Donnerstag, 24. Juli 2025, Lokales, Mitteilungsblatt: Rasenmäherlärm

Eine lachende Oma, leicht untersetzt, mit gelber Strickjacke und grauer Hose, bedient einen Benzinrasenmäher.

https://www.neumarkt-sankt-veit.de/fileadmin/Dateien/Mitteilungsblatt/MB_Juli_2025_.pdf

Das Rasenmähen ringsherum kann schon lästig sein, denn grundsätzlich gilt: Irgendjemand mäht immer, unsereins eingeschlossen. Also gibt es auch Beschwerden. Und die werden scheinbar im Rathaus abgeladen, was ich als völlig sinnbefreit empfinde, wie der Eintrag im Mitteilungsblatt beweist

Denn dort wird mal flugs das Bundes-Immissionsschutzgesetz in seiner 32. Verordnung aus der Schublade geholt. Wichtig dabei ist, uns zu erklären, dass sie schon seit 2002 gilt. Sie muss also gut sein und wurde dann auch noch 32 mal verbessert. Was kann zwischen Nachbarn da schon schiefgehen?

Die Antwort ist: Alles. Denn der Schrecken aller Nachbarn dürfte sein, wenn der verrückt gewordene Nachbar Samstag früh um 0700 den Benzinrasenmäher herausholt. Denn leider gehört der Samstag zu den Werktagen. Und der Rasenmäherfreak könnte theoretisch 12 Stunden lang mähen und dies einfach nur, weil es ihm Spaß macht, die Nachbarn zu ärgern, und dies von Montag bis Samstag. Und das Gesetz gibt ihm Recht.

Was ist die Info wert, dass man werktags nur von 0700 bis 2000 seinen Rasen mähen darf?

Richtig. Nichts.

Und die Bitte, sich doch unbedingt daran zu halten, ist ebenfalls sinnlos. Denn tatsächlich habe ich noch nie einen armen Irren gesehen oder gehört, der in Neumarkt-Sankt Veit vor 0700 oder nach 2000 seinem Mähhobby nachgegangen wäre.

Die Uhrzeit 0700 hat der Gesetzgeber wohl eher nicht in seine Verordnung hineingeschrieben, damit Menschen mit seniler Bettflucht in aller Herrgottsfrühe ihrem Hobby nachgehen sollen. Die frühe Uhrzeit ist viel mehr ein Entgegenkommen für Firmen. Landschaftsgärtner oder die Bauhofmitarbeiter können mit ihrem Arbeitsbeginn nicht bis 0900 warten, bis auch der letzte Langschläfer seine Rollos hochgezogen hat. Aber 0700 sollte keine Einladung für Hobbylandschaftsgärtner sein. Und das ist auch nicht das eigentliche Problem.

Woher kommen also die Beschwerden? Ich vermute, es geht um die gestörte Mittagsruhe. Das ungeschriebene Gesetz lautet doch, wenigstens zwischen 1230 und 1400 die Mäharbeiten zu unterbrechen. Genau dazu hätte etwas gesagt werden müssen. Ein Appell wäre sinnvoll gewesen, nicht nur Rücksicht zu nehmen, sondern über die gesetzlichen Regelungen hinaus Rücksicht zu nehmen. Ein konkretes Beispiel wäre ein weitgehender Verzicht von Mäharbeiten möglichst ab Samstag Mittag. Das wäre gelebte Rücksicht.

Fazit: Druckerschwärze, im Mitteilungsblatt sinnlos vergeudet.

Der sinnloseste Artikel, den ich auf die Schnelle im Internet gefunden habe, ist dieser hier. Ich glaube, der Artikel wurde nur geschrieben, um ganz zufällig für einen Typ Rasenroboter zu werben. Fakten sind nicht ersichtlich. Strafen bis 50.000 Euro? Selten so gelacht.


Entdecken Sie mehr von Michael Behrens

Melden Sie sich für ein Abonnement an, um die neuesten Beiträge per E-Mail zu erhalten.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Nach oben scrollen

Entdecken Sie mehr von Michael Behrens

Jetzt abonnieren, um weiterzulesen und auf das gesamte Archiv zuzugreifen.

Weiterlesen