
https://www.berlin.de/kommission-vergesellschaftung/mitglieder
Eine Expertenkommission hat im Auftrag des Berliner Senats ausgelotet, ob die großen Berliner Wohnungsgesellschaften enteignet werden könnten. Hier die Namen der Experten:
- Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin, frühere Justiz-Ministerin (Vorsitz)
- Prof. Dr. Thorsten Beckers (Bauhaus-Uni Weimar)
- Prof. Dr. Dr. Wolfgang Durner (Uni Bonn)
- Prof. Dr. Michael Eichberger (Bundesverfassungsrichter a.D.)
- Prof. Dr. Isabel Feichtner (Julius-Maximilians-Uni Würzburg)
- Prof. Dr. Susanne Heeg (Johann Wolfgang Goethe-Uni FFM)
- Prof. Dr. Anna Katharina Mangold (Europa-Uni Flensburg)
- Prof. Dr. Christoph Möllers (Humboldt-Uni zu Berlin)
- Aysel Osmanoglu (GLS Bank)
- Prof. Dr. Florian Rödl (Freie Uni Berlin)
- Prof. Dr. Christian Waldhoff (Humboldt-Uni zu Berlin)
- Dr. Tim Wihl (Universität Erfurt)
- Prof. Dr. Ann-Katrin Kaufhold (Ludwig-Maximilians-Uni München)
Wenn den Vorsitz mit Däubler-Gmelin eine im Klassenkampf bewährte Sozialistin innehat, dann kann man sich das Ergebnis beinahe denken.
Beim letzten Namen „rang a bell“. Da bimmelte irgendwas. Ach jetzt erinnere ich mich. Sie ist eine der drei Richter, deren Wahl zum Bundesverfassungsgericht im letzten Augenblick gestoppt wurde. Sie lässt sich für Enteignungsprojekte in Deutschland einspannen? Bitte nicht zur Bundesverfassungsrichterin wählen.
Die Berliner Expertenkommission – eingesetzt am 29. März 2022 – übergab ihren Abschlussbericht am 28. Juni 2023 an den Senat und lieferte die gewünschten sozialistischen Erkenntnisse, die ich mir von chatgpt habe zusammenfassen lassen:
Rechtliche Zulässigkeit
- Die Kommission kam – mehrheitlich – zu dem Schluss, dass das Land Berlin ein Gesetz zur Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen erlassen kann.
- Es bestehe Kompetenz nach Art. 15 GG.
- Verfassungsrechtlich gebe es keine Hindernisse durch Landes- oder EU-Recht.
- Ebenso wurde die Flächengrenze („ab 3.000 Wohnungen“) nicht als verfassungsrechtlich problematisch bewertet.
Verhältnismäßigkeit & Eigentumsgrundsatz
- Unter dem Gebot der Verhältnismäßigkeit sei eine Vergesellschaftung zulässig.
- Sondervoten weisen darauf hin, dass der Eingriff in die Berufsfreiheit teilweise kritisch gesehen wurde.
- Insgesamt bleibe das Eigentumsgarantie intakt, sofern die Maßnahme verhältnismäßig und rechtlich sauber ausgestaltet ist
Entschädigung
- Eine Entschädigung sei unumgänglich.
- Die Mehrheit befürworte jedoch Entschädigungen unter dem Verkehrswert – das senke die Kosten für Berlin, sei aber rechtlich umstritten
- Die Kommission gebe keinen fixen Betrag vor – entwerfe aber Kriterien, wie z. B. Abschläge wegen Gemeinwirtschaft
Finanzielle Risiken
- Der Berliner Rechnungshof erstellte ein Modell (Stand April 2025) und kam zu dem Ergebnis, dass bei nicht-verkehrswertiger Entschädigung (ca. 8–11 Mrd €) zwar niedrige Zuschüsse ausreichen, das rechtliche Risiko aber wächst.
- Bei verkehrswertiger Entschädigung (ca. 29–36 Mrd €) wären Zuschüsse von 600–850 Mio €/Jahr nötig – und damit eine massive fiskalische Belastung über 60–70 Jahre
Fazit der Professoren und Doktoren
- Juristisch sei die Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen in Berlin grundsätzlich möglich.
- Schwierig bleibe die Ausgestaltung der Entschädigung, Fragen der Verhältnismäßigkeit und das fiskalische Risiko für den Landeshaushalt.
- Vier von 13 Mitgliedern legten Sondervoten zu unterschiedlichen rechtlichen Einschätzungen vor
- Berlin stehe damit vor der Herausforderung, einen verfassungskonformen Umsetzungsweg zu finden – mit klarer Definition der Entschädigung, verlässlicher finanzieller Planung und Berücksichtigung der Sondervoten.
Der Senat arbeitet derzeit wohl an einem „Rahmengesetz“, nach dem die Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ 2023 einen weiteren Volksentscheid angekündigt hat.
Mein Fazit: Planwirtschaft, Sozialismus, Umverteilung bis zur vollständigen Verarmung, Untergang.
Berlin ist vollständig verrückt geworden. Unrettbar. Universitäten mit ihren Professoren unterstützen diese linken Ideologien zumindest mehrheitlich. Der Amtierende Bürgermeister Wegner (CDU) lehnte Enteignungen kürzlich zwar ab, allerdings zu einem Zeitpunkt, an dem der Kommunismus schon an die Tür klopft und das Unheil kaum noch aufzuhalten zu sein scheint.
Es ist anzunehmen, dass Wegner nach der Wahl nächstes Jahr nicht mehr Berliner Bürgermeister ist. Berlin ist viel zu weit nach links abgedriftet, während er politisch blass bis zur Unkenntlichkeit wirkt. Der links-rot-grüne Komplex kommt in Wahlumfragen schon jetzt auf 48%.
Die SPD möchte für den Enteignungswahnsinn gleich noch eine neue Behörde schaffen: Die Vergesellschaftungsbehörde. Die Sozis haben offensichtlich Größeres vor. Da sollen nicht mal eben eine oder zwei Firmen enteignet werden. Vor der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus im nächsten Jahr verschärft der links-rot-grüne Komplex das Tempo. BILD zitiert den SPD-Chef Raed Saleh und dessen Papier wie folgt:
„Es geht um die unmittelbare Deckung eines öffentlichen Bedarfs der Daseinsvorsorge ohne Gewinnabsicht, die Schaffung und Erhaltung von angemessenem Wohnraum“ sowie die Grundversorgung mit Energie, Wasser und Wärme“
In diese Aussage lässt sich alles Mögliche hineininterpretieren. Man könnte mit Hinweis auf die Daseinsvorsorge auch den Supermarkt um die Ecke enteignen und die Waren verteilen.
Absurd. Absurder. Berlin.
Klar ist aber, dass die großen Wohnungsbaugesellschaften wegen der Enteignungskeule derzeit wohl ehr keinen Euro in ihre Wohnungen investieren. Berlin ahnt derweil nicht, dass man sich mit der Übernahme von Tausenden Wohnungen finanziell überheben wird.
In Berlin gab es eine Gewerkschaft namens DGB, die ähnliches versucht hatte. Man wollte zu den ganz großen Playern gehören, expandierte zum größten Wohnungsbaukonzern Europas und zerbrach 1986 an seiner Selbstherrlichkeit. Die „Neue Heimat“ wurde für den symbolischen Preis von einem Euro an den Berliner Bäcker Horst Schiesser verkauft. Aber nicht einmal dieser Verkauf klappte. Nach Einspruch der Banken gab es eine Rückabwicklung.
Aus diesem Fall und auch aus dem Bankenskandal 2001, bei dem es ebenfalls um Immobilien ging, lernt Berlin aber genau was? Richtig. Nichts. Unbelehrbar. Beratungsresistent.
Schaffung von Wohnraum? An diesem Versuch scheiterte schon die abgewählte, SPD-geführte Bundesregierung zwischen 2021 und 2025 vollumfänglich. Die SPD lernt aber nichts dazu. Sie hechelt den Linken und Grünen bei dem Versuch hinterher, das ganze Land unumkehrbar auf Links zu bügeln. Es ist eine Art Wettrennen um die links-extremsten Positionen entstanden, wider jede Vernunft.
Wo das wirkliche Problem ist
Am Jahresende 2024 bezogen in Berlin insgesamt etwa 555.000 Personen Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II, Bürgergeld) sowie ergänzender Leistungen im Rahmen der Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung (SGB XII). Das entspricht einem Anteil von ca. 14,2 % der Berliner Bevölkerung.
Jetzt kann man sich überlegen, wieviele Berliner Wohnungen von Bürgergeldempfängern bewohnt werden. Und all diese Wohnungen werden durch den Steuerzahler bezahlt. Damit haben die Eigentümer der Wohnungen jedes Interesse, die Mieten hochzuhalten. Würde der Staat nicht die Mieten bezahlen, sondern die Bürgergeldempfänger mit Maximal-Beträgen unterstützen, wüchse der Druck auf die Bürgergeldempfänger, sich günstigere Wohnungen im Umland zu suchen. Das Wohnungsproblem in Berlin würde sich zwar nicht direkt erledigen, doch würde sich die Situation zunehmend entspannen. Die Mieten würden sinken. Das gilt für das ganze Land, wenn man bedenkt, dass es in Deutschland 2,9 Millionen Bedarfshaushalte gibt. Würde sich der Staat endlich aus der Subvention von Mieten zurückziehen, würde sich das System normalisieren. CDU/CSU haben das bereits erkannt, doch scheint unser Sozialstaat doch eher unreformierbar. Es gilt immer noch, dass es für Bürgergeldempfänger keinen Wohlstandsverlust geben darf. Höchstrichterliche Entscheidungen zementieren die ausweglose Situation.
Was jetzt zu tun ist
Bis es der links-rot-grüne Komplex geschafft hat, unser Land unwiederbringlich zu zerstören, muss es unsereins finanziell geschafft haben, damit wir uns im Fall der Fälle aus Deutschland absetzen können.
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