Dienstag, 08. September 2026
Die eindeutige Wahl, bei der 43% der Wähler die AfD gewählt haben, verband ich mit der Hoffnung, dass sich die Umgangsformen vielleicht bessern. Wenn ich mir die sozialen Medien und die Reaktionen der Altparteien anschaue, schwindet diese Hoffnung stündlich. Der Komplex macht einfach so weiter als sei nichts geschehen. Man muss konstatieren, dass eher das Gegenteil eintritt. Das AfD-Verbot müsse nun noch eher umgesetzt werden. Es wird von “Bundeszwang” gesprochen. Auch ist die Rede von einem überparteilichen Ministerpräsidenten, wobei mir nicht erinnerlich ist, das sich ein solcher, überparteilicher Kandidat zu Wahl gestellt hätte. Schon den Gedanken an eine solche Option finde ich überaus undemokratisch.
Wir sind nicht bei der EU, wo Frau von der Leyen faktisch aus dem nichts kam und dort Präsidenten der EU-Kommission wurde. Ausgeklüngelt zwischen Regierungsoberhäuptern, angeführt vom französischen Prädienten Emmanuel Macron. Selbstverständlich unlegitimiert durch uns Wähler. Pech hatte der hochkompetente Manfred Weber von der CSU.
Gleiches Spiel bei der UN. Annalena Baerbock wischte alle Pläne, die als OSZE-Präsidentin hocherfahrene Chef-Diplomatin Helga Schmidt als Vorsitzende der UN-Generalversammlung zu etablieren, schnöde zur Seite und übernahm den Posten kurzerhand selbst.
Nur ganz vereinzelt gibt es in Sachen AfD vorsichtige und vom Mainstream abweichende politische Stimmen. Beispielsweise sprach Sepp Müller, der stellvertretende Landesvorsitzende der CDU in Sachsen-Anhalt, vor der Wahl eine ganz einfache Wahrheit aus: Sollten die Umfragen vor der Wahl den Wahlergebnissen entsprechen, dann wäre das ein klarer Regierungsauftrag für die AfD. Dafür fing sich Müller jetzt einen innerparteilichen Rüffel ein.
Die CDU zerreißt es fast bei dem Gedanken, dass zwei oder drei CDU-Abgeordnete dem Irrsinn ein Ende setzen und bei der Wahl zum Ministerpräsidenten für den designierten MP Ulrich Siegmund stimmen könnten. Weil die Wahl geheim ist, müssen die 83 Abgeordneten nur ihrem Gewissen folgen und können hinterher mit ausgebreiteten Armen bei Gott schwören, dass grade sie es nicht waren, die für Siegmund stimmten. Die gescheiterte Wahl von Heide Simonis (SPD) in Schleswig-Holstein im März 2005 lässt grüßen. Es war einer dieser politischen Momente, in denen ein einziges unbekanntes Kreuz mehr Wirkung entfaltet als ganze Wahlprogramme. Was war das damals für ein Schenkelklopfer.
In Sachsen-Anhalt haben die Altparteien den Sachverhalt vor der Wahl nicht verstanden und verstehen ihn nach der Wahl auch nicht. Sollte die AfD im Mecklenburg-Vorpommern keine 43,8% sondern nur knapp unter 40%, würden die Parteien vemutlich aufatmen. Macht und Posten wären gerettet. Sachsen-Anhalt wäre vergessen. Man könnte einfach weitermachen, wie gewohnt. Sie wollen nicht verstehen, weil sie die Konsequenzen unerträglich finden. Was nicht sein kann, das nicht sein darf.
Montag, 07. September 2026, 0845

Nach der Prognose hat die AfD im Verlauf der weiteren Hochrechnungen 0,7% an Stimmenanteilen verloren. An den 39 Sitzen im Parlament hat das nichts verändert. Die von mir vermuteten Überhang- bzw. Ausgleichsmandate wird es nach Lage der Dinge auch nicht geben. Das wirkt im ersten Moment etwas merkwürdig, weil die AfD bei der gestrigen Landtagswahl am 6. September 2026 38 der 41 Wahlkreise direkt gewonnen hat. Die CDU gewann sogar kein einziges Direktmandat. Trotzdem bleibt es nach der derzeitigen Berechnung bei 83 Sitzen. Der Grund ist einfach: Die AfD hat mit ihrem sehr hohen Zweitstimmenanteil ohnehin Anspruch auf ungefähr so viele Sitze, wie sie Direktmandate gewonnen hat. Es entsteht also kein nennenswerter „Überschuss“ an Direktmandaten, der das Parlament aufblasen würde. Das Wahlrecht in Sachsen-Anhalt sieht grundsätzlich sehr wohl Überhang- und anschließend Ausgleichsmandate vor. Wenn eine Partei mehr Direktmandate gewinnt, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis Sitze zustehen, bleiben diese Direktmandate erhalten. Anschließend bekommen die anderen Parteien Ausgleichsmandate, damit das Verhältnis der Zweitstimmen wieder hergestellt wird.
Der entscheidende Vergleich
Bei 83 Sitzen entsprechen beispielsweise 44% der Zweitstimmen ungefähr: 44% × 83 = 36,5 Sitze. Nun hat die AfD allerdings 38 Direktmandate gewonnen. Auf den ersten Blick würde man deshalb tatsächlich zwei Überhangmandate erwarten. Nur ist die endgültige Sitzberechnung etwas komplizierter als schlicht „83 × Prozentzahl“. Entscheidend sind unter anderem die Stimmen der Parteien, die an der Fünf-Prozent-Hürde scheitern, und das gesetzliche Sitzzuteilungsverfahren. Dadurch steigt der Sitzanteil der Parteien, die tatsächlich im Parlament vertreten sind. Wenn beispielsweise nur rund 95% der gültigen Zweitstimmen auf Parteien entfallen, die in den Landtag kommen, werden die 44% der AfD rechnerisch zu: 44 / 95 × 83 = 38,44 Sitze. Somit passen die 38 Direktmandate ziemlich exakt in den proportionalen Sitzanspruch. Kein Überhang, kein Ausgleich.
Deshalb stehen derzeit weiterhin 83 Sitze
Reuters hatte schon vor der Wahl darauf hingewiesen, dass der Landtag zwar regulär mindestens 83 Sitze umfasst, sich diese Zahl aber durch Überhang- und Ausgleichsmandate erhöhen kann. Nach dem jetzt vorliegenden Ergebnis ist dieser Mechanismus offenbar schlicht nicht ausgelöst worden. Wichtig ist allerdings: Das ist momentan noch das vorläufige Ergebnis. Die Kreiswahlausschüsse prüfen die Ergebnisse bis zum 14. September 2026, und der Landeswahlausschuss stellt das endgültige Zweitstimmenergebnis am 22. September 2026 fest. Die interessante Pointe lautet daher: Die AfD hat praktisch das maximal denkbare Direktmandat-Ergebnis erzielt, ohne damit den Landtag zu vergrößern. 38 von 41 Wahlkreisen gewonnen (Magdeburg, Halle I und Halle III gingen an die Linke) und deshalb kein Überhang.
Sonntag, 06. September 2026

06.09.2026, 2230, Update:
Die ganze Zeit habe ich gar nicht begriffen, was es bedeutet, wenn die BSW den Einzug in den Landtag schafft. Ich war der Ansicht, dass die AfD sich weiter von einer Mehrheit entfernt, weil sich die BSW ja von dem nicht größer werdenden Kuchen der Sitze im Landtag vier Sitze nimmt, die letztlich der AfD fehlen. Was ich aber gar nicht bedacht hatte, ist die Möglichkeit, dass die AfD mit der BSW koalieren könnte. Man kann sich das eigentlich gar nicht vorstellen. Aber Sahra Wagenknecht hat sich eigentlich schon in diese Richtung geäußert. Die AfD wiederum steht wiederum so knapp vor einer Regierung, dass eben doch Kompromisse kommen werden, die man vor der Wahl kategorisch ausgeschlossen hat. Insofern war die Sendung mit Karen Miosga heute eine gelungene und sehr aufschlussreich. Zunächst war ich überrascht, dass so intensiv über die AfD gesprochen wird, ohne dass ein AfDler anwesend ist. Ich muss mich in dieser Hinsicht korrigieren. Die Zusammensetzung war völlig in Ordnung.
06.09.2026, 2130, Status laut ARD:
- AfD liegt noch bei 44,0%
- BSW liegt bei 5,1% und hätte vier Sitze im Landtag
- Die AfD bleibt dennoch bei 39 Sitzen
- Die Wahlbeteiligung liegt bei 79%
06.09.2026, 2030, Status:
- Hohe Wahlbeteiligung von über 70%
- Die AfD erhält mehr Stimmen, als alle seriösen Umfragen vorausgesagt haben.
- Die AfD hat beim Einzug der BSW mit 5% keine absolute Mehrheit an Sitzen im Landtag (39 von 83 Sitzen)
- Die AfD hat beim Nichteinzug der BSW keine absolute Mehrheit an Sitzen im Landtag (41 von 83 Sitzen)
- Ulrich Siegmund relativiert seine Aussage von vor der Wahl, mit niemandem koalieren zu wollen.
- Eine Minderheitsregierung der AfD ist möglich, wenn Siegmund im ersten und zweiten Wahlgang von zwei oder drei „Überläufern“ anderer Parteien zum Ministerpräsidentin gewählt wird.
- Eine Minderheitsregierung der AfD ist möglich, wenn Siegmund im dritten Wahlgang von ein oder zwei „Überläufern“ gewählt wird, während sich die BSW enthält
- Noch nicht gesprochen wurde über Überhangmandate. Das könnte den Landtag auf bis zu 97 Sitzen aufblasen und könnte die Sitzverteilung noch verändern.
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