Gnarrenburg: Wenn selbst ein Video nicht für eine Anklage reicht

Donnerstag, 06. August 2026

Der Fall aus Gnarrenburg in Niedersachsen sorgt bundesweit für Kopfschütteln und animiert Tichys Einblick zu einem längeren und entsprechend kritischen Bericht.

Eine 14-Jährige wirft drei Jugendlichen mit niederländischer, syrischer und iranischer Herkunft (16, 15 und 18 Jahre alt) vor, sie in einem von der Stadt und der Kirche betriebenen Jugendzentrum im Sommer 2025 gruppenvergewaltigt zu haben. Nach Angaben ihrer Anwältin existiert ein Video des Geschehens. Dennoch hat die Staatsanwaltschaft Stade das Ermittlungsverfahren eingestellt. Eine Anklage wird es vorerst nicht geben.

Die Staatsanwältin begründet ihre Entscheidung damit, dass sich nach den Ermittlungen nicht mit der erforderlichen Wahrscheinlichkeit nachweisen lasse, dass die Beschuldigten einen „entgegenstehenden Willen“ des Mädchens erkennen konnten. Außerdem habe sich keine Zwangslage im strafrechtlichen Sinn belegen lassen.

Dass eine 14-Jährige eventuell geschockt und überfordert war und nicht im Sinne der Gesetze reagieren konnte, fand bei der Staatsanwältin scheinbar keine Würdigung. Dass die Tür des Nebenzimmers im Jugendzentrum mit dem Billardtisch verbarrikadiert gewesen sein soll, ist natürlich auch keine Zwangslage.

‚Nein heißt Nein‘ verkehrt sich ins Gegenteil

Die Staatsanwältin war wohl der Ansicht, dass eine 14-Jährige sehr gern und gleichzeitig mit einem Syrer, einem Iraner und einem Pass-Niederländer Sex haben möchte. Und sie lässt sich dabei auch noch sehr gern filmen. Das alles mit 14 Jahren? Nein.

Und selbst wenn sie ihr Einvernehmen zu sexuellen Handlungen gegeben hätte, dann heißt es doch wohl in unserer abendländisch geprägten Kultur immer noch: Hände weg von einer 14-Jährigen.

Das Netz schäumt über vor Wut. Und tatsächlich soll der Anführer laut Bild erneut mit einer Sexualstraftat auffällig geworden sein.

Dark times ahead.


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