Montag, 05. Mai 2025, EU-Vorschriften anhand eines Mini-Kompressors.

In einer manischen Phase der Wohlstandsverwahrlosung habe ich entschieden, ab sofort die häuslichen Fahrräder nicht mehr manuell aufzupumpen. Das ist mir einfach zu anstrengend geworden.

Ich kaufte mir also eine Bosch EasyPump – einen kompakten Mini-Kompressor. Klein wie die ersten Ericsson-Mobiltelefone, weniger als ein Kilogramm schwer und intuitiv zu bedienen. Man nimmt die Errungenschaft aus der Verpackung und… zack, fällt einem ein Handbuch entgegen, das dicker ist als der Roman „Der Name der Rose“. 177 Seiten. Für ein Gerät mit fünf Knöpfen. Warum?

Willkommen im Bürokratie-Paradies Europa.

Natürlich steckt hinter diesem Papiermonster nicht der Wille von Bosch, mir die Garage mit Anleitungen zu tapezieren. Nein – der Schuldige ist, wie so oft, die Europäische Union mit ihrem unerschöpflichen Vorschriften-Schlaraffenland. Hier einige Highlights:

  • Die EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG verlangt eine vollständige Bedienungsanleitung für den Endnutzer, in der Amtssprache des jeweiligen Landes. Da Bosch seine Produkte in ca. 30 Länder verkauft, landet man schnell bei 30 Sprachen.
  • Die Niederspannungsrichtlinie und CE-Kennzeichnungsvorschriften fordern eine detaillierte Aufklärung über Sicherheitsrisiken – auch wenn das Risiko nur aus „mögliches Blasen an einem Fahrradreifen“ besteht.
  • Produkthaftungsrecht verlangt, dass der Hersteller jede erdenkliche Dummheit des Nutzers antizipiert und davor warnt. Daher auch: „Nicht in den Mund stecken.“ oder „Nicht während des Schlafens benutzen.“

Die EU und der Papierwahn: Wenn Vorschriften explodieren.

So wird aus „Drücken Sie den Einschaltknopf“ plötzlich eine literarische Weltreise durch 177 Seiten juristisch abgesicherten Blödsinn in 25 Sprachen, inklusive Bulgarisch, Isländisch und Maltesisch.

QR-Code? Wäre vernünftig. Darum ist es verboten.

Warum liegt dem Gerät nicht einfach ein QR-Code bei? So könnten technikaffine Menschen die Anleitung online lesen – und Papierverschwendung wäre passé. Klingt logisch. Ist aber nicht erlaubt. Laut geltenden Vorschriften:

„Die Anleitung muss dem Produkt in physischer, gedruckter Form beigelegt sein, sofern nicht ausdrücklich anders geregelt.“

Der Gesetzgeber geht davon aus, dass Tante Hannelore aus Paderborn kein Internet hat – und dass der gemeine EU-Bürger eher auf einem Handbuch kaut, als es online zu lesen. Dabei zeigt die Realität: 98% der Nutzer werfen das Handbuch ungelesen weg – oder benutzen es, um wackelnde Möbel auszugleichen. Interessant wird es für Tante Hannelore, wenn sie den Kompressor bei ihrem Fahrradausflug vorsichtshalber mitnimmt. Wenn es dann regnet und genau in diesem Moment der Reifenluftdruck niedrig ist, dann ist wegen der Feuchtigkeit die Empfehlung, einen Fehlerstromschutzschalter zu verwenden. Klar, das Ding legt man sich einfach in den Schrank und nimmt ihn im Bedarfsfall mit. Man kann nie wissen. Haken an der Sache? Jetzt ist das Verhältnis andersherum. 98% der Menschen wissen vermutlich nicht, was ein Fehlerstromschutzschalter ist. Fast jeder hat ihn, kaum einer weiß davon, und fast niemand kann die Wirkungsweise erklären. Apropos Wirkungsweise: Das Teil läuft super und tut genau das, wofür ich es brauche.

Ironie des Fortschritts

Wir leben in einer Welt, in der wir mit einem Fingertipp ein Flugzeug starten oder einen Tesla parken können. Doch ein kleiner Luftpumpen-Kompagnon bringt einen ganzen Wald zu Fall, um Vorschriften zu erfüllen, die der Moderne ins Gesicht lachen.

Was bleibt? Vielleicht die Hoffnung, dass die EU eines Tages erkennt: Ein smarter QR-Code ersetzt 177 Seiten Multilingo-Müll. Und dass ein Mensch, der einen Kompressor bedienen kann, vielleicht auch fähig ist, eine Anleitung online zu öffnen.

„Tragen Sie eine Schutzausrüstung und immer eine Schutzbrille.“

Auch diese Aufforderung ist ein wahres Highlight. Ich sehe mich mit Helm, in voller Montur und Schutzschuhen mit Eisenkappen vom Hauseingang zur Garage wackeln. Der Nachbar fragt nach dem Großprojekt, was da vor mir liegt? Ich gehe Luftaufpumpen. Und wozu die Schutzkleidung? Bosch-Vorschrift.

Viel Spaß beim virtuellen Blättern. Und: Auf Seite 153 steht auf Litauisch, dass ich das Gerät nicht in die Mikrowelle legen darf. Weil ich aber so verpeilt bin, gibt es in unserem Haushalt keine Mikrowelle. Sicher ist sicher.

Wie hat es eigentlich Apple geschafft, bei den iPhones überhaupt kein Papier beilegen zu müssen? Antwort: Weil Apple keine Luftpumpen verkauft.

  • Ein iPhone 16 mit Akku, einem Display und fünf Tasten? Kein Papier nötig.
  • Eine tragbare Luftpumpe mit Akku, einem Display und fünf Tasten? 177 Seiten Baumfriedhof.

„Halten Sie jederzeit das Gleichgewicht.“

Geht nicht, mir wird schlecht.

Gute Nacht, EU. Leg dich wieder hin.


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1 Kommentar zu „Montag, 05. Mai 2025, EU-Vorschriften anhand eines Mini-Kompressors.“

  1. Traugott Joachim Mall Dipl. Des FH

    Der ganze Irrsinn einer von Technokraten geführten „Sesselfurzermischpoke“ die systematisch Nationalstaaten zerstört weil sie, dem noch unter Kohl angestrebten „gemeinsamen Europa der Vaterländer“ abgeschwört hat. Dominiert von wenigen „Räten“ die genaugenommen „Verräter(nach)innen+außen“ sind! Dabei sind auch sie nur höchstbezahlte Vasallen, die an den Fäden Welt+Geldmächtiger Manipulatoren tanzen, deren Ziel immer in „Novus Ordo Seclorum“ bestand+dieses immerzu aufs Neue interpretiert auf der „alten Leier“ die da heißt: „Ordo ab Chao“. Daran arbeiten sie – die bisweilen bekannten Numinosen – in bewährten „abgestimmten Dosen“. Ihr Weg ist auf „Teufel komm raus“ führt immerzu über verbrannte Erde + Leichenberge und ist genaugenommen nur „HIGHWAY2HELL“!

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