Samstag, 05. Juli 2025, Migration: Syrer setzt Messerverbot korrekt um.

https://www.spiegel.de/panorama/justiz/attacke-in-niederbayern-was-ueber-den-angriff-mit-hammer-und-axt-im-ice-bisher-bekannt-ist-a-20c4f6ac-af85-48fd-8ee7-c6230d908ec4

Dem 20-jährigen Syrer schwante, dass es mit Messern in deutschen Zügen schwierig werden könnte. Messer sind in Deutschland nicht mehr so gern gesehen. Von Messerverbotszonen hatte er auch schon einmal etwas gehört. Also fragte sich unser junger Freund, ob er vielleicht stattdessen einen Hammer oder eine Axt mitnehmen könnte. In seiner Unschlüssigkeit steckte er einfach beides ein. Man kann ja schließlich nicht wissen, was einen im Zug erwartet.

Und weil Bahnfahren wegen der Unpünktlichkeit so strapaziös ist, schmiss er sich noch Drogen ein. Deutschland ist anders einfach nicht auszuhalten. Und wenn er dann tatsächlich austicken sollte – so seine Logik – dann wäre es bestimmt kein Fehler, dabei völlig bekifft zu sein. Denn so viel Rechtsverständnis bringen einem die NGO’s und die Asylindustrie dann schon bei, dass man weiß, dass es im Fall der Fälle auf Schuldunfähigkeit hinausläuft. Posttraumatische Belastungsstörung, Psychischer Ausnahmezustand. Die zur Verfügung stehende Palette ist einfach großartig. Und dann noch das eingeleitete Asylaberkennungsverfahren in Österreich. Da kann mit seiner Psychose schon mal ausflippen. Das ist doch verständlich oder? Ich habe es gewusst: Österreich ist schuld. Immer diese Österreicher.

Für einen weiteren Akteur im Zug könnte die Sache allerdings unangenehmere Folgen haben. Denn ein zunächst unbeteiligter Syrer riss wohl dem Täter, nachdem dieser vier Personen schwer verletzt hatte, den Hammer aus der Hand und schlug seinerseits zu. Auch hier würde das Rechtsverständnis normalerweise sagen: Unschuldig. Notwehr wird über §32 und §33 geregelt.

Es gibt aber auch den Begriff Notwehrexzess. Mit einem Hammer auf einen Hämmernden einzuschlagen, könnten die Anwälte des Täters dazu bringen, unseren Helden anzuzeigen. Diese Sache würde dann vor Gericht landen. Die Begründung der Anwälte ist so einfach wie logisch. Wenn es bereits gelungen war, dem Hämmernden den Hammer zu entreißen, war die Gefahr unter Umständen bereits gebannt. Jetzt seinerseits zu hämmern beginnen, könnte vom Gericht als unverhältnismäßig gewertet werden, zumal der zuerst Hämmernde mit einem Rettungshubschrauber in die Klinik geflogen werden musste. Schließlich konnte der Held nicht davon ausgehen, dass der zu erst Hämmernde als Angriffswaffe auch noch eine Axt im Rucksack versteckt.

Bei so einem Fall werden die Winkeladvokaten hellhörig. Diebstahl käme noch in betracht. Jemandem einfach den Hammer klauen? Geht gar nicht. Rund um Selbstjustiz lässt sich sicherlich auch noch etwas konstruieren. Schmerzensgeld wäre eine Option. Vielleicht kann der Täter nie wieder seinen Handwerksberuf ausüben. Läuft auf Schadenersatz hinaus.

Hier lässt sich mit einem spektakulären Fall bestimmt die Reputation von Anwälten verbessern, zumal die Asylindustrie für die Bezahlung sorgt.

Zugegeben. Ich habe die Sache etwas überspitzt dargestellt. Aber Ermittlungen gibt es gegen unseren Helden in jedem Fall.

Es gibt weitere Beteiligte, die jetzt agieren müssen. Zum Beispiel mich. Vorbei ist es mit der Logik – in der ersten Klasse sitzend – trantütig aus dem Fenster zu schauen, um die vorbeieilende Landschaft zu genießen, oder – ins iPhone starrend – alles um sich herum zu vergessen. Ab jetzt heißt es, fokussiert auf alle Vorgänge im Zug zu achten, um blitzartig reagieren zu können – und wenn es nur Flucht ist. Das Motto lautet: Nur nicht überreagieren und Notwehrexzess begehen. Deutschland macht einfach Spaß.

Der Staat ist jetzt ebenso gefordert. Neben dem Messerverbot braucht es nun auch noch ein Hammer- und ein Axtverbot.

Weil sich der Fall in Niederbayern ereignete, könnte die Bayerische Staatsregierung ein Zeichen setzen und unserem Helden eine Rettungsmedaille überreichen. Das wäre ein Zeichen, um die Zivilcourage zu stärken.

Satire off.


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