Samstag, 02. März 2024: Neumarkt-Sankt Veit: Drohnenüberflugsaktion gerichtlich gestoppt. Was sind die Konsequenzen?

Die heutige ovb-Überschrift, das Drohnenverbot habe Konsequenzen, hört sich interessant an. Schauen wir uns den Beitrag somit doch etwas näher an und suchen im Text nach neuen Informationen und den Konsequenzen.

Nach dem bekannten Blabla und Infos, die wir in dieser Woche schon einmal aus der gleichen Zeitung erfahren haben, lesen wir, dass die Drohnenfirma angewiesen worden sei, die bereits erhobenen Daten zu löschen. Das war nach dem Urteil des Bayerischen VGH eher eine Selbstverständlichkeit und erwartbar. Eine bahnbrechende neue Info ist es nicht.

Man gehe davon aus, dass der Stadt keine Kosten entstanden seien. Das hatte ich weiter unten schon als fraglich angesehen. Wenn eine Leistung durch die Firma bereits teilweise erbracht ist, würde es mich wundern, wenn dann nicht auch eine Teilrechnung käme. Droht der nächste Rechtsstreit? Verscherzt es sich unsere Stadt mit allen und jedem?

Dem Urteil folgend gibt es eine Empfehlung des Bayerischen Gemeindetages an die Kommunen, Aufträge für Drohnenflüge zur Ermittlung von Gebühren dürfen nicht mehr vergeben werden. Fazit: Logische Konsequenz.

Weitere Wiederholungen vom Mittwoch (überrascht sein, Urteil prüfen, mit Stadtrat beraten, eventuell Hauptsacheentscheidung herbeiführen) sind eine Bestätigung dafür, dass sich Neumarkt-Sankt Veit in eine Sackgasse hineinmanövriert hat. Und dies selbstverschuldet. Wenn andere Kommunen Drohnenflüge ohne Klagen von Anwohnern durchgeführt haben, dann ist das ein Indiz dafür, dass sie es offensichtlich besser gemacht haben als Neumarkt-Sankt Veit.

Eine gängige Praxis in anderen Kommunen hat Neumarkt-Sankt Veit durch seine rechtswidrige Vorgehensweise gestoppt. Neumarkt-Sankt Veit ist für den Schlamassel, den jetzt ganz Bayern auszubaden hat, verantwortlich.

Denn auch in anderen Kommunen wird es kritische Stimmen gegeben haben. Aber dort hat man eben auf diese Stimmen gehört. Stadtrat Ferdinand Rothkopf (CSU) hätte dort seine Kritik und seine Änderungswünsche einbringen können. Man hätte gemeinschaftlich an einem Verfahren gearbeitet, um Risiken zu minimieren und um die Menschen auf dem Weg in die neue Wasser-/Abwasserberechnung mitzunehmen. Dort hat/hätte man zugehört. Dass der ovb unseren Stadtrat heute als „Anwohner“ bezeichnet, ohne ihn beim Namen zu nennen, ist einfach lächerlich.

Was spricht eigentlich gegen eine Begehung von Haushalten? Die Stadtangestellten, die aller paar Jahre den Wasserzähler austauschen, kommen ohne Termin, betreten den niemals aufgeräumten Waschkeller und erledigen ihre Arbeit. Der Kaminkehrer kommt jedes Jahr ohne jede Vorankündigung, geht in den niemals aufgeräumten Heizungskeller und erledigt seine Arbeit.

Warum also soll das Betreten und Vermessen meiner Wohnung durch Stadtangestellte nicht praxistauglich sein, wo der Ruf doch eh ruiniert ist? Behrens = Chaos.

Wobei bei uns nichts zu vermessen ist. Die Stadtangestellten bringen einfach den genehmigten Bauplan von anno dazumal mit und sehen mit ihrem geschulten Blick innerhalb von Sekunden, dass sich bei uns nichts getan hat. Da braucht es weder einen Meterstab noch sonstige elektronische Messinstrumente. Sie brauchen unser Reihenmittelhaus nur von Weitem anschauen, dann wissen sie, dass die Chance, die Geschossflächen in irgendeiner Art und Weise zu verändern, bei 0,0 Prozent liegt.

Schwacher Rücklauf von Erfassungsbögen? Wieviele wurden verschickt? Wir haben keinen bekommen.

Und was spricht gegen eine Selbstauskunft? Bei der Grundsteuer haben wir alle diese Selbstauskunft liefern müssen. Gab es gesetzgeberische Bedenken dagegen? Ich glaube nicht. Jeder Lohnsteuerjahresausgleich und jeder Antrag an jede Behörde ist eine Art Selbstauskunft und beweist seine Praxistauglichkeit seit Jahrzehnten.

Ich verstehe sowieso weiterhin nicht, was Geschossflächen mit einer Abwasserberechnung zu tun haben sollen. Es wäre viel logischer, dass es nach der Anzahl der auf dem Grundstück wohnenden Menschen geht. Ein Mensch verbraucht eine bestimmte Menge Wasser, egal ob er allein oder mit weiteren in einem Einfamilienhaus wohnt. Eine Argumentation, dass bei mehr Geschossen auch mehr Fenster zu putzen und mehr Böden mit entsprechend mehr Wasser zu wischen sind, hört sich kläglich an. Und das durch das Zusammenleben mehrerer Menschen der Wasserverbrauch in Relation zur Betrachtung einer Einzelperson stärker steigt, halte ich auch für Unfug. Ein Mensch verbraucht die Menge Z. Vier Menschen verbrauchen 4 x Z.

Währenddessen herrscht in Neumarkt bezüglich Kommunalpolitik so etwas wie eine Nachrichtensperre. Wir haben jetzt Anfang März. Vom Haushalt 2024 ist immer noch nichts zu hören. Darüber hätte der Lokalreporter etwas schreiben müssen, anstatt im heutigen ovb-Bericht Dinge zu wiederholen, die ich schon vor ein paar Tagen gelesen habe.

Ach, einen Punkt habe ich noch: Was in dem Text sind jetzt die „Konsequenzen“, siehe ovb-Überschrift des heutigen Berichtes? Ich sehe keine.

Eine Konsequenz wäre zum Beispiel diese gewesen: Mal her gehört, ihr Neumarkter. Die Drohnenüberflugsaktion hätte uns 140.000 Euro gekostet. Für die jetzt fällige manuelle Begehung der Häuser und Grundstücke beauftragen wir wegen personeller Engpässe im Rathaus eine externe Firma, was 280.000 Euro kostet. Die Differenz findet sich selbstverständlich auf den zukünftigen Wasser-/Abwasserrechnungen wieder. Ihr habt es so gewollt.

Oder: Der Plan ist jetzt, die Selbstauskunft weiter voranzutreiben. Die Auswertung und Digitalisierung der Fragebögen, die Mahnungen, die notwendigen Korrekturen, die fälligen Klagen gegen säumige Fragebogenzurückschicker kosten statt der 140.000 Euro für die Drohnenaktion jetzt 420.000 Euro. Die Differenz… na Sie wissen schon.

Mittwoch, 28. Februar 2024 3, Drohnenüberflugsaktion gerichtlich gestoppt, Beschluss ist unanfechtbar.

https://www.tagesschau.de/inland/regional/bayern/br-urteil-kommune-darf-nicht-mit-drohnen-gebuehren-ermitteln-100.html

Mit unserem Drohnenthema hat es unsere Stadt bis in die Tagesschau gebracht. Der Urteilsspruch des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes lautet, dass Drohnen nicht zur Ermittlung der Geschosszahlen von Häusern zur Festsetzung von Kanalgebühren fliegen dürfen. Geklagt hatte der Stadtrat Ferdinand Rothkopf (CSU). Er bemängelte, dass er seine ablehnenden Argumente im Neumarkter Stadtrat vorgebracht hätte, aber in den Gremien nicht gehört worden sei. Gremien ist Plural. Es müssen zumindest zwei Gremien sein, in denen – an jeglicher ovb-Berichterstattung vorbei – die Argumente ungehört verhallten. Mir ist nicht erinnerlich, dass der ovb über eine Beratung zu diesem Thema berichtet hätte. Wir kennen somit die Meinung der anderen neunzehn Stadträte nicht. Aber wir wissen aus dem heutigen ovb-Bericht, dass Neumarkts Oberverwaltung von dem Urteil „sehr überrascht“ ist. Es fehlt wie immer die Info, wen er meint, wenn er sagt, dass „wir überrascht“ sind. Wer ist wir?  Wenn es in den „Gremien“ Abstimmungen pro Drohnenflüge gegeben haben sollte, dann ist es nicht nur eine Niederlage für Neumarkts Oberverwaltung, sondern auch für manchen Stadtrat.

Wer die 31 Seiten Begründung durchgelesen hat, die Stadtrat Rothkopf dem Gericht vorgelegt hat, dem hätte klarwerden können, dass Drohnenflüge über Privatgelände vielleicht doch ein zu starker Eingriff in die Persönlichkeitsrechte darstellen. Die Urteilsbegründung geht exakt in die gleiche Richtung. Eine Drohne kann in Gartenhäuser, auf Terrassen und in Fenster hineinschauen. Insofern war das Urteil erwartbar in einem Deutschland, wo Datenschutz großgeschrieben wird, manchmal auch zu groß. Worauf fußt somit die „Überraschung“.

Kommen wir zu den Kosten. Ferdinand Rothkopf spricht von „weit über 100.000 Euro“. Das führt unvermeidlich zu der Frage, welcher wirtschaftliche Schaden entstanden ist. Denn die Drohnenflugfirma war beauftragt und hatte ja „wegen des schönen Wetters“ schon Ende September mit ihren Flügen begonnen. Erstens ist somit ein Teil der vereinbarten Leistung erbracht, freilich ohne jedes verwertbare Ergebnis. Zweitens ist auch der rechtswidrige Eingriff in unsere Persönlichkeitsrechte bereits erfolgt, zumindest bei denen, über die die Drohne schon Ende September hinweggeflogen ist. Wir/Die betroffenen Grundstücksbesitzer sollten über eine Sammelklage wegen rechtswidrigem Eingriff in unsere Persönlichkeitsrechte nachdenken.

Aber damit müssen wir noch warten. Der gordische Knoten, warum der VGH den Beschluss für unanfechtbar hält, während Neumarkts Oberverwaltung davon spricht, dass man beim (gleichen) VGH eine Hauptsacheentscheidung herbeiführen könnte, muss erst noch gelöst werden.

Was mir bis heute nicht klar ist: Filmt die Drohne, um zu ihren Ergebnissen zu kommen, oder fotografiert sie?

Donnerstag, 07. Dezember 2023, Drohnenüberflugsaktion für die Aktualisierung von Abwasserbeitragsgebühren in Neumarkt-Sankt Veit ist gestoppt.

In der ovb-Ausgabe finden wir für das, was ein Neumarkter Stadtrat in Sachen Drohnenüberflugsaktion unternommen hat, wieder einen neuen Begriff. Letztens stand in der Zeitung, dass es ein Verwaltungsstreitverfahren sein, während der Egglkofener Bürgermeister ganz einfach von einer Klage sprach. Heute lernen wir, dass es um einen Antrag auf „Verfügung beim Verwaltungsgericht“ geht. Jetzt wäre es natürlich gut zu wissen, ob und wie das Verwaltungsgericht geantwortet hat. Irgendeine Reaktion muss es gegeben haben, sonst wäre die Überfliegungsaktion nicht gestoppt worden. Ich meine somit, dass es nur die halbe Wahrheit sein kann, wenn in der Zeitung steht, dass das Gericht „sich äußern müsse“, wie es zu den Argumenten stehe. Es muss die Argumente zumindest für so stichhaltig gehalten haben, dass es die Flugaktion gestoppt hat. Insofern war es ein Riesenfehler, die Befliegung schon im September zu starten, obwohl man sie für Oktober angekündigt hat. Ich glaube nicht daran, dass man einfach nur das gute Wetter nutzen wollte. Ich denke eher, dass man die dunklen Wolken auf sich hat zukommen sehen und man die Sache möglichst schnell hinter sich bringen wollte.

Ansonsten wird heute einfach das letzte Stadtblatt zitiert. Wir lesen somit Dinge, die wir schon kennen – ohne freilich schlauer zu werden. Dass die Sache einem Neumarkter Stadtrat ziemlich sauer aufstieß, kann ich nicht bestätigen. In der Bürgerversammlung war er die Ruhe selbst.

Wir erfahren aber, wie sich in der Bewertung einfach alle wegducken. Das mit der Drohnenbefliegung beauftagte Ingenieurbüro kassiert zwar (angeblich) 100.000 Euro, will als Gegenleistung für das Geld aber keine Fragen beantworten. Dabei müsste doch genau dieses Ingenieurbüro rechtlich gesehen die meiste Erfahrung von allen Beteiligten haben.

Das Landesamt für Digitalisierung und blablabla und blablaba wolle „zuständigkeitshalber“ keine Aussage treffen. Alle dort arbeitenden Menschen werden von unserem Steuergeld bezahlt, aber Fragen beantworten? Bitte nicht. Wir hören aber davon, dass das Amt GNSS-Empfänger und Tachymeter benutzt. Das sei modern. Ist das jetzt ein Fingerzeig darauf, dass Drohnenflüge schon gar nicht mehr State oft the Art sind? Und wenn das Amt so modern ist und die Kosten von den Leuten eh da sind (Eh-da-Kosten, wir kennen den Begriff) – warum erledigen die den Job nicht gleich selbst? GNSS ist übrigens ein Teil von GPS, die Messungen sind bis auf 5cm genau. Traktoren fahren mit diesem System und ziehen ihre Furchen. Tachymeter kenne ich eher aus der Uhrenbranche.

Der Landesbeauftragte für Datenschutz spricht vom unionsrechtlichen Grundsatz der Datenminimierung und erzählt noch ein wenig was von dehnbaren Begriffen, die uns langweilen. Und dann kommt das typische Beamten-Deutsch als Krönung: Es müsse immer der Einzelfall betrachtet werden. Bei der Anzahl der jährlichen Gerichtsverfahren hatte ich mir so etwas ähnliches schon gedacht. Aber trotzdem Danke für die Bestätigung.

Und dann ist der Bericht zu Ende. Kein Ausblick wie es weitergeht, keine Info, wann das Gericht entscheiden wird. Wir erfahren nicht, wie gleichgelagerte Rechtsstreitigkeiten im restlichen Deutschland ausgegangen sind. Wir lernen auch nicht, ob und wie der Stadtrat über dieses Vorhaben abgestimmt hat. Wir sind am Ende des Berichtes genauso schlau wie vorher.

Nicht ganz. Ich habe für mein Berufsleben dazugelernt. Wenn mich nächste Woche ein Kunde anruft und technische Informationen wünscht, könnte sich folgender Dialog entwickeln:

Anrufer: Herr Behrens, könnten sie mir kurz beschreiben, wie das technische System XYZ funktioniert?
Ich: Das könnte ich machen, ich bin aber zuständigkeitshalber immer noch in der Findungsphase.
Anrufer: Könnten sie dann vielleicht schnell ein paar Datenblätter für mich finden?
Ich: Das könnte ich machen, wobei aber das Senden der Daten per Mail die Daten schlagartig verdoppelt, was nicht mit dem Prinzip der Datenminimierung vereinbar ist.
Anrufer: Hätten Sie eine Idee, wie Sie mir dennoch mit einfachsten Mitteln helfen können?
Ich: Ich werde Ihren Einzelfall prüfen und konkret ausgestalten.
Anrufer: Wann denn?
Ich: Ich möchte den Ergebnissen nicht vorgreifen.
Anrufer: Vielen Dank für nichts, Sie Pfeife.
Ich: Ich möchte betonen, dass es für diese Beleidigung keine Rechtsgrundlage gibt.
Anrufer: Und dann passiert jetzt was?
Ich: Ich halte eine rechtliche Überprüfung für angezeigt. Äh, hallo? Hallo? Sind Sie noch da?

3 Kommentare zu „Samstag, 02. März 2024: Neumarkt-Sankt Veit: Drohnenüberflugsaktion gerichtlich gestoppt. Was sind die Konsequenzen?“

  1. Stefan Spirkl

    Hallo Michael,
    das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, kurz ADBV,
    hat mit den Drohnenüberflügen nichts zu tun.
    Die Aussage von Egglkofens Bürgermeister Ziegleder ist falsch, oder wurde von der Zeitung falsch berichtet.
    Gruas Stefan

    1. Danke für deinen Hinweis. Ich weiß nicht, warum die Zeitung das Vermessungsamt ins Spiel gebracht hat. Wäre das ADBV technisch in der Lage (gewesen), diese Vermessungen in NSV vorzunehmen?

      1. Die ÄDBVs in Bayern ermitteln Grenzen die seit der Uraufnahme nicht mehr vermessen wurden. Die Ämter teilen Grundstücke und messen Gebäude ein.

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