Sachsens Reparaturbonusprogramm

Samstag, 15. August 2026

Letztens ließ jemand aus der Familie bei einem iPhone 11 Pro den Akku tauschen. Die Sache kostete 119,99 Euro. Die Verwunderung war groß, weil ein gleicher Fall in der Vergangenheit nur 70 Euro gekostet hatte. Woher die Preissteigerung?

Sachsen hat ein Reparaturbonusprogramm. Damit unterstützt der Freistaat das Prinzip: Reparieren statt Wegschmeißen. Die Idee ist löblich, zieht aber einen unglaublichen regulatorischen Rattenschwanz nach sich. Zwei Fälle pro Jahr können geltend gemacht werden. Die Bagatellgrenze liegt bei 115 Euro. Und schon wissen wir, warum ein Akkutausch vielleicht plötzlich 119,99 Euro kostet und nicht mehr nur 70 Euro. Das ist nur eines von einigen möglichen Missbrauchskonstrukten, die mir bei dem Thema einfallen.

Jedenfalls wurde ich gebeten, beim Online-Antragsprozess zu unterstützen. Ein Familienmitglied fühlte sich außerstande, sich durch die Plattform der Sächsischen Aufbaubank durchzukämpfen.

Nach 90 Minuten konzentriertem Arbeiten kann ich nur sagen, dass das Reparaturbonusprogramm eher ein Reparaturbonusverhinderungsprogramm ist, zumindest für ältere Menschen. Ich verstehe aber auch, dass Missbrauch durch ein entsprechend umfangreiches Antragsverfahren und ein gesichertes Identifikationsverfahren vermieden werden muss.

Aber: Wie soll ein 84-Jähriger verstehen, was ein Identifikationsverfahren ist, um dann auch noch zu bewerten, für welches der fünf angebotenen Verfahren er sich entscheiden soll?

Aufwand: 90 Minuten

Ich hätte die AusweisApp genommen. Die habe ich verinnerlicht. Die Baustelle, ob jetzt ein für die Online-Ausweisfunktion freigeschalteter Personalausweis vorhanden und die PIN bekannt ist, wollte ich jetzt aber nicht aufmachen.

Es war grenzwertig, Verständnis dafür zu erzeugen, dass man sich durch die Seite der Aufbaubank durchklickt, um zwischendurch plötzlich bei Verimi zu landen, und das Ganze im Zusammenspiel mit dem iPhone. Dort muss man den Personalausweis von hinten und vorn fotografieren und zusätzlich auch noch beidseitig geneigt.

Hier fehlte der Zugriff der App auf die Kamera, dort musste plötzlich ein Code, der per E-Mail kommt, an der richtigen Stelle verwendet werden. Am Ende der Antragsprozedur musste man auf gefühlten fünf Seiten alle möglichen Einverständniserklärungen abgeben.

Bitter war die finale Fehlerbehebung. Zum Beispiel akzeptiert das Formular es nicht, wenn man als Vorname den Rufnamen eingibt, während auf dem Personalausweis drei Vornamen stehen. Auch die Ortseingabe war knifflig. Auf dem Personalausweis ist eine Abkürzung mit einem Punkt am Ende. Im Online-Antrag wollte das Eingabefenster von dem Punkt nichts wissen. Ich behaupte: Für die Ü70-Generation ist die Beantragung eine unlösbare Sache. Ausnahmen bestätigen natürlich die Regel. Insgesamt vermute ich, dass vier von fünf Menschen ohne Hilfe entnervt scheitern.

Ü70-Generation ohne Chance

Final stellte ich mir die Frage, inwiefern Kosten und Nutzen bei diesem Vorgang in Einklang stehen. Die Antwort war: Gar nicht. Zwei Leute saßen wegen 60 Euro glatte 90 Minuten vor dem Bildschirm. Der Stundenlohn lag somit bei virtuellen 20 Euro. In einer Firma kann man sich diesen Aufwand nicht leisten. Ich fühlte mich an die Einlösung eines 15-Euro-Gutscheins erinnert, siehe meinen Blog aus dem Februar.

Zum Glück gab es letztlich ein Happy End. Aber noch ist der Antrag lediglich erfolgreich eingereicht. Es besteht noch die theoretische Möglichkeit, dass er abgelehnt wird. Es könnten mir Form- oder Tippfehler unterlaufen sein bzw. die Fördersumme von vier Millionen Euro über Nacht ausgeschöpft werden.

Mir fällt dazu auch ein, dass Thüringen den Reparaturbonus nach fünf Jahren wieder abgeschafft hat, siehe meinen Blog aus 09/2025.

In den Sinn kommt mir bei dem Thema auch das neue EU-Recht auf Reparatur. Damit beschäftigen wir uns morgen.


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