Freitag, 29. Dezember 2023, ovb: Neumarkt-Sankt Veit meldet Bedarf an.

Geistig hatte ich mich in den letzten Wochen von unserer ovb-Heimatzeitung als Quell für Blogs etwas entfernt. Aber heute dachte ich mir: Michi, schaust du wieder einmal drauf, auf die Lokalseite. Aber ach, zunächst habe ich gar keine Lokalseite gefunden. Auf der Seite „Neumarkt-Sankt Veit und Umland“ sah ich Artikel aus Haag und Kirchdorf. Mit 40 bzw. 46km Auto-Entfernung bin ich mir unsicher, ob sich die dort wohnenden Menschen tatsächlich zum Umland von Neumarkt-Sankt Veit zählen. Eine Seite vorher fand ich dann doch noch etwas über Neumarkt: Die letzte Stadtratssitzung.

Der Neumarkter Stadtrat hatte nur ein Thema auf der Tagesordnung: Bedarfsanmeldung für Städtebauförderung

Laut Ratssystem gab es – neben dem zu vernachlässigenden Punkt der Genehmigung der Niederschrift – immerhin auch noch den Punkt 3: Bekanntgaben/Vergaben. Schon der erste Satz im ovb-Artikel war somit ungenau. Aber das ist ja alles Dipfel-Irgendwas…

Um Mittel aus der Städtebauförderung der Regierung zu erhalten, muss im Vorfeld der Bedarf angemeldet werden.

Nicht zu glauben. Finanzielle Mittel fließen von der großen Regierung nicht automatisch in das kleine Neumarkt-Sankt Veit? Wir sind über diese bahnbrechende Info mehr als überrascht. Gut, dass uns der OVB diesbezüglich aufklärt. Ich dachte tatsächlich, dass der Zahlungsverkehr zwischen der Regierung von Oberbayern und Neumarkt-Sankt Veit bereits automatisiert ist, so notorisch klamm, wie Neumarkt finanziell ist.

Eine Bedarfsanmeldung ist nicht das Gleiche wie eine Bewilligung. Das sei der nächste Schritt.

Kurz vor Silvester werden wir mit der nächsten Hiobsbotschaft überrascht. Eine Bedarfsmeldung wird geprüft und erst dann bewilligt? Nicht zu glauben. Hätte ich nicht erwartet.

Die Bedarfsmeldung wurde aus den Werten des Vorjahres übernommen.

Diese Aussage irritiert. Weil man den Bedarf für das Jahr 2024 nicht einschätzen kann, nimmt man einfach den Bedarf vom letzten Jahr. Ich hoffe, dass die ROB hier genau hinschaut. Das von mir empfohlene strukturelle Vorgehen (Ausgangssituation, Anforderung, Lösung) wird ignoriert. Richtig wäre es, uns zu erklären, welche Summe die Regierung von Oberbayern für das Jahr 2023 gewährt hat, und wie Neumarkt diese Mittel verwendet hat. Daraus ergibt sich zumindest ein Indiz für den neuen Bedarf. Wenn man es zudem logisch angehen würde, müsste man sich bei der Bedarfsmeldung zumindest die Baupreisentwicklung anschauen. Dann würde man lernen, dass die Baupreise im Jahr 2023 um rund sechs Prozent gestiegen sind und im Jahr 2024 wohl noch einmal um 2,5% steigen werden. Wenn man es also mit der Städtebauförderung wirklich ernstmeint, mit den bewilligten Geldern im Jahr 2024 das gleiche erreichen möchte wie im Jahr 2023 und mit seiner Bedarfsmeldung einen kompetenten Eindruck erwecken möchte, dann müsste man den Bedarf um rund 10% steigern. Diesen Gedankengang hatten die versammelte Mannschaft bei der Abstimmung nicht. Es kamen auch keine Fragen auf. Die offensichtliche Frage, was mit den Geldern in 2023 eigentlich geschehen ist, gab es nicht. Mag sein, dass die Stadträte diese Informationen aus anderen Quellen besitzen. Aber wir als Leser des ovb wissen es nicht. Es hat Sinn, solche Berichte etwas investigativer zu gestalten, anstatt uns die zwei Werte (60.000 Euro für „Lebendige Zentren“ und 50.000 Euro für „Innen statt Außen“) im gleichen Artikel gleich zweimal vorzubeten. So senil sind wir Leser dann doch noch nicht, dass wir uns zwei Zahlen nur merken können, wenn der ovb sie im gleichen Artikel wiederholt.

Die Frage, was für Neumarkt-Sankt Veit aus geografischer Sicht die Begriffe „Zentrum“, „Innen“ und „Außen“ bedeuten, hatte ich auch schon einmal gestellt. Auch hier mein Fingerzeig Richtung ovb, in zwei drei Sätzen doch etwas weiter auszuholen. Aber so ist der Artikel wieder recht lieb- und informationslos geschrieben.

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