Sonntag, 19. April 2026
Das Anschauen der Tagesschau um 20.00 ist bei uns weiterhin gesetzt. Vorgestern wurde ich beim Anschauen – immer ein wenig abgelenkt durch andere Kommunikationskanäle – abrupt aus meiner Lethargie herausgerissen. Hatte ich den Sprecher grade richtig verstanden?
„Theresia Crone, angehende Juristin und Aktivistin ist selbst Opfer von digitaler Gewalt geworden.“
Wir müssen zunächst die deutsche Grammatik klären. Ist die Dame angehende Juristin und angehende Aktivistin oder ist sie angehende Juristin und schon länger Aktivistin? Nun, da hilft das Internet. Dort wird sie als politische, mehrheitlich aber als zivilgesellschaftliche, Aktivistin bezeichnet. Klimaaktivismus spielt auch eine Rolle. Außerdem versucht sie, die Krankheit Endometriose bekannter zu machen (eine schmerzhafte Krankheit bei Frauen).
Das klingt alles sehr löblich.
Die Recherche war erforderlich, weil viele Menschen (ich auch) bei dem Begriff „Aktivistin“ eher an ein Mitglied einer Vorfeldorganisation des links-rot-grünen Komplexes denken.
Denn ich war eigentlich schon in Habachtstellung und am Start, den Finger direkt in die klaffende Wunde zu legen, so nach dem Motto: Da habt ihr den offiziellen Beweis. Sogar die Juristerei ist links-rot-grün versifft… Ist sie natürlich Gott sei Dank nicht. Berlin und Bremen vielleicht ausgenommen .Ich zumindest war beruhigt und ging meiner abendlichen Blogger-Arbeit nach.
Die Welt war wieder in Ordnung, bis, ja, bis der gleiche Beitrag zwei Stunden später wiederholt wurde. Ich hörte genau hin. Der Eingangssatz hieß nun:
„Theresia Crone, angehende Juristin, ist selbst Opfer von digitaler Gewalt geworden.“
Wieso jetzt die Kürzung, wo der jungen Frau – bezüglich Aktivismus – doch gar nichts vorzuwerfen ist? Nun, ich kann mir gut vorstellen, wie kurz nach dem Aussenden des Beitrages über die ARD ein Shitstorm hereingebrochen ist (man denke an die vielen dem Aktivismus negativ gegenüber eingestellten Menschen, mich eingeschlossen). Denn der Begriff „Aktivist“ ist gesellschaftlich völlig verbrannt, weil er nur noch mit Anschlägen auf das Strom-, das Bahnnetz und andere Infrastrukturen wie Polizeiautos (siehe München und siehe München) in Verbindung gebracht wird. Wer in den sozialen Medien überleben möchte, der lässt sich in der Hauptnachrichtensendung der ARD lieber nicht „Aktivist“ nennen. Dieses Licht ging dann wohl auch der ARD sehr schnell auf.
Ich habe mir dann aber doch noch ein erweitertes Bild von Frau Crone gemacht:
„Wir müssen davon wegkommen, Täter nur im strafrechtlichen Sinne zu sehen“
Wenn ich als Laie das Gendern richtig interpretiere, schließt dieser Satz Frauen als Täter aus und schreibt uns Männern zusätzlich ins Stammbuch, von Haus aus verdächtig bzw. böse zu sein.
Der Kommentator auf X scheint mir richtig zu liegen: Es läuft auf eine Ächtungskultur hinaus.
Kann man machen, wenn denn die exakte Definition gelingt, was denn bitte zu ächten ist. Und daran wir es haken. Wollen wir uns den Gesetzentwurf von Justizministerin Verena Hubig anschauen? Eigentlich Nein. Aber wer es sich anschauen will – bitteschön, hier ist der Referentenentwurf:
Etwas neugierig war ich aber dann doch. Es wimmelt nur so von englischen Begriffen wie:
- Doxing
- Cyberflashing
- Dick Pics
- Cybergrooming
- Cyberstalking
- Cybermobbing
- One in, One out – Regelung
Kann ich alles so weit einordnen. Hier wird es dann erstmals lustig:
„E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Für die Wirtschaft erhöht sich der jährliche Erfüllungsaufwand in Höhe von rund 53 000 Euro. Diese Belastung stellt ein „In“ im Sinne der One in, one out-Regelung der Bundesregierung dar.„
Wie kommt man auf 53.000 Euro Für die gesamte Wirtschaft pro Jahr? Die Berechnung hätte ich gern gesehen. Das da ist auch nicht schlecht:
„F. Weitere Kosten Aufgrund zusätzlicher richterlicher Anordnungen zur Durchsetzung von Auskunftsverfahren und Accountsperren sowie daraus folgenden Beschwerdeverfahren nach dem Gesetz gegen digitale Gewalt entstehen den Ländern jährliche Mehrkosten im justiziellen Kernbereich in Höhe von rund 194 000 Euro.„
Wie kann man die richterlichen Anordnungen in Geld umrechnen, wenn man gar nicht weiß, wieviel Fälle es geben wird? Bei den Begriffsbestimmungen spitzt sich die Sache zu:
Als Rechtsverletzung im Sinne dieses Gesetzes gilt jede Tat, …die nicht gerechtfertigt ist.
Selten habe ich so etwas Zielgerichtetes gelesen. Weiter geht es:
„(5) Durch Absatz 1 wird das Grundrecht des Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes) eingeschränkt.„
Man kann einfach so das Grundgesetz einschränken? Ich dachte, das sei in Stein gemeißelt und ließe sich nur mit einer 2/3-Mehrheit im Bundestag ändern. Grade wollte ich mir selbst die Frage stellen, wie lange eigentlich Accounts gesperrt werden könnten. Für immer? Hier kommt die Antwort:
„(1) Begeht ein Nutzer in einem sozialen Netzwerk eine Rechtsverletzung, die den Betroffenen in seinem Persönlichkeitsrecht schwerwiegend beeinträchtigt, so kann der Betroffene von dem betroffenen Diensteanbieter verlangen, dass dieser alle dem Diensteanbieter bekannten Nutzerkonten des Nutzers für einen angemessenen Zeitraum sperrt, wenn dies erforderlich ist, um künftige Rechtsverletzungen zu verhindern. Nicht gesperrt werden diejenigen Nutzerkonten, über die die Rechtsverletzung nicht begangen wurde, wenn nicht zu erwarten ist, dass während des nach Satz 1 festzulegenden Zeitraums über diese eine entsprechende Rechtsverletzung begangen werden wird.„
Sperrung für einen „angemessenen“ Zeitraum. Und was heißt das nun? Ein Betroffener fühlt sich besonders verletzt und hält eine Dreijahressperrung für angemessen? Na bravo.
„Die betroffenen Anbieter sind als Beteiligte zu den Verfahren nach den §§ 2 und 4 hinzuzuziehen.“
Nicht deren Ernst, oder? Das zwingt Anbieter dazu, ganz Abteilungen zu gründen und mit einer Masse von Mitarbeitern zu besetzen. Wir erinnern uns an die seltsamen 53.000 Euro an Kosten für die Wirtschaft. Einzige Erklärung: Der Gesetzgeber sieht Diensteanbieter nicht als „Wirtschaft“. Denn die Kosten für die Diensteanbieter werden in die Höhe schnellen, ganz egal ob „hinzuziehen“ eine Anwesenheit im Gerichtssaal erfordert oder „nur“ eine schriftliche Stellungnahme.
„Der Diensteanbieter nach Satz 1 hat die Einreichung der Stellungnahme anonym oder unter einem Pseudonym zu ermöglichen. Der Nutzer ist auf seinen Antrag hin als Beteiligter an dem Verfahren im Verfahren hinzuziehen. Der Diensteanbieter hat dem Gericht zu versichern, dass die Unterrichtung des Nutzers erfolgt ist. Er hat bei ihm eingegangene Stellungnahmen des Nutzers unverzüglich an das Gericht weiterzuleiten.“
„Damit soll gewährleistet werden, dass dem Nutzer die Möglichkeit gewährt wird, bei Gericht eine Stellungnahme einzureichen und sich gegebenenfalls zu verteidigen.„
Ich soll als Nutzer mal eben eine gerichtsfeste Stellungnahme schreiben? Jetzt freuen sich auch noch die Anwälte – außer denen, die sich immer freuen: Anwaltskanzleien, NGOs, Staatsanwälte, Richter, Gutachter usw. Es tut sich somit ein ganz neues Betätigungsfeld auf. Die Bundesregierung öffnet die Büchse der Pandora und verschafft den Seinen den playground, die Spielwiese. Lasst die Korken knallen, es geht ans Geldverdienen.
Wir haben es wieder vor uns: Das sich selbst verstärkende Perpetuum Mobile.
Der einzige Lichtblick bei diesem Gesetz ist, dass im Referentenentwurf der Begriff „Homepage“ nicht vorkommt. Kann mich das beruhigen? Weiß ich nicht.
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