Dienstag, 03. Juni 2025, Migration: Drei Somalier mit dem Kontrabass.

https://www.berlin.de/gerichte/verwaltungsgericht/presse/pressemitteilungen/2025/pressemitteilung.1565917.php

Die Zugereisten somalischer Abstammung hatten es schon zweimal nach Deutschland geschafft und wurden zweimal nach Polen zurückgebracht. Sie verstanden die Welt nicht, bis sie den Tipp bekamen, das Wörtchen „Asyl“ auswendig zu lernen.

Auf polnischem Gebiet hätte man auch schon sein Asylbegehren äußern können, aber Deutschland zog sie magisch an. Die Bundespolizei meinte dann immer noch, wir bräuchten die drei in Deutschland gar nicht. Aber weit gefehlt. Die drei bewiesen – kaum angekommen -, was in Ihnen steckt. Sie zogen direkt vor das Berliner Verwaltungsgericht und handelten ganz nach dem Motto:

Vēnimus, vīdimus, vīcimus. (Wir kamen, wir sahen, wir siegten).

Verteidiger, Anwälte, Richter – alle waren baff, mit welchen rechtssicheren Schriftsätzen unsere Zugereisten vor Gericht erschienen. Das Stellen von Eilanträgen? Kein Problem für somalische Zugereiste. Somalier wissen das ganz einfach. Mit klaren Aussagen wurde der Bundesinnenminister Dobrindt in die Schranken gewiesen, weil der so überhaupt keine Ahnung vom Dubliner Verfahren hat. Dabei ist doch die Sachlage völlig klar. Wenn es der Zureiste geschafft hat, mit zwei Füßen und vollem Bauchumfang auf deutschem Boden zu stehen, ist es Essig mit Zurückweisungen. Dann ist der Zugereiste da und darf sich darauf verlassen, dass die Asylmühlen langsam mahlen.

Um festzulegen, ob der Zugereiste es wirklich geschafft hat, mit vollem Umfang die deutsche Grenze zu überqueren, würde ich an der Grenze VARs installieren. Videoschiedsrichter. Wenn die Bundespolizei sagt, der Zugereiste habe es noch gar nicht nach Deutschland geschafft, während ein Vertreter von Pro Asyl sich da ganz sicher ist, braucht es den Videobeweis.

Wobei Pro Asyl nicht gleich Pro Asyl ist. Wir haben die Bundesarbeitsgesellschaft Pro Asyl, einen Förderverein Pro Asyl e.V. und natürlich – wie könnte es in diesen Kreisen anders sein – eine gleichnamige Stiftung. So lässt sich Geld nach Belieben umschichten und steuersparend verwalten. Und weil das Geld dann derart im Überfluss da war, kamen die drei Somalier gerade im richtigen Moment, um den Staat und die Gesetze auf die Probe zu stellen und insbesondere die neue Bundesregierung vorzuführen. Mir fallen gerade die 551 Fragen zu den NGOs wieder ein und die Reaktionen der Grünen darauf. Das Puzzle setzt sich zusammen.

Justiz contra Bundesregierung?

Das aktuelle Urteil des Berliner Verwaltungsgerichtes war dann nur noch folgerichtig. Dass alle Beteiligten gegen den großen Mehrheitswillen der Deutschen agieren, ficht sie nicht an.

Der links-rot-grüne Komplex hat sowieso schon immer gewusst, dass die Asylwende falsch ist und forderte nach der Urteilsverkündung umgehend ein Zurück zur Politik der ehemaligen Bundesinnenministerin Faeser. Ganz vorn mit dabei: Die Grünen. Franziska Brantner, Britta Haßelman und Katharina Dröge geben wie immer die drei Damen vom Asylgrill.

Wie schön es doch ist, speziell als Berliner Grüne zu wissen, einen Florian von A. in seinen Reihen haben, der jetzt ganz zufällig als Vorsitzender des Berliner Verwaltungsgerichtes das somalische Kontrabassurteil gegen Deutschland gefällt hat. Es gibt aber Indizien dafür, dass die 6. Kammer für den Fall gar nicht zuständig war. Ist aber nur eine Randnotiz.

Bevor wir alle hyperventilieren: Es handelt sich um eine auf einem Eilverfahren basierende Einzelentscheidung für drei Personen. Für das Handeln der Bundesregierung ist das nicht maßgeblich. Aber sehr wohl lehnt sich die öffentliche Berichterstattung daran an. Die Wahrnehmung und die Meinung werden beeinflusst. Der Richter weiß ganz genau, dass er ganze Arbeit geleistet hat.

Der fade Beigeschmack bleibt.

Du denkst, du sitzt vor einem unabhängigen Richter, und plötzlich bemerkst du, dass er durch und durch ein Grüner ist. Ich nenne es den scheinbar unaufhaltsamen rot-grünen Durchmarsch durch die Institutionen. Glückwunsch zu einem Rechtssystem, in dessen Fänge ich nicht geraten möchte.

Interessant ist, dass man Florian A. auf keiner sozialen Plattform (mehr) findet, obwohl es deutliche Hinweise darauf gibt, dass er mindestens auf X, bsky, Instagram und LinkedIn unterwegs war.

Ein Kommentator vermutet, dass der Richter gerade alle seine Spuren auf allen sozialen Medien verwischt. Wie auch immer: ‚ius liquidum‘, das ist sein klares Recht.


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