Lokales, Stadtratssitzung, Teil2: E-Scooter

Freitag, 31. Juli 2026

Ein UWG-Stadtrat thematisierte zur gestrigen Sitzung das vermehrte E-Scooter-Aufkommen in unserer Stadt. Er sehe die Situation, dass die meisten Jugendlichen den Gehweg benutzen und zu schnell fahren. Er befürchte Unfälle mit Fußgängern. Seine Frage war, ob da schon was laufe und es eventuell Präventivmaßnahmen in der Schule gebe, oder die Kommunale Verkehrsüberwachung eingeschaltet werden könne. Was für einen Stand habe die Stadt Neumarkt-Sankt Veit zum Thema E-Scooter?

Bürgermeister Streck führte dazu aus, dass bereits Kontrollen stattfänden und diese noch verstärkt würden. Er verwies auch auf die Stadt Mühldorf, wo schon früh um 06:00 Uhr an der Schule kontrolliert worden sei. Das werde es auch in Neumarkt-Sankt Veit geben. Die Grundschule sei eingebunden, und man wisse, dass das Fahren mit E-Scootern für Kinder im Grundschulalter noch nicht erlaubt sei. Die Polizei komme bei dem Thema jedoch nicht nach, weil die personellen Kapazitäten fehlten.

Eine CSU-Stadträtin berichtete, dass bereits am Mittwoch am frühen Abend in der Johannesstraße kontrolliert worden sei. Anschließend wurden verschiedene Beispiele geschildert. Auch die Begriffe „Wahnsinnige“ und „Chaoten“ waren zu hören. Stefan Streck schlug vor, die E-Scooter-Fahrer einfach anzusprechen.

Das habe ich tatsächlich vor Kurzem getan, als ich mit meinem Fahrrad vom Stadtplatz zum Bahnhofs-Kreisel fuhr. Neben mir drei E-Scooter-Fahrer. Ich, ein wenig flapsig und bestens aufgelegt: „Hey Jungs, beschafft euch doch mal gescheite Fahrräder. Das macht viel mehr Spaß, als mit diesen Dingern herumzukurven.“ Meine Einlassungen fanden sie lustig. Hätten sie nicht den Lenker festhalten müssen, hätten sie sich vor Lachen die Bäuche gehalten. Nein, diese Jungs überzeugst du nicht mehr davon, muskelkraftbetriebene Fahrräder zu benutzen.

Gefährderansprache auf dem Stadtplatz? Eher nicht.

Die Diskussion war dann auch schnell zu Ende. Ich meine, dass noch jemand im allgemeinen Gemurmel nach der Höchstgeschwindigkeit fragte und jemand antwortete: 25 km/h. Tatsächlich? Gehen wir die Sache doch einmal strukturiert an. Welche Typen gibt es überhaupt?

Kinder-E-Scooter bis 6 km/h

  • meist für Kinder gedacht
  • keine Straßenzulassung als E-Scooter
  • keine Versicherungspflicht nach der eKFV
  • im öffentlichen Straßenverkehr nur sehr eingeschränkt oder gar nicht nutzbar

E-Scooter mit Straßenzulassung (über 6 bis 20 km/h)

  • die heute üblichen E-Scooter
  • Versicherungspflicht
  • Betriebserlaubnis
  • Mindestalter 14 Jahre
  • Benutzung auf Radwegen bzw. Fahrbahn nach den geltenden Vorschriften

Leistungsstarke E-Scooter über 20 km/h

  • keine E-Scooter im Sinne der eKFV,
  • benötigen eine andere Zulassung oder dürfen nur auf Privatgelände genutzt werden.

Aber meine Beobachtungen als jemand, der ab und zu – also eigentlich ganz selten – auf dem Stadtplatz seinen grünen Tee schlürft, decken sich mit den Aussagen einzelner Stadträte. Im Fokus stehen insbesondere die Fußgänger-Autobahnen links und rechts auf dem Stadtplatz, die für E-Scooter-Fahrer wie geschaffen zu sein scheinen, um den Speed auszutesten. Diese breiten Wege sollten meines Erachtens mit Blumenkübeln oder ähnlichen Hindernissen „unterbrochen“ werden.

Auch bei der Höchstgeschwindigkeit habe ich jedes Mal Bedenken, wenn sie auf dem Stadtplatz unterwegs sind. Waren das jetzt nicht doch mehr als 20 km/h?

Was mir gestern erstmals auffiel: Mit den E-Scootern werden Stunts ausprobiert. Die Jungs versuchen, das Vorderrad hochzunehmen, um – voll cool – nur noch auf dem Hinterrad zu fahren. Eine Helmpflicht gibt es leider nicht. Bei der bekannten Unfallstatistik würde ich auch ohne diese Pflicht meine Kinder die Teile nur mit Helm benutzen lassen.

In Mode gekommen ist es außerdem, ordnungswidrig zu zweit unterwegs zu sein. Gestern sah ich einen Papa mit seiner Tochter auf einem E-Scooter. Papa ohne Helm, die kleine Tochter mit Helm. Eine seltsame Logik, zu der es aber gemäß den Vorschriften gar nicht kommen dürfte.

Der Statistik-Schock: Zahlen steigen rasant.

Die Zahl der E-Scooter-Unfälle mit Personenschaden ist im Vergleich zum Vorjahr um satte 38,1% nach oben geschossen.

  • 16.496 Unfälle mit Verletzten oder Getöteten wurden bundesweit registriert.
  • 38 Menschen verloren ihr Leben – ein trauriger Anstieg um über 40%.
  • 1.895 Schwerverletzte mussten in Krankenhäusern behandelt werden.
  • 16.184 Leichtverletzte kamen mit Schrammen oder Prellungen davon.

Zum Vergleich: Seit dem Start der separaten Erfassung im Jahr 2021 hat sich das Unfallgeschehen in Deutschland fast verdreifacht. Wer verunglückt am häufigsten? Die Jugend.

  • Über die Hälfte (53,6%) aller verunglückten Fahrer war jünger als 25 Jahre.
  • Fast 84% waren unter 45 Jahre alt.

ZZudem zeigt sich ein klares Stadt-Land-Gefälle. Fast jeder zweite E-Scooter-Unfall ereignete sich in einer Großstadt mit mehr als 100.000 Einwohnern. Hier teilen sich besonders viele Leih-Scooter den engen Raum mit Autos und Fußgängern.

Die Top-Unfallursachen: Alkohol und Gehweg-Sünden

Warum kracht es so oft? Die vier häufigsten Gründe sind hausgemacht:

Falsche Straßenbenutzung (21,6%): Das illegale Fahren auf Gehwegen oder in der falschen Richtung auf Radwegen ist die häufigste Unfallursache.

Alkoholeinfluss (10,9%): Viele nutzen den Scooter als vermeintlich sicheres Heimweg-Gefährt nach der Party. Ein fataler Irrtum: Bei E-Scootern ist Alkohol deutlich häufiger die Unfallursache als bei Radfahrern (7,7 %).

Geschwindigkeit (8,4%): Zu schnelles Fahren bei Nässe, Unebenheiten oder in unübersichtlichen Kurven.

Fehler beim Abbiegen (7,5%): Fehlende Handzeichen beim Richtungswechsel überraschen andere Verkehrsteilnehmer.

Ich habe schon E-Scooter mit Blinkern gesehen, was ich logisch finde. Ich würde mir nämlich nicht zutrauen, den Lenker einfach mit nur einer Hand festzuhalten.

Rund jeder dritte Unfall war ein Alleinunfall. Die Fahrer stürzten ohne fremdes Zutun – oft wegen Bordsteinkanten, Straßenbahnschienen oder eben wegen Alkohol am Lenker. Kommt es zum Crash mit anderen Verkehrsteilnehmern, trifft es meist Autofahrer (7.215 Kollisionen). Kracht es dagegen mit Fußgängern, liegt die Hauptschuld in erschreckenden 89 % der Fälle beim E-Scooter-Fahrer.

E-Scooter – eine komische Erfindung.


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2 Kommentare zu „Lokales, Stadtratssitzung, Teil2: E-Scooter“

  1. Romanus Johann Kraft

    Kontrollen ab 6 Uhr an der Schule. Ein Witz mit Anlauf. Warum nicht gleich um 2 Uhr in der Nacht.
    Die Hotspots sind die barrierefreien Scooter Race Tracks gleich neben der Gred am Stadtplatz. Da gehört kontrolliert und das von 4 Uhr nachmittags weg mindestens 3 Stunden. Geschwindigkeitsüberprüfung obligat.

  2. Pingback: Neumarkt-Sankt Veit, ovb-Bericht: Verkehrsrowdys auf E-Scootern? | Michael Behrens

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