Freitag, 23. Januar 2026

Wer vor ein paar Tagen das Mitteilungsblatt aus dem Briefkasten fischte, der hat bemerkt, dass es schwerer ist als normal. Es werden uns einige Satzungen präsentiert, die einige Doppelseiten belegen und die sich alle mit Wasser und Abwasser beschäftigen. Die Paragrafen fliegen nur so an uns vorbei.
Aber weil wir ja alle des Juristen-Deutsches mächtig sind, braucht es keinerlei Begleittext dazu, kein Vorwort, einfach nichts. Eine kurze einführende Zusammenfassung wäre – im Sinne von Bürgernähe und Transparenz – nicht schlecht gewesen.
Was haben wir hier eigentlich vor uns?
- Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Kommunalunternehmens Stadtwerke Neumarkt-Sankt Veit Anstalt des öffentlichen Rechts vom 14.01.2026
- Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Kommunalunternehmens Stadtwerke Neumarkt-Sankt Veit Anstalt des öffentlichen Rechts vom 14.01.2026
- Satzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung des Kommunalunternehmens Stadtwerke Neumarkt-Sankt Veit Anstalt des öffentlichen Rechts (Entwässerungssatzung – EWS) vom 14.01.2026
- Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung des Kommunalunternehmens Stadtwerke Neumarkt-Sankt Veit Anstalt des öffentlichen Rechts (Wasserabgabesatzung – WAS) vom 14.01.2026
- Festsetzung der Kleineinleiterabgabe für 2025 der Stadt Neumarkt-Sankt Veit
- Satzung für die Erhebung einer Kommunalabgabe zur Abwälzung der Abwasserabgabe für Kleineinleiter
Wer ist betroffen?
Weil ich mich nicht auskannte, kontaktierte ich drei Stadträte, um zu verstehen, ob mich das betrifft oder nicht. Eine der drei Antworten war qualifiziert. Bei all diesen Geldbeträgen handelt es sich nicht um Verbesserungsbeiträge. Das hätte mich auch stark gewundert, hatte doch der Stadtrat beschlossen, das Klärwerk ausschließlich über die Wasserpreise zu finanzieren. Vielmehr handelt es sich um Gebühren, die man bezahlt, wenn man beispielsweise einen Neubau ans die Wasserversorgung anschließen möchte.
Und weil mir dann doch so einige Informationen über die Stadtwerke fehlten, richtete ich ein paar Fragen an die Stadt. Hier die komprimierten Antworten: Ein Webauftritt sei in Arbeit. Über den aktuellen Personalstand möchte man keine Auskünfte geben. Erster Vorstand ist Thomas Menzel. Die konstituierende Verwaltungsratssitzung habe bereits stattgefunden. Die Mitglieder seien im öffentlichen Teil der Stadtratssitzung am 23.10.2025 bestellt worden. Es gebe einen Wirtschafts- und Finanzplan. Er sei ein vom Verwaltungsrat beschlossenes Steuerungs- Und Planungsinstrument des Kommunalunternehmens, und es bestehe keine Pflicht dies öffentlich bekanntzugeben. Das sei auch unüblich.
In dem Moment, wo ich mich grade fragte, wer im Verwaltungsrat sitzt, bekam ich wie auf Kommando – beinahe hätte ich geglaubt, dass das kein Zufall sein kann – auf dem iPhone eine Pushnachricht von der „VG Neumarkt-Sankt Veit“-App mit einem Bild der Verwaltungsratsmitglieder, nebst ein paar Informationen.
Was als Push-Nachricht (hier bezüglich der Stadtwerke) von der Stadt kommt, steht üblicherweise auch auf der Homepage der Stadt Neumarkt-Sankt Veit, somit hier einsehbar.
Um bei der App zu bleiben: Ich hatte mir schon gleich nach der Installation vor einigen Wochen die Push-Nachrichten für alle Neumarkt-Sankt Veiter Vereine aktiviert, bekam aber von den angemeldeten 24 Vereinen bisher keinerlei Nachrichten. Die gestrige – von der Stadt – war die Erste.
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