Montag, 27. Juli 2026

Abdul Ballout – mittlerweile tot.
Ich dachte, ich könnte hier einen kurzen Artikel einstellen, zwei, drei Updates folgen lassen, und das war es dann. Wie aber beim 6-fach Mord von Stade auch, kommen immer neue Details ans Tageslicht. Deshalb baue ich den Bericht auch in der gleichen Weise auf.
Der Täter: Abdul Ballout
- geboren: 2005 in Berlin
- Staatsangehörigkeit: deutsch
- famililäre Wurzeln: Libanon
- Alter zum Zeitpunkt des Anschlags: 21
- Gewaltdelikete schon als Jugendlicher
- 02/2022:
- Verurteilung durch das Amtsgericht Tiergarten wegen Körperverletzung und räuberischer Erpressung
- Unter anderem hatte er auf einem Schulhof einen anderen Jugendlichen geschlagen und gemeinsam mit einem Mittäter einem Mann Kopfhörer geraubt
- er erhält eine jugendrichterliche Weisung
- Später radikalisiert er sich islamistisch
- 06/2026, Instagram: Verbreitung verbotenere Propaganda des sogenannten Islamischen Staates
- 06/2025
- Versuch über die Türkei nach Mauretanien auszureisen
- wenige Tage später Flüg über die Türkei in in den Libanon
- von dort will er offenbar nach Syrien gelangen, um sich dem bewaffneten Kampf des IS anzuschließen
- im Libanon nimmt er Kontakt zu Personen auf, die er selbst für Mitglieder des IS hält
- am 24. Juli 2025 wird er von den libanesischen Behörden festgenommen
- ein Militärgericht verurteilt ihn unter anderem wegen der Anstiftung zu religiösen und konfessionellen Konflikten zu drei Monaten Haft und einer Geldstrafe
- 17.11.2025:
- Rückkehr nach Deutschland
- Festnahme am Flughafen Berlin-Brandenburg aufgrund eines deutschen Haftbefehls
- Untersuchungshaft
- 12.05.2026
- Urteil des Amtsgerichtes Tiergarten wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat und wegen Verstößen gegen das Vereinsgesetz
- Strafe: Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten als Vorbewährung
- das Urteil ist nicht rechtskräftig
- Die Generalstaatsanwaltschaft hält die Strafe für zu niedrig und legt Berufung ein. Sie hatte eine höhere, nicht mehr bewährungsfähige Jugendstrafe und die Aufrechterhaltung des Haftbefehls beantragt.
- Trotzdem wird Ballout aus der Untersuchungshaft entlassen.
- Zusätzlich soll er an Maßnahmen des Violence Prevention Network teilnehmen.
- Bis zum Anschlag finden offenbar lediglich zwei Gespräche statt:
- 15. Juni 2026
- 8. Juli 2026
- Ballout befindet sich zu diesem Zeitpunkt noch in der sogenannten Clearing-Phase.
- In dieser Phase soll zunächst geprüft werden:
- ob Ballout überhaupt zu einer Zusammenarbeit bereit ist,
- ob er seine Radikalisierung erkennt,
- und ob eine eigentliche Deradikalisierungsarbeit erfolgversprechend erscheint.
- Ein weiteres Gespräch ist für die Woche nach dem Anschlag vorgesehen.
- Dieses Gespräch findet nicht mehr statt.
- 25.07.2026, 2200
- Fahren in eine Menschenmenge im Berliner Tiergarten
- anschließend Angriff auf Menschen mit einer Machete oder einer anderen Stichwaffeen
- anschließend Flucht
- 26.07.2026
- Einsatzkräfte stellen den Täter in einer Kleingartenanlage in Berlin-Spandau
- nach Bedrohung von Polizisten mit einer Stichwaffe wird der Täter niedergeschossen
- Tod trotz Reanimationsmaßnahmen
- Alle Strafverfahren werden eingesetllt .
Das Todesopfer
- 65-jährige Polin
- Sie wird von dem Transporter erfasst und erliegt noch am Abend des 25. Juli 2026 ihren Verletzungen
Die Verletzten
- 29 Menschen werden verletzt.
- Einige von ihnen erleiden schwere oder zunächst lebensgefährliche Verletzungen
- Nach späteren Berichten befinden sich schließlich keine Verletzten mehr in akuter Lebensgefahr.
- Die Verletzungen entstehen auf unterschiedliche Weise. Menschen werden von dem Transporter erfasst, zur Seite geschleudert oder durch den Aufprall verletzt. Andere sollen durch die anschließende Attacke mit einer Stichwaffe verletzt worden sein.
Berliner Landeskriminalamt: Überwachung ohne Verhinderung
- 03.07.2026: Durchsuchung an Ballouts Wohnanschrift wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Waffengesetz
- Fund einer Spielzeugwaffe
- Fund einer Spielzeugwaffe
- Das Verfahren sollte deshalb eingestellt werden
- Installation einer Überwachungskamera, die den Täter am Abend des Anschlags gegen 20.58 Uhr beim Verlassen seines Wohnhauses aufnahm.
- Eine solche Aufnahme bedeutet nicht zwangsläufig, dass Beamte ihn in diesem Augenblick persönlich und lückenlos verfolgten.
- Ebenso ist bislang nicht öffentlich geklärt, ob es sich um eine laufende Echtzeitüberwachung, eine automatisierte Aufzeichnung oder die spätere Auswertung vorhandener Kamerabilder handelte.
- Das Amtsgericht Tiergarten: Jugendstrafe und Vorbewährung
- 12.05.2026:
- Das Jugendschöffengericht des Amtsgerichts Tiergarten verurteilt Abdul Ballout zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten.
- Das Gericht setzt die Strafe nicht sofort zur Bewährung aus, sondern stellt die Entscheidung darüber für sechs Monate zurück.
- Diese Konstruktion wird häufig als Vorbewährung bezeichnet.
- Während dieser sechs Monate soll geprüft werden, ob Ballout:
- sich bewährt
- die gerichtlichen Auflagen erfüllt
- sich von seiner islamistischen Ideologie distanziert
- sich künftig straffrei verhält
- Ballout wird einem Bewährungshelfer unterstellt.
- Das Gericht berücksichtigt zugunsten Ballouts:
- etwa sechs Monate Untersuchungshaft in Deutschland
- drei Monate Haft im Libanon,
- sein weitgehendes Geständnis,
- seine behauptete Distanzierung vom sogenannten Islamischen Staat.
- Nach Auffassung des Gerichts hatte Ballout durch seine bisherigen Handlungen noch keine konkrete Gefährdung geschützter Rechtsgüter verursacht.
- Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin bewertet die Gefahr anders.
- Sie fordert:
- eine höhere Jugendstrafe
- keine Möglichkeit der Bewährung
- die weitere Inhaftierung Ballouts
- Deshalb legt die Generalstaatsanwaltschaft gegen das Urteil Berufung ein.
- Die Berufung kann den späteren Anschlag jedoch nicht mehr verhindern.
- Auszug aus dem Gerichturteil:
„Der Angeklagte ist muslimischen Glaubens und gehört seit mehreren Jahren der schiitischen Glaubensrichtung an. Er betet fünfmal am Tag und ist tiefgläubig. Dies hat wiederholt zu Konflikten mit seiner Verwandtschaft geführt, da diese überwiegend der sunnitischen Glaubensrichtung angehört. Von Mitte 2023 bis zum Sommer 2024 war er kurzzeitig mit einer Frau aus Salzburg nach islamischem Recht verheiratet. Er begreift seinen Glauben als zuverlässige Stütze in seinem Leben und hat in der Hauptverhandlung erklärt, er distanziere sich von extremistischem Gedankengut und Gewalt.“
Das Deradikalisierungsprogramm
- Als gerichtliche Auflage soll sich Abdul Ballout vom Violence Prevention Network (VPN) betreuen lassen.
- Ziel der Maßnahme ist eine Deradikalisierung und die kritische Auseinandersetzung mit seiner islamistischen Ideologie.
- Tatsächlich befindet sich Ballout zunächst lediglich in einer Clearing-Phase.
- In dieser Phase soll geklärt werden ob:
- er überhaupt zu einer Zusammenarbeit bereit ist,
- er Einsicht in seine Radikalisierung zeigt,
- eine eigentliche Deradikalisierungsarbeit erfolgversprechend erscheint.
- Nach Angaben des Trägers verhält sich Ballout in den beiden Gesprächen:
- freundlich,
- angepasst,
- und wenig aussagekräftig.
- Es bestehen deshalb Zweifel, ob eine echte Deradikalisierung überhaupt möglich ist.
- Voraussetzung für eine erfolgreiche Deradikalisierung wäre zumindest eine gewisse Einsicht in das eigene extremistische Denken.
- Nach Medienberichten sind insgesamt 26 Sitzungen vorgesehen.
- Bis zum Anschlag absolviert Ballout jedoch lediglich zwei Gespräche.
- Das eigentliche Deradikalisierungsprogramm beginnt damit praktisch noch gar nicht.
- Das Verfahren scheitert nicht an der Methodik, sondern schon an der Eingangstür.
Der Bundeskanzler: Die seltsame Erklärung von der Spaltung
- Bundeskanzler Friedrich Merz bezeichnet die Tat als islamistischen Terroranschlag.
- Er spricht den Opfern und ihren Angehörigen sein Mitgefühl aus und dankt den Einsatzkräften.
- Anschließend erklärt er:
„Diese Taten haben nur einen Zweck: Sie wollen unsere Gesellschaft spalten.“
- Bundeskanzler Friedrich Merz erklärt, die Täter wollten Deutschland seine Offenheit und Freiheit nehmen.
- Er kündigt an, die Bundesregierung werde nicht zulassen, dass sich „das Gift des Terrorismus“ weiter in der Gesellschaft ausbreite.
- Die Erklärung wirkt staatsmännisch, greift aus Sicht des Autors jedoch zu kurz.
- Der Täter greift nicht wahllos irgendeine Menschenmenge an.
- Ziel ist das Umfeld des Christopher Street Days (CSD).
- Nach dem bisherigen Ermittlungsstand richtet sich die Tat gezielt gegen:
- queere Menschen,
- deren Lebensweise,
- und eine Veranstaltung, die für Sichtbarkeit, Gleichberechtigung und Freiheit steht.
- Das unmittelbare Tatmotiv dürfte daher nicht die abstrakte Spaltung der Gesellschaft gewesen sein.
- Das unmittelbare Ziel waren Menschen, deren Lebensweise der Täter aus seiner islamistischen Weltanschauung heraus ablehnte.
- Die gesellschaftliche Spaltung kann eine Folge des Anschlags sein, war aber im Leben nicht der Zweck des Anschlage
- Zudem stellt sich die Frage, ob Deutschland nicht sowieso schon längt gespalten ist.überhaupt erst durch einen solchen Anschlag gespalten werden muss.
- Über Themen wie Migration, Islamismus, innere Sicherheit, sexuelle Identität und den Umgang mit Extremistenwird bereits seit Jahren erbittert gestritten.
- Die gesellschaftlichen Gräben bestehen daher längst.
- Politische Appelle zu Zusammenhalt, Offenheit und Freiheit gehören nach Terroranschlägen regelmäßig zu den ersten öffentlichen Reaktionen.
- Die zentrale Frage bleibt jedoch eine andere: Warum konnte ein einschlägig verurteilter Islamist überhaupt frei herumlaufen und wenige Wochen später einen solchen Anschlag verüben?
Die erste Tatwaffe
- gemieteter weißer Transporter
- Gegen 22:00 Uhr fährt er nach bisherigen Erkenntnissen in eine Menschenmenge im Bereich des Großen Tiergartens.
Die zweite Tatwaffe
- Die Machete
- kommt zum Einsatz, nachdem der Transporter zum Stillstand kommt
- weitere Menschen werden mit einer Machete oder einer vergleichbaren Stichwaffe angegriffen
Der mögliche Begleiter
- Nach dem Anschlag nehmen die Behörden einen iranischen Staatsbürger fest.
- Medienberichten zufolge soll er sich im Fahrzeug befunden haben.
- Der Mann wird jedoch wieder freigelassen.
- Die Ermittler finden offenbar keine ausreichenden Belege für eine Beteiligung an der Tat.
Die Polizei und das Ende der Fahndung
- Unmittelbar nach dem Anschlag beginnt eine großangelegte Fahndung.
- Dabei werden unter anderem kontrolliert:
- Bahnhöfe
- Fernzüge
- Wohnungen
- und mögliche Aufenthaltsorte des Täters
- Am Sonntag spüren Spezialkräfte Abdul Ballout in einer Kleingartenkolonie in Berlin-Spandau auf.
- Bedrohung der Beamten mit einer Stichwaffe
- Einsatzkräfte eröffnen daraufhin das Feuer.
- Abdul Ballout stirbt noch am Einsatzort bzw. kurze Zeit später an seinen Verletzungen.
- Mit dem Tod Ballouts endet die Fahndung.
- Entfall der Möglichkeit:
- ihn in einem Strafprozess zu vernehmen,
- sein Motiv umfassend gerichtlich aufzuklären,
- mögliche Helfer zu identifizieren,
- und die Vorbereitung der Tat vollständig aufzuarbeiten.
Die Bundesanwaltschaft
- Wegen des mutmaßlich islamistischen Hintergrunds übernimmt der Generalbundesanwalt die Ermittlungen.
- Dabei geht es nicht nur um den unmittelbaren Tatablauf.
- Untersucht werden müssen Ballouts Kontakte, seine Kommunikation, seine Finanzierung, mögliche Unterstützer und die Frage, ob die Tat von einer Terrororganisation beeinflusst, unterstützt oder sogar angeordnet wurde.
- Auch digitale Spuren dürften eine zentrale Rolle spielen. Ballout hatte bereits zuvor Propagandamaterial des IS über soziale Medien verbreitet.
- Selbst wenn er den Anschlag allein ausgeführt haben sollte, bedeutet das nicht, dass er sich allein radikalisiert hat.
Was sagen die Linke aus Neukölln?
Klarstellung 27. Juli: Wenn wir vom Erstarken rechter und antifeministischer Kräfte sprechen, dann gehören der IS und andere reaktionäre islamistisch-fundamentalistische Gruppen für uns selbstverstandlich dazu, deren frauen-, queer- und transfeindliches und unterdrückerisches Weltbild wir ablehnen und bekämpfen. Diesen Anschlag verurteilen wir aufs Schärfste. Wir stehen unmissverständlich an der Seite queerer Menschen. +++ Erster Kommentar: Statement der Linken Neukölln zum tödlichen Angriff auf den CSD: In Solidarität mit den Betroffenen des tödlichen Angriffs auf den CSD Unsere Gedanken sind bei den Opfern des gestrigen Angriffs auf den CSD Berlin, bei den Angehörigen der Verstorbenen, den Verletzten und Zeug*innen. Wir sind wütend und trauern mit euch. Mit dem Erstarken der Rechten und antifeministischer Kräfte nehmen auch Queer- und Transfeindlichkeit massiv zu. Online tobt Hass, hart erkämpfte Rechte werden beschnitten, queere Räume weggekürzt und auf der Straße nehmen Angriffe und Polizeigewalt zu. Die gezielte Verbreitung queer- und transfeindlicher Ideologie durch rechte und konservative Akteure bereitet den Boden für Angriffe wie den gestrigen. Wir stehen zusammen, um die LGBTIQA+-Community, queeres Leben und Selbstbestimmung gegen die hasserfüllten Angriffe rechter Kräfte zu verteidigen und kämpfen gemeinsam für die Überwindung des Patriarchats. Wir wehren uns zugleich dagegen, dass diese Tat für rassistische, antimuslimische oder sonstige reaktionäre Hetze instrumentalisiert wird. Für ein freies Leben für alle und die Überwindung einer Normalität der Unterdrückung!
Was haben wir da für eine schräge Logik? Man suche sich in der Bewertung den richtigen Begriff aus. Es passt alles:
- Realitätsverweigerung
- Täterblindheit
- Ursachenverschiebung
- ideologische Scheuklappen
- selektive Wahrnehmung
- politische Umdeutung
- Wirklichkeitsverzerrung
- Ablenkungsrhetorik
- Erklärungsakrobatik
- Schuldumlenkung
- narrative Verrenkung
- argumentative Schieflage
Und was sagt eine Frau in einem inzwischen viel verbreiteten Video allen Ernstes?

„Ich habe mir noch gedacht, hoffentlich ist es kein Kanake, sondern eine christlich weiße Person“
So ein Videoschnipsel bringt mich an die Grenze des Aushaltbarens.
Die Rolle von Franz Josef Strauß
E lohnt sich vielleicht ein Blick auf die Analyse von Franz Josef Strauß, der den gesellschaftlichen Umgang mit solchen Taten schon vor 40 Jahren in sechs Akte einteilte:
- Akt: Es passiert ein schreckliches Verbrechen
- Akt: Bestürzung/Empörung
- Akt: Ruf nach harten Maßnahmen
- Akt: Warnung vor Überreaktion
- Akt: Gar nix
- Akt: Übergang zur Tagesordnung
https://twitter.com/stein_hajo/status/2081331525790961969/video/1
Heutzutage wäre die Sache ein wenig abgewandelt, ungefähr so, aber das konnte Strauß beim besten Willen nicht wissen:
- Akt: Es passiert ein schreckliches Verbrechen (Strauß).
- Akt: Die Identität des Täters wird zunächst umschrieben
- Akt: Bestürzung/Empörung (Strauß)
- Akt: Die Medien warnen davor, die Tat zu instrumentalisieren.
- Akt: Ruf nach harten Maßnahmen (Strauß)
- Akt: Die Schwere der Tat wird relativiert, weil der Täter radikalisiert wurde.
- Akt: Warnung vor Überreaktion (Strauß)
- Akt: Eine Verschärfung des Strafrechts wird diskutiert.
- Akt: Es passiert gar nix. (Strauß)
- Akt: Es wird eine Demo gegen Rechts und für mehr Vielfalt organisiert.
- Akt: Man geht zur Tagesordnung über (Strauß).
- Akt: Die NGO- und die Queer-Industrie arbeiten ohne Einschränkung weiter.
Dark times ahead.
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Wie viele DENN NOCH?!
Empfehlenswert sind die Informationen im Welt NEWS Nachrichten: Anschlag auf CSD! Bosbach packt aus! Heftige Kritik an Lage.
In einem 7 Minuten Interview äußert sich der ehemalige CDU Politiker Walter Bosbach über den Anschlag in Berlin und zeichnet ein Bild über die Lage in Deutschland. Zu sehen ist das Interview in YouTube.
nachdem die Regierung die Gesundheitsreform und die Steuer- und Wirtschaftsreform auf dem Weg gebracht hat, sollte sich die Regierung Gedanken über Ergänzungen bzw. Änderungen im Strafgesetzbuch machen.
Ein Beispiel:
Im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation wurde 1532 das erste einheitliche Strafgesetzbuch ratifiziert. Die CCC markierte die Altersstufen 7 und 14 Jahre (infanti proximi ed pubertati proximi). Ab 14 Jahren puberes (Strafmündigkeit) Es sind jetzt 500 Jahre vergangen, insofern könnte man doch nachjustieren. Ich denke da ab einen Alter von 11 Jahren. Erwachsene und Kinder haben sich psychisch und physisch weiterentwickelt.
Ich nehme an, dass es noch andere Gesetze gibt, die man nochmals in den Blick nehmen soll.
Wolfgang Bosbach heißt er. Das ist der Link dazu: https://www.welt.de/videos/video6a66095efe2765826e0fdfe0/islamistischer-anschlag-in-berlin-bald-wird-der-ruf-kommen-man-duerfe-auf-keinen-fall-irgendetwas-aendern-an-der-migrationspolitik.html?icid=search.product.onsitesearch
Max Frischs „Biedermann und die Brandstifter“ – aktueller denn je.
Leider wird das Stück nach wie vor zu einseitig interpretiert, was m.E. an der ’68er Lehrergeneration liegt.
Ich habe es damals gewagt, Max Frisch nicht dem Kanon entsprechend zu interpretieren und die RAF, die PLO und diverse andere terroristische Gruppierungen den Brandstiftern zuzuordnen. Meine Deutschlehrerin (dunkelrot) „was not amused“. 3 Punkte – also ein glatter 5er.
Naja. Heute haben wir den Salat.