Tatbestand
- Erhebung des Solidaritätszuschlags für Unternehmen und Spitzenverdiener
Ursachen
- 1991 eingeführter Zusatzbeitrag von 5,5% auf die Lohn- bzw. Einkommenssteuer
Problematik
Der Soli-Zuschlag wird sehr oft mit dem Aufbau Ost nach der Wende in Ostdeutschland in Verbindung gebracht. Das ist aber so nicht richtig. Denn Deutschland schulterte im Golfkrieg 17 Milliarden Euro. Das Geld musste wieder hereinkommen. Politiker hatten damals von Haus aus noch eine andere Haltung zu Schulden. Eine Schuldenbremse brauchte es damals nicht, um die Politiker an Haushaltsdisziplin zu erinnern.. Eine Überschuldung zu Lasten nachfolgender Generationen hielt man für unredlich und folglich ausgeschlossen. Das ist heute anders.
Die Abgabe wurde auf ein Jahr begrenzt, von 1992 bis 1994 nicht erhoben und 1995 doch wieder eingeführt. Der Geist, die Steuer abzuschaffen, war willig, aber das Fleisch war schwach. Ab da wurde der Solizuschlag mehr und mehr mit dem Wiederaufbau Ostdeutschlands erklärt. Die Abgabe lag ab 1998 bei 5,5%. Ab 2021 wurde der Zuschlag für 90% der Arbeitnehmer abgeschafft. Für die oberen 10% und für Unternehmen existiert er bis heute als Reichensteuer, ganz im Sinne von Linken/Sozis.
Idee und Eintrag ins Regierungsprogramm
Ersatzlose Streichung des Soli-Zuschlags für alle
Erklärung
Das BVerfG (Bundesverfassungsgericht) befasst sich seit dem 12. November 2024 mit dem Solidaritätszuschlag. An diesem Tag fand die mündliche Verhandlung über eine Verfassungsbeschwerde statt, die sich direkt gegen das Solidaritätszuschlaggesetz 1995 richtet. Die Verkündung des Urteils ist für Mittwoch, den 26. März 2025, um 10:00 Uhr im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe terminiert. Die Beschwerdeführer argumentieren, dass die Weitererhebung mit dem Auslaufen des Solidarpakts II am 31. Dezember 2019 verfassungswidrig geworden sei. Zudem kritisierten sie eine Ungleichbehandlung, da seit 2021 nur noch Unternehmen und Personen mit hohen Einkommen die Abgabe zahlen müssen. Die Einnahmen des Staates belaufen sich auf 12,75 Milliarden Euro.
Es könnte aber noch schlimmer werden. Das BVerfG könnte entscheiden, dass der Staat Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag der vergangenen Jahre zurückzahlen muss, was seit 2020 circa 65 Milliarden Euro betreffen würde. Das wäre ein Paukenschlag, zu dem es aber nicht kommen wird.
Dass das BVerfG den Solizuschlag für die Zukunft aber kippt, halte ich für eine ausgemachte Sache. Mein Regierungsprogramm gilt in diesem Punkt somit für den Fall, dass das BVerfG den Solizuschlag für Unternehmen und einkommensstarke Arbeitnehmer für rechtens erachtet.
Bis jetzt haben sich alle meine Ideen darauf bezogen, dem Staat fehlende Einnahmen zu bescheren. Es wird somit Zeit, das Regierungsprogramm auch einmal aus der Sicht des Staates zu betrachten. Der Tag ist nicht mehr fern, mir die Ausgabensituation des Staates anzuschauen. Aber vorher kümmern wir uns noch um den Länderfinanzausgleich.
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