein wirtschaftspolitischer Hebel mit weitreichenden Folgen. Es verschiebt Verantwortung in die Unternehmen, baut Kontrollstrukturen aus und erhöht die Komplexität öffentlicher Auftragsvergabe erheblich. Das Gesetz sichert nicht wirklich den fairen Wettbewerb – es ersetzt ihn durch Regulierung, Bürokratie und steigende Kosten.

Die großen Gewerkschaften und die SPD machen sich den Staat zur Beute. Anders kann man sich die Verabschiedung dieses Gesetzes nicht erklären. Ich war fest der Meinung, dass CDU/CSU alles tun werden, damit es zu diesem Gesetz nicht kommt. Wie es aber halt so ist: Die 10%-SPD bestimmt in der Regierung das Geschehen.

Wer sich die Praxis anschaut, erkennt: Gut gemeint ist nicht automatisch gut gemacht. Bei den Sozis sowieso nicht. Das Ganze beginnt bereits bei Vergabesummen von 50.000 Euro. Die Wirtschaft wird weiter gegängelt.

Die Frage lautet auch, wie das Gesetz mit EU-Recht vereinbar ist. Welches Tarifrecht gilt, wenn sich eine portugiesische Baufirma an einer Ausschreibung des Bundes beteiligt?


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