Pflegereform: Wenn aus zwei Versicherungen plötzlich eine Solidargemeinschaft werden soll

Mittwoch, 30. September 2026

Die deutsche Pflegeversicherung hat ein Problem. Eigentlich sogar mehrere. Die Zahl der Pflegebedürftigen steigt, die Kosten steigen und die Zahl der Beitragszahler hält damit nicht Schritt. 1998 kamen nach Angaben der Bundesregierung noch 29 Menschen auf einen Pflegebedürftigen, zuletzt waren es nur noch zehn. Gleichzeitig sind die Pflegekosten von 16,9 Milliarden Euro im Jahr 2005 auf zuletzt mehr als 70 Milliarden Euro gestiegen. Für 2027 wird inzwischen eine Finanzierungslücke von mehreren Milliarden Euro erwartet. Gesundheitsminister Linnemann will deshalb acht Milliarden Euro einsparen.

Man könnte sich nun mit der unangenehmen Frage beschäftigen, warum ein umlagefinanziertes System bei einer alternden Bevölkerung zunehmend an seine Grenzen gerät. Die SPD hat aber stattdessen eine Geldquelle entdeckt: die Privatversicherten. Das ist auch viel einfacher, als Ideen zu entwickeln.

Was die SPD eigentlich fordert

Die Forderung ist keineswegs erst in den vergangenen Tagen entstanden. Im SPD-Regierungsprogramm steht ziemlich unmissverständlich:

„Im ersten Schritt wollen wir so schnell wie möglich die privaten Pflegeversicherungen in den Risikostrukturausgleich zwischen allen Pflegekassen […] einbeziehen.“

Langfristig will die SPD das bisherige Nebeneinander von gesetzlicher und privater Pflegeversicherung sogar beenden und ein gemeinsames solidarisch finanziertes Pflegesystem schaffen. Wenn Gleichmacherei irgendwo im Bereich des Möglichen liegt, dann ist die SPD immer zur Stelle und fordert sie.

Auch aktuell hält sie daran fest. SPD-Gesundheitspolitiker Christos Pantazis begründet die Forderung damit, dass soziale und private Pflegeversicherung unterschiedliche Risikokollektive hätten und das Leistungsrisiko stärker in der Sozialen Pflegeversicherung konzentriert sei. Deshalb müsse es einen finanziellen Ausgleich zwischen beiden Systemen geben. Nein, muss es nicht.

Es wäre eine ziemlich grundlegende Änderung des Systems. Und der Pantazis von der SPD, den ich heute auf WeLT-TV nebenbei blubbern hörte, soll mir ja nicht erzählen, ich sei Teil eines „Kollektivs“. Ich verwehre mich dagegen.

Die Menschen in der PKV seien ja viel gesünder. Tja, woran liegt das wohl. Das liegt zum Beispiel am Fitnesscenter, wo zu 90% junge Menschen sind und ich regelmäßig der Gesichts- und Jahrgangsälteste bin. Wo sind die älteren Menschen, die Fitness viel nötiger haben, als die Jugend? Ich halte im Clever Fit die Fahne hoch und habe erkannt, dass ich mich gesund halten muss. Diese Erkenntnisse sollte auch mal bei den Rauchern und Alkoholtrinkern Einzug halten. Runter von den E-Bikes und rauf auf die Laufbänder.

Was ist überhaupt ein Risikostrukturausgleich?

Einen Risikostrukturausgleich gibt es bereits innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung. Sein Sinn ist nachvollziehbar: Eine Krankenkasse mit überdurchschnittlich vielen alten oder chronisch kranken Versicherten soll gegenüber einer Kasse mit vielen jungen und gesunden Mitgliedern keinen systematischen finanziellen Nachteil haben. Die ca. 96 Kassen erhalten deshalb aus dem Gesundheitsfonds unterschiedlich hohe Zuweisungen, abhängig unter anderem von Alter, Geschlecht und Erkrankungen ihrer Versicherten.

Entscheidend ist allerdings ein kleines Detail: Diese Krankenkassen gehören alle demselben gesetzlichen Finanzierungssystem an. Bei der Pflegeversicherung möchte die SPD dagegen einen Ausgleich zwischen zwei völlig unterschiedlich finanzierten Systemen herstellen. Dieser Risikostrukturausgleich wäre sofort obsolet, wenn es nicht 96 gesetzliche Kranken

Umlage gegen Kapitaldeckung

Die Soziale Pflegeversicherung funktioniert im Wesentlichen nach dem Umlageverfahren. Die Beiträge, die heute hereinkommen, finanzieren weitgehend die Leistungen, die heute ausgezahlt werden. Das funktioniert hervorragend, solange genügend Beitragszahler vorhanden sind. Die Demografie hat leider die unangenehme Eigenschaft, keine Parteiprogramme zu lesen.

Die Private Pflegepflichtversicherung funktioniert anders. Dort wird ein Teil der Beiträge zurückgelegt und kapitalgedeckt angespart. Die Versicherten bauen damit Alterungsrückstellungen auf, weil ihr statistisches Pflegerisiko im Alter steigt. Ende 2024 lagen allein die Alterungsrückstellungen der privaten Pflegepflichtversicherung bei rund 57,4 Milliarden Euro. Diese Milliarden sind allerdings kein riesiges Sparschwein im Keller der Versicherungsunternehmen, auf dem „Bitte bedienen“ steht. Sie dienen dazu, die künftig steigenden Pflegekosten genau jener Versicherten zu finanzieren, die das Kapital durch ihre Beiträge aufgebaut haben.

Und nun kommt der SPD-Ausgleich

Wenn zwischen beiden Systemen ein finanzieller Risikoausgleich eingeführt würde, müsste zunächst mathematisch festgestellt werden, welche Risikolasten jeweils bestehen. Hat die Soziale Pflegeversicherung beispielsweise relativ mehr Pflegebedürftige oder höhere erwartete Leistungsausgaben, könnte daraus ein Zahlungsanspruch gegenüber dem privaten System entstehen. Das Geld würde dann nicht deshalb transferiert, weil ein bestimmter Privatversicherter Pflegeleistungen der Sozialen Pflegeversicherung beansprucht. Er tut das nämlich gar nicht. Sein Versicherungsunternehmen müsste vielmehr Geld an das andere Versicherungssystem abgeben, weil dessen Versichertenkollektiv statistisch ungünstiger zusammengesetzt ist. Genau darin liegt der eigentliche Systemwechsel.

Die Leistungen sind ohnehin gesetzlich weitgehend gleich

Besonders interessant ist nämlich, dass die Private Pflegepflichtversicherung kein beliebiges Luxusprodukt für Privatversicherte ist. Sie ist eine Pflichtversicherung. Ihre Leistungen entsprechen grundsätzlich den gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen der Sozialen Pflegeversicherung. Der entscheidende Unterschied liegt also weniger darin, dass der Privatversicherte ein völlig anderes Pflegeprogramm bekäme. Der wesentliche Unterschied liegt in der Finanzierung. Die SPV finanziert sich weitgehend über laufende Beiträge. Die PPV finanziert zusätzlich einen erheblichen Teil des zukünftigen Risikos über Kapitaldeckung. Und nun soll zwischen genau diesen beiden Finanzierungsmodellen ein Ausgleich hergestellt werden.

Ist das Geld der Privatversicherten tatsächlich „übrig“?

Nein. Das ist der wichtigste Punkt der ganzen Debatte. 2025 nahm die Private Pflegepflichtversicherung rund 6,3 Milliarden Euro an Beiträgen ein und zahlte rund 3 Milliarden Euro für Versicherungsleistungen aus. Auf den ersten Blick könnte jemand auf die bemerkenswerte Idee kommen: Da bleiben ja Milliarden übrig. Nur werden diese Einnahmen eben nicht ausschließlich für die Pflegefälle des laufenden Jahres eingesammelt. Ein Teil davon wird für zukünftige Pflegefälle zurückgelegt. Genau das ist das Prinzip der Kapitaldeckung. Man kann deshalb nicht einfach die laufenden Einnahmen der PPV mit ihren aktuellen Pflegeausgaben vergleichen und die Differenz als überschüssiges Geld betrachten. Das wäre ungefähr so, als würde man feststellen, dass auf einem Rentensparvertrag noch Geld liegt und daraus schließen, der Besitzer benötige es offenbar nicht.

Hat die private Pflegeversicherung tatsächlich die besseren Risiken?

Hier wird die Sache allerdings komplizierter, als es sowohl SPD als auch PKV-Verband gelegentlich darstellen. Die SPD argumentiert, dass in der Sozialen Pflegeversicherung ein höheres Leistungsrisiko konzentriert sei. Der PKV-Verband widerspricht der simplen Darstellung eines dauerhaft „jungen und gesunden“ privaten Versichertenkollektivs. Nach seinen Zahlen lag das Durchschnittsalter der privat Pflegeversicherten bereits 2019 sogar über dem der gesetzlich Pflegeversicherten; insbesondere die Babyboomer seien in der PPV überproportional vertreten. Diese Angaben stammen allerdings vom Interessenverband der privaten Versicherer und sind entsprechend als dessen Argumentation einzuordnen. Dass die beiden Kollektive unterschiedlich zusammengesetzt sind, ist unstrittig. Wie hoch daraus ein sachgerechter finanzieller Ausgleich ausfallen müsste, ist dagegen eine erheblich kompliziertere versicherungsmathematische Frage. Und genau darüber müsste man eigentlich reden.

Der zweite Punkt: die Alterungsrückstellungen

Noch empfindlicher wird es bei den angesparten Rückstellungen. Der PKV-Verband warnt inzwischen ausdrücklich sowohl vor einem Finanzausgleich als auch vor einer Übertragung von Alterungsrückstellungen in die Soziale Pflegeversicherung. Hier muss man allerdings sauber bleiben: Die aktuell von der SPD öffentlich formulierte Forderung lautet zunächst auf einen finanziellen Ausgleich beziehungsweise langfristig auf ein gemeinsames Pflegesystem. Daraus folgt nicht automatisch, dass morgen die rund 57 Milliarden Euro Pflege-Alterungsrückstellungen einfach auf ein Konto der Sozialen Pflegeversicherung überwiesen würden. Bei einer tatsächlichen Zusammenführung beider Systeme müsste aber zwangsläufig geklärt werden, was mit diesen für Privatversicherte angesparten Kapitalbeständen geschieht. Und plötzlich wird aus dem sympathisch klingenden Wort „Solidarausgleich“ eine ziemlich handfeste Eigentums-, Vertrags- und Verfassungsfrage.

Die verfassungsrechtliche Baustelle

Genau hier setzt die Kritik der privaten Versicherungswirtschaft an. Sie bezeichnet einen verpflichtenden Finanztransfer zwischen PPV und SPV als verfassungsrechtlich problematische Sonderabgabe und hat bereits angekündigt, gegebenenfalls vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Das ist zunächst die Rechtsauffassung des PKV-Verbandes und kein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Auch Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann äußerte erhebliche verfassungsrechtliche Zweifel an einem solchen Ausgleich. Die juristische Kernfrage wäre unter anderem, ob Versicherte eines eigenständigen privaten Versicherungssystems verpflichtet werden dürfen, zusätzlich das Defizit eines anderen Versicherungskollektivs mitzufinanzieren, obwohl sie aus diesem System keine Pflegeleistungen erhalten. Genau deshalb ist der Begriff „Risikostrukturausgleich“ politisch ausgesprochen praktisch. Er klingt erheblich harmloser als „Transfer zwischen zwei getrennten Versicherungssystemen“.

Und löst das eigentlich das Pflegeproblem?

Kurzfristig könnte ein Geldtransfer die Finanzlage der Sozialen Pflegeversicherung verbessern. Das strukturelle Problem löst er jedoch nicht automatisch. Wenn immer mehr Menschen Pflegeleistungen beziehen, Pflegepersonal teurer wird und gleichzeitig relativ weniger Beitragszahler vorhanden sind, verändert ein Transfer von PPV zu SPV zunächst nur die Frage, wer die Rechnung bezahlt. Er verändert nicht die Rechnung. Genau darin liegt der entscheidende Unterschied zwischen Finanzierung und Reform. Die Sozialversicherung benötigt langfristig entweder höhere Einnahmen, geringere Leistungen, höhere Steuerzuschüsse, mehr Kapitaldeckung oder eine Kombination daraus. Man kann zusätzlich Geld aus der privaten Pflegeversicherung hinzunehmen. Die demografische Mathematik verschwindet dadurch allerdings nicht auf wundersame Weise.

Aus „privat“ wird schrittweise „gemeinsam“

Man sollte deshalb die aktuelle Forderung nicht isoliert betrachten. Das SPD-Regierungsprogramm nennt selbst die Richtung: Zunächst sollen private Pflegeversicherungen in den Risikostrukturausgleich einbezogen werden, langfristig soll das Nebeneinander von gesetzlicher und privater Pflegeversicherung beendet werden. Der aktuelle Streit handelt daher nicht bloß von einigen Milliarden Euro zur Überbrückung eines kurzfristigen Defizits. Er handelt von einer Grundsatzfrage: Bleiben Soziale und Private Pflegeversicherung zwei eigenständige Finanzierungssysteme, von denen eines umlagefinanziert und das andere kapitalgedeckt arbeitet? Oder werden Einnahmen und Risiken zunehmend miteinander verrechnet, bis aus den beiden Systemen faktisch ein gemeinsamer Finanzierungskreislauf geworden ist? Wer das zweite Modell politisch möchte, kann dafür argumentieren. Dann sollte man es allerdings auch so nennen. „Risikostrukturausgleich“ klingt nach einer versicherungsmathematischen Feinjustierung. Tatsächlich könnte er der erste erhebliche Schritt zu einer gemeinsamen Pflegefinanzierung sein. Und spätestens dann geht es nicht mehr nur darum, ob Privatversicherte statistisch ein günstigeres Risiko darstellen. Dann geht es darum, wem die Beiträge und die über Jahrzehnte aufgebauten Rückstellungen zugerechnet werden und welche Verpflichtungen daraus entstanden sind.

57 Milliarden Euro an Rückstellungen sind rund 57 Milliarden Gründe, bei dieser Diskussion etwas genauer hinzusehen. Zwar ist trotz der Blockadehaltung der Sozis das Kürzungspaket heute im Kabinett beschlossen worden, doch reicht das hinten und vorn nicht. Da kommt noch mehr auf unser Land zu, wobei eines klar ist:

Wo die SPD fremdes Geld erspäht, greift sie zu. Das liegt in den Genen der Sozis. Der Traum jedes Sozis lautet ganz offensichtlich: Ich verbrate fremdes Geld, so wie es mir gefällt.

Der SPD kann man nur auf eine Weise das Wasser abgraben. Abschaffung der Pflegeversicherung. Eine Versicherung sollte ein Risiko abfedern, dass unverhofft kommt und somit Menschen finanziell überfordert. Bei der Pflege dürfte schon einem 18-Jährigen klar sein, dass es ihn ihm Alter treffen wird. Man hat somit sein ganzes Leben lang Zeit, Vorkehrungen zu treffen.


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