Donnerstag, 08. August 2024, Urlaubszuschüsse vom Staat für Geringverdienende.

Die Zuschüsse halten sich mit 12 Euro pro Tag und Begünstigtem für maximal 14 Tage im Rahmen. NRW ist großzügiger als andere Bundesländer. Dort können die eigentlich notwendigen Eigenanteile von 50 Euro für den Erwachsenen und 25 Euro für Kinder auch noch erlassen werden, wenn die Einkommensgrenze zu gering ist. Aber NRW kann sich das bei lächerlichen und knappen 50 Milliarden Euro Schulden auch locker leisten. Geld ausgeben ist ja auch viel schöner als das Tilgen von Schulden.

Laut brisant.de werden die Anträge von Wohlfahrts- und Familienverbänden auf Orts- oder Landesebene, von den örtlichen Jugend- oder Bezirksämtern, vereinzelt von den Trägern oder auch von den Sozialministerien bearbeitet. Da kann der Amtsschimmel fröhlich vor sich hin wiehern. Denn Oma und Opa dürfen – wenn sie das Kind oder die Kinder begleiten – natürlich auch von ermäßigten Preisen profitieren. Wichtig ist außerdem, ob man jünger oder älter als 75 ist. Weitere Gründe für Zuschüsse: Geringes Einkommen, viele Kinder, Alleinerziehende, Angehörige von Behinderten, bzw. Angehörige von Menschen, die einen Pflegegrad haben. Sozialhilfe oder Grundsicherung sind auch eine Begründung,

Zahlt der Staat? Nein, der Steuerzahler.

Wie westen.de zu der Überschrift kommt, dass der „Staat den Urlaub bezahle!“ erschließt sich mir nicht. Erstens zahlt er ihn nur zum Teil, und zweitens bezahlt nicht der Staat, sondern der Steuerzahler. Diese Zusammenhänge sind im „Westen“ aber eher unbekannt. Wobei mit „der Westen“ nicht Westdeutschland gemeint ist, sondern z.B. Essen, Dortmund, Duisburg und Oberhausen.

Braucht es diese Art der Sozialleistung? Ist das gerecht gegenüber Normalverdienern, die sich aus diversen Gründen manchmal auch keinen Urlaub leisten können? Stimmen für unser Land Aufwand und Nutzen? Ist Missbrauch weitestgehend ausgeschlossen? Ich habe meine Zweifel.

Noch größere Zweifel habe ich, wenn auch Bürgergeldempfänger diese Urlaubszuschüsse beantragen können. Bei aller Liebe zum Sozialstaat: Es gibt bei uns 4,01 Millionen erwerbsfähige, etwa 1,53 Millionen nicht erwerbsfähige und somit 5,54 Millionen Bürgergeldempfänger. Ich sage das nur um darzulegen, welche Kosten dieses vermeintlich nebensächliche soziale Instrument verursachen kann.

Bremen zumindest zahlt nur „im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel“. Angesichts von 23 Milliarden Euro Verbindlichkeiten (auf deutsch: Schulden) dürften Bremer Bürgergeldempfänger ihre Anträge hoffentlich umsonst stellen. Schöner Traum. Falls Bremen – wie ich vermute – trotz seiner Schulden Geld auf die Bürgergeldempfänger rieseln lässt, dann dürfen diese aller zwei Jahre auf einen vergünstigten 21-Tage langen Urlaub in einer staatseigenen Erholungsstätte hoffen.


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