
Wie schön, dass uns der ovb wieder einmal Zahlensalat präsentiert, den wir nur mittels Excel auflösen können, soweit das mit den präsentierten Zahlen möglich ist. Die Probleme beginnen schon bei der Bildunterschrift. Kurzfassung:
„Anpassung der Eintrittspreise, um Kosten zu decken“
Nein, dem ist natürlich nicht so. Die neuen Eintrittspreise können die Kostenerhöhungen vielleicht teilweise decken. Und selbst das steht in den Sternen. Ob das Ziel einer wie auch immer gearteten Kostendeckung aufgeht, entscheiden die Besucherzahlen. Und was Preiserhöhungen mit Besucherzahlen zu tun hat – da hätte sich der ovb mal in die Stadt bewegen und Meinungen einfangen müssen. Der Rückgang der Besucherzahlen seit 2018 spricht eine eindeutige Sprache.
„Darüber hatten die Neumarkter Stadträte zu entscheiden“
Im Verlauf des Berichtes hatte ich die Hoffnung, dass man uns mitteilt, in welcher Sitzung die Stadträte mit welchem Abstimmungsergebnis entschieden haben. Aber ach. Müssen wir nicht wissen.
Seitens der Stadträte gab es offensichtlich keinen Diskussionsbedarf, keine Rückfragen, nur eine einzige „Erkundigung“. Die Frage, ob denn sozusagen auch schon Frührentner in den Genuss von Ermäßigungen kommen könnten, wurde verneint. Es käme nur auf das Alter von 65 Jahren an. Woher kommt eigentlich diese sonderbare Altersgrenze? Muss ich wirklich darauf hinweisen, dass das Regeleintrittsalter für die Rente bei 67 Jahren liegt?
„Ausweitung der Ermäßigung auf Frührentner?“
Eher nicht. Ich mache es an einem beliebigen Beispiel fest, natürlich völlig aus der Luft gegriffen: Braucht beispielsweise ein Bürgermeister, der die 65 Jahre schon überschritten hat, aber weiterhin Vollzeit im Amt ist, wirklich eine Ermäßigung? Nehmen wir einmal an, ein Bürgermeister wäre, wie in Bayern üblich, mit A16 (hier ein rein zufälliges Beispiel) besoldet. Dann läge sein Bruttogehalt vermutlich typischerweise zwischen ca. 7.100€ bis etwa 8.500€. Dafür braucht es beim Freibad dann eine Ermäßigung? Wohl kaum.
Ermäßigung auf Frührentner? Eher andersherum.
So, wie man die Eintrittspreise jetzt anpasst, wäre eine Anpassung der Altersgrenze auf 67 Jahre geboten gewesen. Meines Erachtens ist diese Ermäßigung aber eher abzuschaffen. Denn sie bedeutet immer Schieflage, weil Menschen von einer Ermäßigung profitieren, die sie nicht brauchen. Und mit der Aktivrente, die ab 2026 eingeführt wird, wird die 65er-Grenze noch fragwürdiger.
Die „Erkundigung“ war deshalb insgesamt nicht wirklich logisch. Wer mit Abschlägen mit 63 in Rente geht, der geht deshalb in Rente, weil er es sich leisten kann. Und wer es sich leisten kann, frühzeitig aus dem Arbeitsleben auszuscheiden, braucht keine Ermäßigung. Und für Menschen, die aus Krankheitsgründen eher in Rente gehen müssen, gibt es andere Instrumente, z.B. den Schwerbehindertenausweis.
„Personalkosten sind gestiegen“
Oh, Überraschung. Hier werden wieder einmal die gestiegenen Personalkosten ins Feld geführt, was ich immer für ungünstig halte, zumal hier auch die Werte bis zum letzten Euro genannt werden. Und wo ist überhaupt das Problem? Linke, Sozis, Gewerkschaften, Personalräte feiern ja geradezu jede durchgesetzte Lohn- und Gehaltserhöhung. Die Begründung ist immer die gleiche: Gestiegene Lebenshaltungskosten.
Henne-Ei-Prinzip
Ich argumentiere genau andersherum: Die Lohn-Preis-Spirale beginnt mit den Löhnen. Gut, dass der ovb hier heute den Beweis antritt. Erst sind die Personalkosten gestiegen, folglich steigen die Preise. Und nicht andersherum. Ich halte es aber immer für ungünstig, Personalkosten ins Spiel zu bringen. Denn wenn man mit dem Zeigefinger auf andere Personalkostenverursacher schaut, zeigen drei Finger der eigenen Hand auf sich selbst.
Es ist natürlich eine Annahme von mir, dass die Personalkosten auf Grund von Lohnerhöhungen gestiegen sind. Der ovb lässt uns mit den „gestiegenen Personalkosten“ leider allein. Er erklärt nicht, ob mehr Personal im Einsatz ist, oder ob das gleiche Personal mehr verdient. Die dritte Option, dass die Lohnnebenkosten gestiegen sind, ist auch möglich. Wir bewegen uns somit im Bereich der Spekulation. Ein halber Satz zur Erklärung wäre gut gewesen.
Auch wenn die Lohnnebenkosten stark gestiegen wären, dann freuen sich die Sozialisten in Deutschland, weil das nach deren Lesart die sozialen Systeme wie Kranken- und Rentenversicherung und die Steuereinnahmen stärkt. Also sollten wir uns nicht darüber aufregen. Allein die jährlichen bundesweiten Kindergeldzahlungen von 57,5 Milliarden Euro (Kindergeld plus Kinderzuschlag) im Jahre 2024 wollen finanziert sein.
Nicht aufregen, der Sozialstaat will finanziert sein.
Die positiven Auswirkungen unseres Freibades auf die deutschen Sozialsysteme sind wegen des defizitären Betriebes freilich aber eher beschränkt. Wir schauen uns später noch die Tabelle an, die ich entwerfen musste, um die Zahlen einzunorden, denn mir fiel folgender Satz auf, verkürzt:
„Stromkosten haben sich um 248% erhöht“
Ein einziger Blick auf die Ausgangszahl 48.430,00€ und die neue Zahl 120.444,00€ genügt, um zu sehen, dass sich die Kosten nicht um 248% erhöht haben, sondern auf 248%. Für Neumarkter, die schon – seit sie denken können – mit dem Schuldensumpf der Stadt gut leben können, mag dieser kleine Unterschied völlig egal sein. Aber Mathe-Lehrer Feldmann und ich, wir sind uns einig: Wir bestehen auf einer mathematisch exakten Betrachtungsweise á la Adam Ries. Eine Erhöhung um 248% hätte eine Erhöhung auf 348% bedeutet (das 3,48-fache). Eine Erhöhung auf 248% ist halt nur eine Erhöhung auf das 2,48-fache. Und das trifft hier zu, obwohl das schon schlimm genug ist.
Hören wir nicht ständig und gebetsmühlenartig, wie toll die Selbstversorgungsbilanz bezüglich elektrischen Stroms unserer Stadt ist? Denn hier hatte man noch von einer beeindruckenden Bilanz gesprochen. Die Energiewende sei geschafft. Von 129,4% war die Rede.
„2022 lag die Menge der eigenen Stromproduktion bei 30,3 Millionen Kilowattstunden, der Verbrauch bei 23,45 Millionen Kilowattstunden.“
Und jetzt werden genau die Strompreise für Preisanpassungen ins Feld geführt? Jetzt kommt die Tabelle, mit allem an Zahlen, die ich finden konnte:

Setzen wir einmal nur die Gesamtkosten des Jahres 2024 mit den Besucherzahlen des Jahres 2024 in Relation und kommen für eine vollständige Kostendeckung auf folgenden regulären Betrag pro Eintrittskarte: 387.010,00 / 35.848 = 10,80€. Tatsächlich lag das Durchschnittsticket bei 64.300,00 / 35848 = 1,79€.
Realer Ticketpreis bei 10,80€?
In der hoffnungsfrohen Annahme, dass meine Zahlen richtig sind (man berichtige mich, falls notwendig, weil es mir fast ein wenig falsch vorkommt), wären das klare Botschaften an das Volk gewesen.
Stattdessen spricht der ovb weiterhin von Thomas Menzel als Kämmerer. Ein Blick auf die Neumarkter Verwaltungsseite sagt eindeutig, dass der Kämmerer Markus Huber heißt, während Thomas Menzels Job mit „Geschäftsleitender Beamter, Geschäftsstellenleiter“ angegeben wird. Guten Morgen, ovb.
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