Mittwoch, 23. Juli 2025, Verkehr: Radlfahrer auf der Straße.

Neumarkt-Sankt Veit, Hörberinger Straße, stadteinwärts, ein Auto überholt zwei Rennradfahrer, die nebeneinander fahren

Heute unternahm ich einen kurzen Ausflug nach Massing. Als ich zurückfuhr, bogen von der Weiherstraße zwei Rennradlfahrer stadteinwärts auf die Hörberinger Straße ein. Wie selbstverständlich fuhren sie bis zum Beginn der Spange in vollem Selbstbewusstsein nebeneinander und sorgten hinter sich für einen zähfließenden Verkehr von zehn Autos. Interessierte sie nicht. Sie schauten sich nicht einmal um, sondern unterhielten sich beim Strampeln angeregt. Beinahe dachte ich, das könnte erlaubt sein. Bei der Spange hätten sie eigentlich auf den Radweg müssen, aber ach, haben sie ebenfalls ignoriert.

Was sagt die Straßenverkehrsordnung? Tatsächlich ist unter bestimmten Voraussetzungen das Fahren nebeneinander erlaubt. Es wäre auch noch gewesen, wenn da einfach „ja, erlaubt“ oder nein, „nicht erlaubt“ stehen würde. Die „bestimmten“ Voraussetzungen sind dann die berühmten Kaugummi-Formulierungen.

Mir war das egal, ich musste schon zwischen Massing und Neumarkt-Sankt Veit mehrere Minuten hinter einer überbreiten Mähmaschine hinterherfahren. Ich hatte Zeit und ruhte in mir. Kein Grund für Puls.


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