30.11.2025, Lokales, ovb-Bericht: Defizite bei Hort + Kindergarten = Gebührenerhöhung.

Ein Bild aus der Bauzeit des Kindergartens an der Landshuter Straße.

https://www.ovb-online.de/muehldorf/neumarkt-st-veit/neumarkt-st-veit-erhoeht-kita-gebuehren-wegen-millionen-defizit-94052891.html

Schon die ovb-Überschrift mit der Explosion lässt nichts Gutes erahnen. Und wieder sind es die Personalkosten, die vom Kämmerer ins Feld geführt werden. Und der Kämmerer heißt beim ovb weiterhin traditionell Thomas Menzel, obwohl ich doch schon im letzten Blog darauf hingewiesen hatte, dass der Kämmerer laut Stadtseite Martin Huber heißt. Der ovb zwingt mich jedes Mal, wieder auf der Stadtseite nachzuschauen, ob sich an der Konstellation vielleicht kurzfristig etwas geändert hat. Morgen möchte ich das durch eine Mail an die Stadt klären.

„Kosten für Hort und Kindergarten explodieren.“

Die Stadt würde wegen des „immer größer gewordenen Defizits in den letzten Jahren“ die Reißleine ziehen und die Gebühren anpassen. Ob eine Erhöhung der Beiträge um 5 bis 10% wirklich eine „Reißleine“ ist, möchte ich stark bezweifeln. Denn mit ovb-Beitrag vom 28.04.2024 waren schon für den 01.09.2024 Erhöhungen beschlossen worden. War das dann nicht auch schon eine Reißleine? Oder war das nur eine halbe Reißleine? Oder gar keine?

Was für eine Reißleine?

Mit der Lektüre des ovb-Beitrages und den leider üblichen Fragmenten an Zahlen wird suggeriert, dass sich Verwaltung, OV und Stadträte die Sache über Jahre hinweg nur angeschaut hätten. Der ovb schreibt munter über Zahlen von 2022, so als ob es die Gebührenerhöhung von 2024 nicht gegeben hätte und konstruiert somit eine Begründung für die neuerliche Erhöhung. Denn offensichtlich ist die Erhöhung aus 2024 wirkungslos verpufft.

„Gebührenerhöhung soll Mehrausgaben kompensieren.“

Einmal Schmunzeln. Das Defizit ist von 664,411€ (2018) auf 1.630.000 (2025) gestiegen (trotz zwischenzeitlicher Erhöhung), und man möchte die Mehrausgaben mit 5 bis 10%igen Beitragserhöhungen für 348 Kinder kompensieren? Lustiger wird es heute nicht mehr. Ich bemühe meine mathematischen Kenntnisse und rechne mal eben aus, was auf jedes einzelne Kind zukäme, wollte man die Kompensierung tatsächlich durchziehen:

1.630.000 Euro / 347 Kinder = 4.697,41€

Die Eltern jedes einzelnen Kindes müssten somit 4.697,41€ pro Jahr mehr an Beiträgen bezahlen, umgerechnet sind das 391,45€ pro Monat mehr, linear gerechnet. Dann wünsche ich doch allen Beteiligten viel Spaß beim ‚Kompensieren‘. So weit die Theorie.

Ein Tropfen auf den heißen Stein.

In der Praxis wird die 5 bis 10%ige Erhöhung zu viel weniger „Mehreinnahmen“ führen und gar nichts kompensieren. Wenn wir aus den bekannten sechs Beiträgen für 4h und 9h und erstes/zweites Kind bzw. ab dem dritten Kind grob vermischen, weil wir davon ausgehen, dass bei den 347 Kindern die Gebühren von 100 bis 295 Euro einigermaßen gleichmäßig anfallen, dann sprechen wir somit über einen Durchschnittsbeitrag von etwa 200 Euro, der sich nun um 5 bis 10% erhöht, Nehmen wir das Mittel von 7,5%. und kommen auf 200 Euro plus 7,5% = 215 Euro. Die Erhöhung beträgt somit 15 Euro, multipliziert mit 347 Kindern x 12 Monate = 62.460,00€ an Mehreinnahmen.

Jetzt kann man sagen, dass es inzwischen mehr Kinder gibt, dass das von mir angenommene Verhältnis bei den Gebühren nicht passt und somit die Mehreinnahmen viel stärker sind. Ok, kein Problem. Aber selbst, wenn wir die 10% auf den Höchstbeitrag von 295 Euro anwenden würden und das für alle 347 Kinder, dann kämen wir auf maximale Mehreinnahmen von:

295 Euro pro Monat +10%iger Erhöhung = 324,50 – 295 = 29,5 Euro Mehrbetrag pro Monat x 347 Kinder x 12 Monate = 122.838,00 Euro

Das ist mit dem vorhandenen Zahlensalat nicht besser auszurechnen und stellt den theoretischen Höchstwert dar, den die Stadt mit ihrer beschlossenen Erhöhung erzielen kann (wenn die Anzahl der Kinder aus 2024 jetzt noch in etwa korrekt ist). Mehr geht nicht. Diesem Maximalwert steht ein Defizit von 1.63 Mio Euro gegenüber.

Was also wollen uns alle Beteiligten mit dem ovb-Bericht vom 25.11.2025 eigentlich mittels der Begrifflichkeit „Reißleine“ mitteilen?

Um den Rest des Beitrages mit Begriffen wie „Gleichheitsprinzip, datenschutzrechtliche Bedenken, Erhöhung der Deckungslücken, Darlegung von Einkommensverhältnissen, Abwälzen von Kosten auf andere“ hüllen wir den Mantel des Schweigens, sonst würde mein Blog noch erheblich länger werden. Es genügt das Fazit, dass wir wegen datenschutzrechtlicher Bedenken eben einfach nichts gegen die Finanznot tun können. So kommen wir jedoch nicht weiter. Aber das System in Starnberg schauen wir uns noch genauer an.

Gott sei Dank haben alle Bürgermeisterkandidaten von mehr Transparenz gesprochen. Sie ist dringend nötig.


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