Sonntag, 23. Februar 2025, Regierungsprogramm, Teil 2: Wahlrecht.

Tatbestand

  • Seltsames, unakzeptables Wahlsystem

Ursachen

  • Wahlrechtsreform durch die links-rot-grüne Ampelregierung in 03/2023

Erklärung

  • Die Überhang- und Ausgleichsmandate wurden durch die Wahlrechtsreform abgeschafft.
  • Die Auswirkungen machen wir am Beispiel des Bundeslandes Bayerns fest.
  • Die CSU gewinnt traditionell 45 von 46 Wahlkreisen
  • Alle 45 Gewinner waren bisher automatisch im Bundestag.
  • Weil die CSU nicht bundesweit sondern nur in Bayern antritt, liegt sie bei den Zweitstimmen immer so um die 5%.
  • Weil die Zweitstimmen bestimmen, wieviele Bundestagsabgeordnete in den Bundestag einziehen, können geschätzt nur 35 oder 36 Wahlkreissieger in den Bundestag kommen.
  • Die anderen 10 oder 11 Sieger haben Pech (die Vertreter der Landesliste sowieso).
  • Welches Problem ergibt sich?
  • 10 oder 11 Wahlkreise werden nach der Wahl verwaist sein.
  • Menschen werden Ihre Erststimme als verschwendet empfinden.
  • Menschen verlieren dadurch die Verbindung zur Politik, es gibt keinen lokalen Ansprechpartner mehr, zu „denen da oben“.
  • Andere Bundestagsabgeordnete müssen diese verwaisten Wahlkreise nebenbei mit übernehmen.
  • Darunter leidet die Betreuungsqualität.

Idee und Eintrag ins Regierungsprogramm

  • Die Anzahl der Bundestagsabgeordneten wird auf 600 begrenzt.
  • Dazu wird die Anzahl der Wahlkreise von 299 auf 600 erweitert.
  • Jeder Gewinner seines Wahlkreises kommt in den Bundestag.
  • Dafür gibt es eine einzige Einschränkung: Die Partei, für die er kandidiert, muss über 5% Stimmenanteile bei den Zweitstimmen kommen.
  • Die Bedeutung der Landeslisten wird minimiert.
  • Ein Hineinmogeln in den Bundestag über gute Listenplätze wird weitgehend nicht mehr möglich sein.
  • Beispiel:
    • Im Wahlkreis Potsdam – Potsdam-Mittelmark II – Teltow-Fläming II stehen sich Scholz und Baerbock gegenüber.
    • Beide sind weder dort geboren noch dort aufgewachsen (Geburtsort Scholz: Osnabrück, Geburtsort Baerbock: Hannover)
    • Der Bezug zu den dortigen Wählern dürfte gering sein.
    • Zum Vergleich: Unser Heimatabgeordneter stammt aus Altötting, ist hier also verwurzelt.
    • Bei so einem Duell könnte man jetzt meinen, dass von den beiden nach der Wahl nur noch einer im Bundestag übrigbleibt, was ja auch schon mal eine starke Verbesserung wäre.
    • Aber ach: Beide haben sich über ihre jeweiligen Landeslisten auf Platz 1 setzen lassen
    • Das nennt man Alibi-Wahlkampf oder auch Augenwischerei.
  • Die Landeslisten sind somit ein echtes Ärgernis.
  • In Zukunft kommen die Landeslisten nur noch zum Zuge, wenn Parteien die 5%-Hürde reißen.
  • Die freiwerdenden Bundestagssitze werden über die Listen der anderen Parteien aufgefüllt.
  • Dabei sollte es pro Partei aber nur noch eine Liste geben.
  • Eine Umfrage unter den Wählern würde mit großer Sicherheit ergeben, dass sich kein Mensch die Listen auch nur angeschaut hat.
  • Es ist eher nicht anzunehmen, dass eine auf dem Kopf tätowierte Transfrau, die ihrer Frau erst nach der Heirat ihre Transidentität gestand, einen Wahlkreis hätte gewinnen können.
  • Einen Wahlkreis zu gewinnen, ist schon eine andere Nummer, als sich über Listen in den Bundestag zu bringen.
  • Wer das schafft, darf – unter der Berücksichtigung der 5%-Hürde seiner Partei – in den Bundestag.
  • Fallen 10% der Stimmen weg, weil sie auf Parteien entfallen, die die 5%-Hürde nicht schaffen, füllen insgesamt 60 Listenbewerber die freiwerdenden Plätze auf.
  • Wie kommen wir unkompliziert zu 600 Wahlkreisen?
  • Beispiel: Der Wahlkreis Altötting/Mühldorf wird in zwei Wahlkreise aufgetrennt, zwei Landkreise, zwei Wahlkreise
  • Es gibt 297 Landkreise/Stadtkreise und 107 kreisfreie Städte
  • Ergibt 404 Sitze von 600.
  • für die fehlenden 196 Sitze werden 196 Wahlkreise gebildet, indem wir die 20 größten deutschen Städte entsprechend aufteilen.

Fazit des Vorschlages

  • 600 Wahlkreise
  • 600 Bundestagsabgeordnete
  • Was ist daran bitte so schwer?

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