Mittwoch, 20. August 2025, Rentenpolitik: Trauer um Otto W. Teufel.

Wir trauern heute um den am 07. August 2025 verstorbenen Otto. W. Teufel. Wie? Völlig unbekannt? Noch nie gehört? Wir sprechen über einen der renommiertesten Rentenexperten Deutschlands. Man könnte es auch so formulieren: Er war einer der schärfsten Kritiker der Ausgestaltung des deutschen Rentensystems. Ihn und vor allem seine Schriftsätze zum Thema Rente muss man kennen, wenn man über die derzeitige Rentenpolitik mitdiskutieren möchte.

Wer sich nicht eingehend mit seinen Thesen beschäftigt, kommt über die Einschätzung, das Rentensystem sei in Schieflage, weil der Staat immer stärker subventionieren muss, nicht hinaus.

Für das Jahr 2025 beispielsweise bezuschusst der Staat die Rentenkasse mit der Unsumme von 125 Milliarden Euro. Jeder käme sofort zu dem Schluss, dass es so nicht weitergehen kann und die Sache zwangsläufig auf eine Rentenkürzung hinauslaufen muss.

Die Teufel-Tabelle.

Wer sich aber einmal in seinem Leben in die sogenannte Teufel-Tabelle vertieft hat, weitet seinen Horizont beträchtlich, und zwar zurück bis ins Jahr 1957. Otto Teufel zeigt in seiner Tabelle den ganzen Schwindel auf, den er an den versicherungsfremden Leistungen (ich nenne es ab sofort VFL) festmacht. Die Definition für diese Fremdleistungen ist folgende:

Unter versicherungsfremden Leistungen versteht man in der gesetzlichen Rentenversicherung Zahlungen, die nicht aus eigenen Beitragsansprüchen der Versicherten herrühren, sondern die gesellschafts- oder familienpolitisch motiviert sind.

oder etwas kürzer:

Diese Leistungen stehen nicht im direkten Zusammenhang mit den von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gezahlten Beiträgen, sondern dienen gesamtgesellschaftlichen Aufgaben.

Wir sprechen nach Lesart von Otto Teufel somit nicht von einer Subvention der Rentenkasse durch den Staat (unsere Steuern), sondern vielmehr von einem ungenügenden Ausgleich durch den Staat auf Grund der beträchtlichen VFL, die er der Rentenversicherung in den letzten 60 Jahren aufgebürdet hat.

Folgende VFL seien hier und hier genannt:

  • Kindererziehungszeiten: Rentenansprüche, die Eltern für die Erziehung ihrer Kinder erhalten, auch wenn in dieser Zeit keine Beiträge gezahlt wurden.
  • Mütterrente: Zusätzliche Rentenpunkte für Mütter (und Väter) älterer Jahrgänge.
  • Anrechnung von Ausbildungszeiten: Schul- oder Studienzeiten, die rentensteigernd wirken.
  • Leistungen an Spätaussiedler: Rentenansprüche, obwohl keine Beiträge in Deutschland gezahlt wurden.
  • Rente nach Mindestentgeltpunkten: Aufwertung niedriger Einkommen (z. B. bei Geringverdienern).
  • Hinterbliebenenrenten: Witwen- und Waisenrenten, die nicht auf eigenen Beiträgen beruhen.
  • Kriegsfolgelasten, Renten für Kriegsopfer und andere Sondergruppen, die historisch eingeführt wurden.
  • Rentenfolgen aus der Wiedervereinigung

Und so erklärt die ADG (Aktion demografische Gemeinschaft) in ihrem 12-seitigen Bericht folgerichtig:

„Bei den Finanzierungsproblemen der gesetzlichen Rentenversicherung handelt es sich also nachweislich nicht um die Folgen langfristiger demographischer Veränderungen, sondern um die Auswirkungen der zusätzlichen gesamtgesellschaftlichen Aufgaben, die man jahrzehntelang systematisch der Rentenversicherung aufgebürdet hat. Es ist wohl einzigartig in Europa, wie die über Jahrzehnte erarbeitete Alterssicherung der Arbeitnehmer in der Bundesrepublik für eine Umverteilung von unten nach oben benutzt wurde. Nicht umsonst haben Bundestag und Länderparlamente es immer wieder abgelehnt, ihre eigene Altersversorgung der gesetzlichen Rentenversicherung anzuvertrauen.“

Beim ‚Schiffeversenken‘ würden wir jetzt sagen: Volltreffer. Versenkt.

Der demografische Faktor? Belanglos. Die Teufel-Tabelle zeigt auf, dass in der Rentenkasse Ende 2023 über eine Billion Euro mehr drin wäre, hätte der Staat die Rentenkasse nicht zum Selbstbedienungsladen für soziale Wohltaten umgestaltet. ADG erklärt anhand von Beispielen sehr nachvollziehbar, wie und mit welcher Begründung das Bundesverfassungsgericht diese eklatante Fehlentwicklung immer wieder abgesegnet hat.

Man kann – ohne sich der Volksverhetzung strafbar zu machen – sicherlich von organisiertem Rentendiebstahl sprechen, wobei sich Selbständige, Politiker und Beamte aus diesem Schlamassel dezent heraushalten, sprich: Sie lassen sich rein gar nichts stehlen.

Bisher hielt ich es für unlogisch, dass diese Personengruppen in die Rentenkasse einzahlen sollen, weil die Beitragszahler von heute die Rentenempfänger von morgen sind, und wir somit ein Finanzierungsproblem nur zeitlich vor uns herschieben. Durch Teufels Klarlegungen in Sachen Rentendiebstahl bin ich ab sofort jedoch überzeugt davon, dass alle diese Personengruppen – so wie wir – unter diesem Diebstahl leiden sollten.

Interessant wird es, wenn der ehemalige Minister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil, auf Abgeordneten-Watch seine Antwort auf eine diesbezügliche Frage mit folgendem Satz einleitet:

„Es wurden keine Gelder der Rentenversicherung entwendet.“

Den Rest seiner Antwort können wir uns schenken und stehen mit unseren gewonnen Erkenntnissen somit vor der Frage, wieso sich die Ansichten des versierten Rentenexperten Otto W. Teufel und die des ehemaligen Sozi-Ministers so diametral gegenüberstehen.

Man könnte jetzt sagen: Ist doch egal, ob uns das Geld bei der Rente abgezogen wird oder ob wir stattdessen mit mehr Steuern die Fremdleistungen bezahlen. Nein. Ist nicht egal, weil ich ja eh für die Streichung sämtlicher sozialen Leistungen bin, das bedingungslose Grundeinkommen ausgenommen.

Was sagen die deutschen Medien zu Teufels Tod und seinem Lebenswerk? Die haben den Tod von Otto Teufel noch gar nicht bemerkt. Aber zumindest hat sich der Fokus im Jahre 2024 mit dem Thema auseinandergesetzt. Eine Drittmeinung kann ja nie schaden:

https://www.focus.de/finanzen/altersvorsorge/das-problem-versicherungsfremder-leistungen-pluendert-die-bundesregierung-die-rentenkasse-das-muessen-sie-zu-den-vorwuerfen-wissen_id_259985072.html


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