Ich bin mir nicht ganz sicher, ob das ovb bei seiner heutigen Berichterstattung die richtige Formulierung gewählt hat. Ich glaube nämlich nicht wirklich, dass der Laden vom derzeitigen Betreiber „verkauft“ werden kann.
Korrekt aus meiner bescheidenen Sicht ist, dass der Laden von der Stadt gepachtet ist. Somit kann nicht der Laden verkauft werden, sondern eigentlich nur das Mobiliar.
Wenn also jemand den Laden wirklich verkaufen möchte, dann kann das nur der Eigentümer. Und das ist – so weit ich weiß – die Stadt Neumarkt-Sankt Veit.
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Naja. Laden ist halt auch ugs. für „Geschäft“. Und das Geschäft gehört eben nicht der Stadt sondern dem Betreiber.
Wenn man sein Geschäft verkauft dann wird logischerweise nicht nur das Mobiliar verkauft sondern auch das Renommee, das Personal, die Stammkundschaft und alle anderen geschäftlichen Beziehungen die im Laufe der Zeit aufgebaut wurden. Was davon nach einer Übernahme bleibt steht aus einem anderen Blatt und fällt in die Verantwortlichkeit des Käufers. Beziehungen sind zu pflegen, sie sind keine Selbstverständlichkeit.
überredet, aber so ein kleiner Hinweis, dass es sich um Pacht handelt, wäre schon ganz gut gewesen