Samstag, 01. März 2026

Dieser Subventionsstopp ist lange überfällig. Zwar schäumen die Grünen und alle Subventionsempfänger, doch muss man der Realität ins Auge schauen. Wenn alle PV-Anlagen in Deutschland an einem sonnigen wolkenlosen Tag spätestens bis 1100 die eigenen Speicher gefüllt haben und jetzt Vollgas ins Netz einspeisen, dann ist das nahezu grotesk, denn diese Masse an Energie wird nicht benötigt. Und unter diesen Umständen für den produzierten Strom auch noch die Entgelte zu garantieren, ist finanzpolitischer Nonsens.
Es bleibt die Forderung an Hausbesitzer, bei der Installation von PV-Anlagen die Eigenversorgung in den Vordergrund zu stellen und nicht die Gewinnerzielung, die von uns anderen Steuerzahlern quersubventioniert wird.
Insgesamt bin ich aber mächtig froh, dass unsere PV-Anlage schon vorhanden ist und wir somit von den neuen Regelungen – wie auch immer sie ausschauen werden – wahrscheinlich nicht betroffen sind. Ich war mit dem bisher gezahlten Abschlag von 35 Euro super zufrieden. Mittlerweile bekommen wir 41 Euro. Scheinbar wurde die prognostizierte Einspeise-Menge mit dem tatsächlichen Einspeise-Ergebnis verglichen und der Abschlag zu unseren Gunsten angepasst. Nehmen wir natürlich gern. Ich kann mich aber an keine diesbezügliche Info von Eon/Bayernwerk erinnern. Die Erhöhung kam einfach über uns.
Schlechtes Gewissen ist uns fremd. Wir haben einen Speicher und freuen uns über jeden Tag, wo die kanadischen Module zunächst den chinesischen Speicher laden – so, wie es sich gehört und logisch ist. Häusli-Besitzer müssten beim Errichten von PV-Anlagen zum Einbau von Speichern gezwungen werden. Und wer überdimensionale Freiflächen-PV-Anlagen betreibt, muss selber schauen, dass er die erzeugte Energie vermarktet. Viel Spaß an der Strombörse.
Und wenn in Zukunft die Bayernwerke oder EON über den Smartmeter meine Einspeisung ab und an abschalten sollte, dann ist es halt so. Es hat keinen Sinn, ein Produkt auf den Markt bringen zu wollen (meinen PV-Strom), wenn es nicht gebraucht wird. Sich dann auch noch auf den Steuerzahler verlassen zu wollen, ist unakzeptabel.
Frau Reiche, machen Sie unbeirrt weiter.
Wer Bock hat, den 400-seitigen geleakten Entwurf zu studieren, der darf das gern tun, ich habe keine Lust dazu.
https://table.media/assets/climate/eeg-entwurf-20260226.pdf?utm_source=chatgpt.com
Ich wollte Chat-GPT den Entwurf zusammenfassen lassen, die KI hat mein Ansinnen allerdings ignoriert und nur echte Berichterstattung und Kommentare herangezogen:
Der vorliegende Entwurf der EEG-Novelle 2026 zielt darauf ab, das deutsche Erneuerbare-Energien-Gesetz in weiten Teilen markt- und netzorientierter auszurichten. Die Grundidee des Entwurfs besteht darin, die Förderung erneuerbarer Energien stärker an die tatsächlichen Marktmechanismen und die Netzanforderungen anzupassen, anstatt weiterhin auf klassische feste Einspeisevergütungen zu setzen. So soll die Entwicklung der erneuerbaren Energien unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Effizienz und Systemstabilität gestaltet werden.
Einer der zentralen und am meisten diskutierten Punkte im Entwurf betrifft die Photovoltaik-Förderung, speziell für kleine Privat- und Kleinanlagen. Im Unterschied zu bisherigen Versionen des EEG sieht der Entwurf vor, die klassischen festen Einspeisevergütungen für neue Dachanlagen bis etwa 25 kW nahezu vollständig zu streichen. Diese Anlagen sollen künftig ausschließlich am Markt teilnehmen, das heißt, Betreiber müssen den erzeugten Strom direkt vermarkten oder über Vermarktungsdienstleister am Strommarkt platzieren. Die Begründung der Regierung lautet, dass die Kosten für Solartechnik heute so stark gesunken seien, dass gesonderte Vergütungen nicht mehr erforderlich und volkswirtschaftlich nicht mehr gerechtfertigt wären. Kritiker warnen jedoch, dass diese Maßnahme private Investitionen in Solaranlagen deutlich reduzieren und damit den Ausbau auf kleinen Dächern bremsen könnte.
Eng mit dieser Neuausrichtung verknüpft ist der verstärkte Fokus auf Direktvermarktung, Marktprämienmodelle und marktwirtschaftliche Anreize. Gründer der Reform ist der Gedanke, dass Erneuerbare nicht isoliert über feste Vergütungen gefördert werden sollen, sondern in das Strommarktgeschehen eingebunden werden müssen. Das EEG-System soll deshalb Instrumente wie Contracts for Difference (CfD) und weitere marktorientierte Vergütungsformen stärken. Durch diese Mechanismen sollen erneuerbare Anlagen stärker am Spot- und Regelenergiemarkt partizipieren, was einerseits zu einer besseren Kostenreflektion führen und andererseits das System flexibler gegenüber Nachfragetrends machen soll.
Ein weiterer Baustein des Entwurfs betrifft die Netzintegration und Systemdienstleistungen. Der Text sieht vor, dass erneuerbare Erzeuger technisch besser in die Netzsteuerung eingebunden werden. Dazu gehören Anforderungen an Steuer- und Regeltechnik, um die Netzdienlichkeit zu verbessern. Hintergrund ist, dass mit zunehmender Einspeisung volatiler Energien wie Wind und Sonne die Stabilität des Netzes durch geeignete technische Maßnahmen gesichert werden muss. Netzbetreiber sollen mehr Kapazitäten zur Steuerung und Prognose erhalten, während Anlagenbetreiber verpflichtet werden könnten, bestimmte Flexibilitätsanforderungen zu erfüllen.
Die Ausbauziele für Erneuerbare bleiben auch im neuen EEG ambitioniert. Das Entwurfs-Papier bekräftigt weiterhin das Ziel, bis 2030 einen hohen Anteil erneuerbarer Energien am Stromverbrauch zu erreichen – mit einem starken Fokus auf Windenergie an Land sowie Photovoltaik. Trotz der umstrittenen Änderungen an der Förderung kleiner Solaranlagen sollen gesamtgesellschaftlich deutlich mehr Kapazitäten erzeugt werden.
In Bezug auf die Kostenverantwortung und Belastungen für Stromkunden strebt der Entwurf eine effizientere Nutzung von Fördermitteln an, um die EEG-Umlage oder ähnliche Umlagen mittelfrisitg zu reduzieren. Durch stärkere Marktmechanismen sollen Fehlanreize abgebaut und Systemkosten gesenkt werden. Gleichzeitig sieht der Entwurf Maßnahmen vor, die längerfristig die Balance zwischen Kosten und Versorgungssicherheit verbessern können, etwa durch technische Anforderungen, Smart Meter Integration und verbesserte Netzplanung.
Allerdings kommt der Entwurf nicht ohne Kritik aus. Besonders von Verbänden aus der Solar- und Energiebranche sowie Umweltorganisationen wird bemängelt, dass die Streichung der klassischen Förderung für kleine PV-Anlagen zu einem Rückgang der installierten Kapazitäten führen könnte. Es wird gefordert, dass Übergangsfristen und Unterstützungsmodelle geschaffen werden, damit insbesondere Kleinanbieter und Bürgerenergie-Projekte weiterhin wirtschaftlich betrieben werden können. Zudem wird auf die Notwendigkeit verwiesen, dass die technische und bürokratische Infrastruktur für Direktvermarktung, Smart Meter Rollout und Marktmechanismen vollständig und funktional verfügbar sein muss, bevor die neuen Regelungen in Kraft treten.
Insgesamt zeichnet der Entwurf das Bild einer EEG-Reform, die eine klare Verschiebung von festen Förderstrukturen hin zu marktwirtschaftlichen Anreizen, technischer Integration und Systemeffizienz vollziehen möchte – mit dem erklärten Ziel, den Ausbau Erneuerbarer langfristig kosteneffizienter, netzdienlicher und marktorientierter zu gestalten.
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