Abregelung von PV-Anlagen: Wenn die Energiewende versagt

Sonntag, 06. September 2026, Update

Ich habe mich in der zu Ende gehenden Woche darum bemüht, den Originaltext der Schreibens von CSU-Landrat Maximilian Heimerl zu bekommen. Es ist aber wohl nicht üblich, das Originalschreiben zu veröffentlichen, bzw. auf Wunsch zur Verfügung zu stellen. Freundlicherweise hat mir das LRA Mühldorf die Pressemitteilung übersandt. Ich kann mir gut vorstellen, dass der komplette Inhalt des Schreibens in der Pressemitteilung wiedergegeben wird. Wir warten somit nun auf eine positive Antwort des Wirtschaftsministeriums. Eine andere als eine setzen-wir-selbstverständlich-um-Antwort kann es ja gar nicht geben.

Montag, 01. September 2026

https://www.innsalzach24.de/innsalzach/region-muehldorf/muehldorf-am-inn-ort29093/landkreis-muehldorf-am-inn-landrat-fordert-vorrang-fuer-solaren-eigenverbrauch-94466100.html?utm_source=chatgpt.com

Manchmal stößt man auf Regelungen, bei denen man zunächst glaubt, man habe sie falsch verstanden. Und wenn man dann genauer hinsieht, stellt man fest: Nein, man hat sie richtig verstanden. Es ist tatsächlich so absurd.

Landrat Max Heimerl hat sich Ende August 2026 mit einem Brandbrief an Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche gewandt. Sein Thema: die Abregelung von Photovoltaikanlagen bei Netzengpässen.

Dabei geht es nicht darum, dass PV-Anlagen grundsätzlich nicht mehr ins Stromnetz einspeisen dürfen. Netzbetreiber müssen aber selbstverständlich eingreifen können, wenn in einem Netzabschnitt mehr elektrische Leistung eingespeist wird, als das Netz aufnehmen oder weitertransportieren kann.

Das Problem liegt woanders.

Unter bestimmten technischen Konstellationen wird nämlich nicht einfach die Einspeisung ins öffentliche Stromnetz begrenzt. Stattdessen wird die Leistung der PV-Anlage direkt am Wechselrichter reduziert. Und damit kann auch Solarstrom verloren gehen, den der Betreiber überhaupt nicht ins öffentliche Netz einspeisen wollte, sondern selbst hätte verbrauchen können.

Willkommen bei der Energiewende 2026: Wir fördern Photovoltaikanlagen, Batteriespeicher, Wärmepumpen und Elektroautos und stellen anschließend fest, dass wir eine Regelungstechnik geschaffen haben, die im Zweifelsfall ausgerechnet den Strom abschaltet, mit dem das alles betrieben werden könnte.

Tatsächlich war mir das neu, dass PV-Anlagen direkt am Wechselrichter abgeschaltet werden können, obwohl da noch Verbraucher sind, die den Strom nutzen könnten und ein Speicher, der geladen werden könnte. Klingt unlogisch, ist unlogisch.

Was Max Heimerl kritisiert

Heimerl fordert gegenüber Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche im Kern einen sehr einfachen Grundsatz:

„Eigenverbrauch vor Abregelung.“

Der Hintergrund sind Erfahrungen von Unternehmen aus dem Landkreis Mühldorf. Betriebe investieren in Photovoltaikanlagen, Speicher und Elektromobilität. Unter anderem geht es um ein Speditionsunternehmen, das seine Fahrzeugflotte zunehmend elektrifiziert und dafür selbst erzeugten Solarstrom einsetzen möchte. Bei einer netzbedingten Abregelung kann jedoch das Problem auftreten, dass die Leistung bereits am Wechselrichter reduziert wird. Dann steht auch der Strom nicht mehr zur Verfügung, den das Unternehmen auf dem eigenen Betriebsgelände verbrauchen könnte. Und spätestens an diesem Punkt darf man sich fragen, was eigentlich das öffentliche Stromnetz mit einer Kilowattstunde zu tun hat, die auf einem Hallendach erzeugt und hundert Meter weiter in die Batterie eines Lkw geladen wird. Antwort: eigentlich nichts.

Warum PV-Anlagen überhaupt abgeregelt werden

Die grundsätzliche Idee hinter einer Abregelung ist nachvollziehbar. An einem sonnigen Sonntagmittag können in einem Netzabschnitt Tausende PV-Anlagen gleichzeitig erhebliche Mengen Strom produzieren. Gleichzeitig ist der Stromverbrauch möglicherweise gering. Dadurch kann mehr elektrische Leistung in das Verteilnetz gedrückt werden, als Leitungen und Transformatoren verkraften beziehungsweise weitertransportieren können. Dann muss der Netzbetreiber eingreifen. Das Problem ist also nicht die Abregelung an sich, denn ohne Netzmanagement kann man ein Stromnetz mit immer größeren Mengen wetterabhängiger Erzeugung nicht zuverlässig betreiben. Die entscheidende Frage lautet vielmehr: Was genau wird abgeregelt?

Der Unterschied zwischen Erzeugung und Einspeisung

Und hier wird es interessant. Nehmen wir meine private PV-Anlage mit 8kWp und einem Batteriespeicher. An einem sonnigen Nachmittag produziert die Anlage beispielsweise 4kW. Im Haus werden gerade 1kW verbraucht und der Batteriespeicher könnte noch weitere 1kW aufnehmen. Damit sieht die Rechnung so aus:

  • PV-Produktion: 4kW
  • Hausverbrauch: 1kW
  • Speicherladung: 1kW
  • Einspeisung ins öffentliche Netz: 2kW

Für das öffentliche Stromnetz sind ausschließlich diese 2kW relevant. Die anderen 2kW verlassen mein Grundstück überhaupt nicht. Wenn nun im öffentlichen Netz ein Engpass besteht, könnte der Netzbetreiber beispielsweise vorgeben, dass überhaupt kein Strom mehr eingespeist werden darf. Logisch wäre dann: Die PV-Anlage produziert weiterhin 2kW. Davon verbraucht das Haus 1kW und 1kW wandern in den Batteriespeicher. Netzeinspeisung: 0kW. Problem gelöst. Für meine Anlage ist die Diskussion ohnehin hinfällig. Weder kann an meinem Wechselrichter abgeriegelt werden, noch kann die Einspeisung blockiert werden – gesetzlich bedingt. Ich nenne das die Gnade der grade noch rechtzeitigen Installation in 2024

Stattdessen wird teilweise der Wechselrichter gedrosselt

Historisch hat man sich allerdings für einen anderen Weg entschieden. Der Wechselrichter ist der zentrale Punkt einer PV-Anlage. Dort wird der von den Solarmodulen erzeugte Gleichstrom in netzfähigen Wechselstrom umgewandelt. Möchte man zuverlässig dafür sorgen, dass eine PV-Anlage weniger Leistung liefert, ist der Wechselrichter daher ein wunderbar einfacher Angriffspunkt. Man gibt ihm schlicht vor: Reduziere deine Wirkleistung. Technisch funktioniert das hervorragend. Die eigentlich relevante Frage lautet aber: „Wie viel Strom speist dieses Grundstück gerade ins öffentliche Netz ein?“ Die Wechselrichterregelung beantwortet dagegen: „Wie viel Strom darf die PV-Anlage überhaupt erzeugen?“ Das klingt ähnlich, ist aber mit zunehmendem Eigenverbrauch ein gewaltiger Unterschied.

Früher fiel dieser Konstruktionsfehler kaum auf

Vor zehn oder fünfzehn Jahren sah eine typische PV-Anlage anders aus als heute. Auf dem Dach lagen Solarmodule, an der Wand hing ein Wechselrichter und der größte Teil des erzeugten Stroms wurde ins Netz eingespeist. Batteriespeicher waren teuer und entsprechend selten. Elektroautos spielten praktisch keine Rolle. Wärmepumpen waren längst nicht so verbreitet wie heute. Intelligente Energiemanagementsysteme in Privathaushalten waren eher etwas für Menschen, die vermutlich auch die Seriennummer ihres Kühlschranks auswendig kannten. Wenn eine Anlage 10kW produzierte, das Haus davon 500W verbrauchte und 9,5kW ins Netz gingen, war die Sache relativ einfach. Wurde der Wechselrichter heruntergeregelt, sank nahezu automatisch auch die Netzeinspeisung entsprechend. Heute funktioniert diese Gleichung nicht mehr.

Speicher und Elektroautos verändern alles

Heute kann hinter einem Netzanschluss ein erheblicher eigener Strombedarf vorhanden sein. Ein Unternehmen kann PV-Strom direkt in der Produktion verwenden. Ein Logistikbetrieb kann elektrische Lkw laden. Ein Privathaushalt kann gleichzeitig eine Wärmepumpe, einen Batteriespeicher und ein Elektroauto betreiben. Dann können auf einem Grundstück beispielsweise 20kW Solarstrom erzeugt und gleichzeitig 18kW selbst verbraucht werden. Das öffentliche Netz sieht lediglich 2kW. Warum sollte der Netzbetreiber in einer solchen Situation die gesamte PV-Produktion reduzieren, wenn ihm eigentlich nur die 2kW Einspeisung Probleme bereiten? Genau an dieser Stelle stammt die bisherige Regelungsphilosophie erkennbar aus einer anderen Zeit.

Eigentlich müsste am Netzanschlusspunkt geregelt werden

Die technisch elegantere Lösung ist eine Regelung am Netzanschlusspunkt. Dort lässt sich messen, wie viel Leistung tatsächlich zwischen Grundstück und öffentlichem Stromnetz ausgetauscht wird. Der Netzbetreiber könnte dann beispielsweise vorgeben: Maximale Einspeisung: 0kW. Was hinter diesem Punkt auf privater Seite geschieht, wäre für das öffentliche Netz weitgehend irrelevant. Produziert die PV-Anlage 7kW und Haus sowie Speicher benötigen zusammen 5kW, darf die Anlage weiterhin 5kW produzieren. Lediglich die darüber hinausgehenden 2kW werden nicht mehr erzeugt beziehungsweise eingespeist. Der Betreiber könnte seinen Solarstrom weiterhin selbst verwenden. Genau das meint letztlich „Eigenverbrauch vor Abregelung“.

Warum hat man das nicht gleich so gemacht?

Weil die Wechselrichterlösung technisch wesentlich einfacher war. Eine Leistungsbegrenzung des Wechselrichters ist eindeutig, schnell und zuverlässig. Wird die Ausgangsleistung begrenzt, sinkt zwangsläufig auch die mögliche Netzeinspeisung. Eine Regelung am Netzanschlusspunkt ist anspruchsvoller. Dort muss permanent gemessen werden, wie viel Strom tatsächlich eingespeist oder bezogen wird. Diese Information muss an ein Energiemanagementsystem beziehungsweise den Wechselrichter übertragen werden. Batteriespeicher und gegebenenfalls weitere Komponenten müssen berücksichtigt werden. Und das System muss schnell genug reagieren, damit die vom Netzbetreiber vorgegebene Einspeisegrenze zuverlässig eingehalten wird. Vor vielen Jahren war es deshalb durchaus nachvollziehbar, direkt die Erzeugungsleistung zu begrenzen. Nur hat sich die technische Welt weitergedreht.

Ausgerechnet der Batteriespeicher macht den Irrsinn offensichtlich

Besonders grotesk wird die Sache bei Batteriespeichern. Denn ein Batteriespeicher ist aus Sicht des Stromnetzes eigentlich ein Teil der Lösung. Nehmen wir wieder die PV-Anlage mit 8kW momentaner Produktion. Das Haus verbraucht 1kW und der Batteriespeicher könnte 5kW aufnehmen. Ins Netz würden damit lediglich 2kW fließen. Besteht nun ein Netzengpass, müsste man lediglich diese 2kW beseitigen. Die Anlage könnte weiterhin 6kW erzeugen: 1kW für das Haus, 5kW für den Speicher, 0kW für das öffentliche Netz. Wird dagegen stumpf die PV-Produktion heruntergeregelt, kann der Speicher möglicherweise nicht mehr geladen werden.

Und dann passiert etwas besonders Schönes. Am Nachmittag wird Solarstrom nicht erzeugt, obwohl er vor Ort hätte gespeichert werden können. Am Abend ist der Batteriespeicher deshalb früher leer und der Haushalt bezieht Strom aus dem öffentlichen Netz. Man hat also tagsüber die PV-Anlage abgeregelt, um das Stromnetz zu entlasten, und sorgt dadurch dafür, dass derselbe Haushalt einige Stunden später zusätzlichen Strom aus diesem Netz benötigt. Klingt unlogisch, ist unlogisch.

Auch kleine private Anlagen können grundsätzlich betroffen sein

Das Thema ist keineswegs ausschließlich eines für riesige Solarparks. Gerade die zunehmende technische Steuerbarkeit kleinerer Anlagen macht die Frage auch für private PV-Betreiber interessant. Smart Meter, Smart-Meter-Gateways, Steuerboxen und moderne Wechselrichter schaffen zunehmend die technischen Voraussetzungen dafür, Erzeugungsanlagen gezielt zu steuern. Dabei muss allerdings sauber unterschieden werden. Ein intelligentes Messsystem mit Mobilfunkanbindung bedeutet noch nicht automatisch, dass der Netzbetreiber den Wechselrichter fernsteuern kann. Dazu benötigt er eine entsprechende Steuerungseinrichtung und die technische Anbindung an Wechselrichter oder Energiemanagementsystem. Die technische Entwicklung geht aber eindeutig in Richtung stärker steuerbarer Erzeugungs- und Verbrauchsanlagen. Und deshalb muss jetzt geklärt werden, was künftig eigentlich gesteuert werden soll: die gesamte PV-Produktion oder nur der Teil, der tatsächlich ins öffentliche Netz fließt. Ich bleibe dabei: Nur der zweite Teil.

Es geht nicht darum, Netzbetreibern die Abregelung zu verbieten

Das sollte man bei der Diskussion ausdrücklich auseinanderhalten. Netzbetreiber müssen weiterhin die Möglichkeit besitzen, bei Netzengpässen einzugreifen. Niemandem ist geholfen, wenn Ortsnetztransformatoren überlastet werden oder Spannungsprobleme entstehen, nur weil auf möglichst viele Dächern gleichzeitig die Sonne scheint. Aber das öffentliche Netz sollte auch nur das regulieren, was das öffentliche Netz tatsächlich betrifft. Wenn auf einem Firmendach Strom erzeugt und unmittelbar darunter in einer Maschine verbraucht wird, muss dieser Strom nicht durch das öffentliche Netz. Strom muss nicht durch das öffentliche Netz, wenn ein Eigenheimbesitzer seinen Batteriespeicher mit Solarstrom lädt. Wenn ein Unternehmen seine Elektrofahrzeuge mit dem Strom der eigenen PV-Anlage lädt, muss auch dieser Strom nicht durch das öffentliche Netz. Warum sollte dieser Eigenverbrauch also wegen eines Engpasses im öffentlichen Netz verhindert werden?

Heimerls Forderung klingt nicht nur logisch – sie ist logisch

Max Heimerl verlangt im Grunde keine Revolution des Strommarktes. Er verlangt eine gesetzliche und technische Priorität: Eigenverbrauch vor Abregelung. Erst soll der vor Ort erzeugte Strom dort verbraucht und gespeichert werden können. Nur die darüber hinausgehende Einspeisung in das öffentliche Netz soll bei einem Netzengpass reduziert werden. Das würde nicht nur die Wirtschaftlichkeit privater und gewerblicher PV-Anlagen verbessern. Es würde auch verhindern, dass Unternehmen irgendwann zu dem nachvollziehbaren Ergebnis kommen, dass sie weitere Investitionen in Photovoltaik, Batteriespeicher und Elektromobilität lieber bleiben lassen. Denn wer einem Unternehmen jahrelang erzählt, es solle Millionen in die Dekarbonisierung investieren, und anschließend dessen eigene Solarstromproduktion reduziert, obwohl der Strom auf dem Betriebsgelände benötigt wird, darf sich über nachlassende Investitionsfreude nicht ernsthaft wundern. Die Abregelung am Wechselrichter war ursprünglich keine völlig dumme Idee. Sie war eine vergleichsweise einfache technische Lösung für eine Stromwelt, in der PV-Anlagen überwiegend Strom ins Netz einspeisten.

Diese Stromwelt existiert zunehmend nicht mehr.

Heute haben wir Batteriespeicher, Wärmepumpen, Elektroautos, elektrische Lkw und intelligente Energiemanagementsysteme. Der Eigenverbrauch wird immer wichtiger. Damit wird aus einer ehemals pragmatischen Lösung zunehmend eine ziemlich absurde Konstruktion. Wenn das Problem die Netzeinspeisung ist, dann sollte man die Netzeinspeisung begrenzen und nicht den Strom, der das öffentliche Netz überhaupt nie gesehen hätte.

Folgender Satz im betreffenden Gesetzesblatt sollte für Entspannung sorgen: „Bei PV-Erzeugungsanlagen darf der Eigenverbrauch durch technische Vorrichtungen nicht eingeschränkt werden.“

So einfach wäre das bei mir.


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