Samstag, 30. November 2024, Grundsteuer, ovb-Bericht: Ein Herz für Hausbesitzer.

https://www.ovb-online.de/muehldorf/neumarkt-st-veit/grundsteuer-haben-egglkofen-und-neumarkt-st-veit-ein-herz-fuer-die-hausbesitzer-93437649.html

Schon nach dem Lesen der Überschrift dachte ich mir, dass es kaum möglich sein wird, diese seltsame Überschrift im Text zu erklären. Ich war gespannt, behielt aber natürlich recht. Die Überschrift ist vom Bericht vollständig entkoppelt. Als nächstes bemerkte ich, dass mir einiges bekannt vorkommt, was mich veranlasste, den letzten Bericht vom 20.11.2024 zum gleichen Thema und die heutigen Einlassungen auf zwei Bildschirmen nebeneinanderzulegen, um überhaupt neue Infos herauszuarbeiten.

Tatsächlich sind es nur die Empfehlungen des Kämmerers in Richtung Egglkofen, den Hebesatz A bei 430% zu belassen und die Grundsteuer B von 380 auf 300% zu senken. Der Rest sind Dinge, die wir schon aus dem Bericht von 20.11. kennen. Warum serviert man uns innerhalb von zehn Tagen den gleichen Brei? Entweder hält man den Leser für senil, oder die Arbeitsweise des ovb ist zu beanstanden. Die Berichte vom 20. und von heute sind von zwei unterschiedlichen ovb-Redakteuren geschrieben worden. Vielleicht wusste der für den aktuellen Bericht verantwortliche ovb-ler nichts von dem Bericht von vor zehn Tagen. Anders kann man nicht erklären, dass man uns zweimal hintereinander bezüglich Neumarkt-Sankt Veit die gleichen Zahlen und Statements präsentiert.

Beinahe inhaltsgleiche ovb-Berichte

Aber es gibt Unterschiede. Vor zehn Tagen hieß es zur Umstellung noch: „Kommunen dürfen sich nicht bereichern.“. Heute heißt es „…sollen sich nicht bereichern“, wobei schon der Begriff „bereichern“ völlig daneben ist. Die Umstellung sollte nicht mit einem Mitnahmeeffekt verbunden sein. Aber an sich ist die Grundsteuer eine nicht unwesentliche Einnahmequelle. Man muss es nur gut begründen, wenn man die Grundsteuer heranzieht, um beispielsweise die Schulden einer Kommune zu senken. Aber dafür muss die Finanzführung einer Kommune unangreifbar sein. Ist das bei Neumarkt-Sankt Veit der Fall? Eher nein. Andernfalls hätte mir ein SPD-Stadtrat eine klare Antwort geben müssen, als ich ihn in dieser Woche nach den Gesamtprojektkosten der Stadtplatzsanierung fragte. Tatsächlich war die Antwort: Wissen wir nicht.

Unter diesen Voraussetzungen braucht es die Stadt mit einer allgemeinen Erhöhung der Grundsteuer gar nicht erst zu versuchen, obwohl es geboten wäre, an der Schraube zu drehen, um die gefühlte Überschuldung unserer Stadt einzudämmen. Oberverwaltung und Stadträte müssten in dem Fall aber mit der Gefahr leben, dass Rathaus und Privathäuser der Stadträte belagert werden. Aber diese Gefahr besteht auf Grund der Einzelschicksale ohnehin.

Steht im Rathaus bald das Telefon nicht mehr still?

Der Bericht vom 20.11. endete mit der Info, dass der Stadtrat am (letzten) Donnerstag das letzte Wort hat. Entsprechend hätte der heutige Bericht mit der Info losgehen müssen, dass der Stadtrat der Empfehlung des Kämmerers gefolgt ist. Nicht einmal diese Info hat der ovb für uns parat.

Kritische Rückfragen kennt der ovb nicht mehr. Bisher wussten wir, dass Aschau den Hebesatz B um 140% senkt. Der große Unterschied zu Neumarkt-Sankt Veit mit seiner kläglichen 10%-Senkung konnte man noch mit Nichtvergleichbarkeit begründen. Nun kommt mit Egglkofen aber auch der direkte Nachbar hinzu, der von 380 auf 300% senkt und auch noch zur Verwaltungsgemeinschaft gehört. Schön langsam kommt Neumarkts Oberverwaltung in Erklärungsnot. Zudem verwickelt man sich beim Puffer in Widersprüche. Man erklärt den Puffer mit fehlenden Bescheiden, wenig später sagt man uns aber, dass auch die fehlenden Bescheide schon durch Schätzungen eingerechnet sind.

Unlogisch bleibt die Meinung, man könne die verringerten Einnahmen bei der Grundsteuer A (durch die nicht mehr zu A gehörenden Wohngebäude) einfach durch die Grundsteuer B ausgleichen. Das wäre ungefähr so, wie wenn man sinkende Einnahmen bei der Tabaksteuer mit einer höheren Alkoholsteuer kompensieren würde. Der Gesetzgeber hat nicht ohne Grund zwei unterschiedliche Steuertypen festgelegt, die auch durch die Entscheidung des BVG nicht aufgehoben wurden: A (agrar) und B (baulich). Wenn man das vermischt und gegeneinander aufrechnet, dann könnte man die Unterscheidung auch gleich aufheben und alles in einen Topf werfen. Dieses ‚Wir korrigieren die Hebesätze nach Belieben‘ kommt bei den Hausbesitzern sicherlich nicht gut an.

Hebesatz: Passen wir an, „wie wir ihn brauchen“.

Bleibt bei der Begutachtung des heutigen ovb-Berichtes nur noch die Mega-Aussage des Egglkofener Bürgermeister, man könne den Hebesatz ja immer noch korrigieren, „wie wir ihn brauchen“. Man definiere den Begriff „brauchen“. Wir sind hier nicht beim Fußball, wo man sich den Ball beim Freistoß so zurechtlegt, wie man es „braucht“. Es geht um unser Geld, bezüglich dieser Aussage genau genommen um das Geld der Egglkofener. Egglkofen will laut Text explizit „den Hebesatz“ anpassen. Ich nehme an, Ziegleder spricht vom Typ B. Traut man sich an den Hebesatz A schon gar nicht mehr heran, weil man Angst hat, dass bei Bauernprotesten die Gülle vor den Rathäusern landet?

Am 20. November hatte unser Kämmerer nach einer ersten Bewertung für uns 320 fehlende Bemessungsgrundlagen bei 2.670 Steuerfällen parat. Zehn Tage später hören wir exakt die gleichen Zahlen. Hat sich in den letzten zehn Tagen nichts getan? Geht in Deutschland nichts mehr weiter? Kompletter Stillstand? Offensichtlich.

Man erklärt uns in zwei ovb-Berichten zum gleichen Thema nicht, woran es bei den 320 fehlenden Bemessungsgrundlagen liegt und durch wen und wann der Missstand beseitigt wird. Müssen wir nicht wissen. Kritische Nachfragen des ovb? Wie immer Fehlanzeige.

ovb-Printausgabe weicht von der ovb-Online-Version ab.

Und wer bei der Steuer plötzlich den dreifachen Betrag zu bezahlen hat, dem wird die heutige ovb-Überschrift in der Printausgabe schmerzhaft in den Ohren klingeln. Dem ovb kam die Überschrift „Ein Herz für Hausbesitzer“ scheinbar aber selbst seltsam vor. Denn in der Onlineversion des ovb liest sich die Überschrift plötzlich so: „Haben Egglkofen und Neumarkt-St. Veit ein Herz für die Hausbesitzer?“ Die Abänderung ist nicht akzeptabel. Beim historischen Nachverfolgen von Sachverhalten verlässt man sich darauf, dass die Onlineversion der Printversion entspricht. Ist aber hier egal. Weder auf die Aussage noch auf die Frage wird im Text Bezug genommen.

Fazit: Ein ovb-Zweizeiler hätte heute genügt.


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