Freitag, 06. Juni 2025, Regierungsprogramm Teil VII, Gesundheitssystem: „Geburtshilfe wird zusammenbrechen.“

https://www.ovb-online.de/weltspiegel/bayern/hebammen-schlagen-alarm-die-geburtshilfe-wird-zusammenbrechen-hebammenhilfevertrag-93769065.html

Nach dem Studium des im Moment geltenden Vertragskonstruktes zwischen GKV und den drei Hebammenvereinen verstehe ich jede Hebamme, die hinschmeißt und den Beruf wechselt. Formal sprechen wir über Freiberufliche Hebammen. Praktisch sind es aber Leibeigene – ha, schönes Wortspiel. Die Hebamme ist hier verpflichtet. Die Hebamme ist da verpflichtet. Die Hebamme ist dort verpflichtet. Meldesysteme hier, Dokumentationen da. Von Rechten habe ich in dem Dokument wenig bis gar nichts gelesen.

„Die Hebammenhilfe erfolgt in interaktiver und kommunikativer Form zwischen der Hebamme und der Versicherten und basiert auf den Prinzipien der partizipativen Entscheidungsfindung.“

Ein schöner Gummiparagraph. Macht sich gut vor Gericht. Eine dankbare Sache für Anwälte. Und: Fünf Euro ins Phrasenschwein.

„Der genaue Text sei noch nicht öffentlich“

Das ist in der Tat seltsam, denn der aktuelle Vertrag hat nur eine Gültigkeit vom 01.05 bis zum 31.10.2025. Der letzte Vertrag war dagegen noch ein ganzes Jahr lang gültig. Warum gibt es im Moment nur einen Vertrag bis Ende Oktober? Und warum ist der neue Vertrag – obwohl scheinbar schon ausgehandelt – nicht einsehbar? Selbst chatgpt scheitert beim Versuch, das Dokument zu finden. Das Übergangsvertragswerk hängt wohl damit zusammen, dass man sich nicht einigen konnte und die Schiedsstelle entscheiden musste. Ab dem 01.11.2025 gibt es dann einen Vertrag für zwei Jahre bis 2027.

Nur noch 80 und 30 Prozent des Stundenlohns

Ich muss kurz rechnen. Bei einem Stundenlohn von 75 Euro wären 30% von 80% nur noch 18 Euro. Natürlich arbeitet keine Hebamme für 18 Euro in der Stunde. Ich glaube, es läuft eher darauf hinaus, dass die Hebamme für den Fall, dass sie gleichzeitig vier Schwangere entbindet, nicht das Vierfache abrechnen kann. Aber ihr Stundenlohn erhöht sich natürlich mit steigender Belastung. Aber ich lasse mich hier gern korrigieren.

Statt 74,28 Euro gebe es ab November nur noch 59,42 Euro.

Das ist zu einfach, denn es gelten weiterhin beide Stundensätze – zumindest im Moment. 74,28 Euro ist der normale Stundensatz und 59,42 Euro ist der Stundensatz für Beleghebammen. Schaut man sich die Abrechnungspositionen an, dann haben sich ab 01.05.2025 alle Abrechnungspositionen verbessert. Das soll ab dem 01.11.2025 anders sein?

In der Anlage 7 des momentanen Vertrages wird es interessant. Fünfeinhalb Seiten Abrechnungspositionen. Das ist einfach irre. Der Aufwand bei der Abrechnung durch die Hebamme und der Prüfungsaufwand bei den Krankenkassen ist einfach absurd hoch. Ich möchte nicht wissen, welchen Kampf beide ‚Parteien‘ führen müssen, bis das Geld dann endlich auf dem Konto der Hebamme ist.

Aus der Thematik ergibt sich eine Änderung meines Regierungsprogrammes bezüglich des bedingungslosen Grundeinkommens.

Regierungsproramm Teil VII: Korrektur und Lösung.

Tatbestand

  • Das Abrechnungssystem mit 131 Abrechnungspositionen ist ein Horror in Sachen Bürokratie.
  • Hebammen malen ein düsteres Szenario, wenn am 01.11.2025 ein neues Vertragswerk gilt.

Überlegung

  • Eine freiberufliche Hebamme betreut eine Schwangere im Verlauf einer unkomplizierten Schwangerschaft und Geburt durchschnittlich ca. 30 Stunden – mit Schwankungen je nach individueller Situation und Betreuungsmodell (Hausgeburt, Klinik, ambulant etc.).
  • Es wäre für alle Beteiligten viel sinnvoller, wenn jede Hebamme für jede Schwangere einfach einen Pauschalbetrag bekäme. Beispiel 30 Stunden á 75 Euro = 2.250 Euro.
  • Das Aufziehen eines Kindes bis zum 18. Lebensjahr kostet ungefähr 165.000 Euro.
  • Dafür erhalten die Eltern im Moment rund 18 x 12 x 250 = 54.000 Euro an Kindergeld.
  • Es bleiben 111.000 Euro echte Kosten.
  • Kinder kriegen und haben ist also eh schon ein kostspieliges Unterfangen, was man kostentechnisch doch eher selbst stemmen muss.

Lösung

  • Als Erweiterung meines Regierungsprogrammes in Sachen Sozialleistungen wird das bedingungslose Grundeinkommen für jeden Menschen nicht erst ab der Geburt bezahlt, sondern ab dem ersten Schwangerschaftsmonat.
  • Es beträgt 250 Euro pro Monat.
  • Damit sammelt sich schon vor der Geburt eine Summe von 9 x 250,00 = 2.250 Euro an.
  • Dividiert man diese Summe durch die 30 durchschnittlichen Stunden, die eine Entbindende von ihrer Hebamme vor, während und nach der Geburt betreut wird, landen wir exakt bei einem Stundenlohn von 75 Euro, der auch dem jetzigen Vertragswerk zu Grunde liegt.
  • Die Hebamme berechnet an die Entbindende 2.250 Euro, von mir aus monatsweise 250 Euro.
  • Ein erheblicher Kostenblock würde von den Krankenkassen an den Staat verschoben werden.
  • Denn das Kinderkriegen ist keine Krankheit.
  • Ich sehe somit den Zusammenhang mit den Krankenkassen nicht.
  • Und Kind ist Kind – egal ob geboren oder ungeboren.
  • Dass der Staat erst ab der Geburt mit dem Kindergeld (bei mir: Bedingungsloses Grundeinkommen) einsteigt, ist nicht logisch.
  • Ich verstehe nicht, warum meine CSU da nicht schon längst selbst draufgekommen ist.
  • Bei über die 2.250 Euro hinausgehende Kosten (bei komplizierteren Schwangerschaften/Geburten) springen die Krankenkassen ein, dies aber wiederum mit Pauschalbeträgen an die Hebammen (bei mir sind das die Privaten Krankenkassen, denn die gesetzlichen Krankenkassen löse ich auf).
  • Genauso werden von der Krankenkasse natürlich weiterhin die Kosten für den Krankenhausaufenthalt bezahlt.
  • Um der Inflation keinen Vorschub zu leisten, sind die 250 Euro bedingungsloses Grundeinkommen für jedes Kind unveränderlich.
  • Kostensteigerungen durch die Inflation müssen durch die werdenden Eltern getragen werden.
  • Nicht umsonst hatte ich den Kostenblock mit 111.000 Euro erwähnt um aufzuzeigen, wie teuer ein Kind im Laufe der Zeit ist.
  • Niemand würde auf die Idee kommen, vom Staat die Übernahme dieser Kosten zu verlangen.
  • Also können sich die werdenden Eltern sehr wohl auch an der Geburt kostentechnisch beteiligen, wenn es über die 250 Euro pro Monat hinausgeht.
  • Eine Härtefallregelung muss es selbstverständlich geben.

Finanzielle Auswirkungen auf das Einkommen der Hebammen

  • Eine freiberufliche Hebamme betreut etwa 20 bis 30 Schwangere gleichzeitig.
  • Nehmen wir die hohe Zahl von 30 an, weil sich unsere Hebamme durch den Wegfall bürokratischer Arbeiten stärker um ihre Klientinnen kümmern kann.
  • Der monatliche Bruttomonatsverdienst beträgt somit 30 x 250 = 7.500 Euro.
  • Das Jahresbruttoeinkommen läge dann bei 12 x 7.500 = 90.000 Euro
  • Das ergibt einen ungefähren übrig bleibenden Jahres-Nettoverdienst von 33.000 Euro.
  • Einer Hebamme stünden somit 2.750 Euro pro Monat zum Leben zur Verfügung.
  • Das klingt plausibel, könnte aber zu wenig sein.
  • Aber wir können ja auch anders rechnen:
    • Kalendertage in 2026: 365
    • Arbeitstage: 252
    • abzüglich 30 Tage Urlaub: 222
    • abzüglich 10 Tage Krankheit: 210
    • abzüglich Fortbildung: 200
    • Stunden pro Arbeitstag: 8
    • Anzahl der Jahrestunden somit: 1.600
    • Durchschnittliche Anzahl an Begleitstunden für Schwangere: 30
    • Daraus resultierende Anzahl der betreuten Schwangeren: 53,3, abgerundet auf 50
    • Monatsbruttoeinkommen: 50 x 250 = 12.500 Euro
    • Jahresbruttoeinkommen: 150.000 Euro
    • Jahresnettoeinkommen: 150.000 Euro x 36,66 % =54.990 Euro
  • Das wiederum halte ich auf Grund der Verantwortung und der Risiken für einen fairen Betrag, auch wenn mit dem Beruf Überstunden und Nacht- und Wochenendarbeit verbunden sind.
  • Das ist nicht nur das typische Los von Selbständigen, sondern auch von Angestellten.
  • Da sitzen wir alle im gleichen Boot und beschweren uns nicht – wenn die Bezahlung stimmt.

Fazit

  • Das Monsterabrechnungssystem mit 131 Positionen und unzufriedenen Hebammen im Altöttinger InnKlinikum gehört mit meiner Änderung der Geschichte an.
  • Ich möchte nicht wissen, wieviel Lebenszeit eine Hebamme für Abrechnungen und Dokumentationen vergeudet und wieviel Puls sie dabei regelmäßig bekommt.

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