„Wir stellen gesetzlich klar, dass gemeinnützige Organisationen ihre anerkannten Satzungszwecke auch durch eine Beeinflussung der politischen Meinungsbildung verfolgen können. Gelegentliche Äußerungen zu tagespolitischen Ereignissen sind für die Gemeinnützigkeit unschädlich.“
Normalerweise benutze ich Zitate nur, wenn die Quelle eindeutig nachvollziehbar ist. Hier soll es sich aber um ein Zitat handeln, das im Verhandlungspapier der SPD für eine bevorstehende Koalition mit der CDU/CSU steht. Und das ist nicht öffentlich. Obigen Satz würde ich aber sofort für bare Münze nehmen. Zuzutrauen ist dieser Satz der SPD allemal. Es ist ihr Konter auf die 551 Fragen der CDU/CSU zu den gemeinnützigen Organisationen und deren Finanzierung durch die jetzige Bundesregierung. Der Versuch, den der eigenen Partei nahestehenden NGO’s unsere Steuergelder zukommen zu lassen, ist ruchlos. Und er wird weiterhin gelingen. Ich habe den Eindruck, dass die Union so ziemlich alle Positionen aufgibt, um endlich die Kanzlerwahl einläuten zu können.
Die linksradikalen Kampftruppen und die sozialistischen Vorfeldorganisationen von SPD und Grünen sollen jetzt durchfinanziert werden. Die SPD wandelt in erschreckender Weise auf den Spuren der Grünen Renate Künast, die im März 2020 folgendes sagte:
„Ich bin es leid, wie wir seit Jahren darum kämpfen, dass NGOs und Antifa-Gruppen, die sich engagieren, um ihr Geld ringen und nur von Jahr zu Jahr Arbeitsverträge abschließen können. Sie müssen eine verlässliche Finanzierung haben.“
Arbeitsverträge für Antifanten. Genau mein Humor. Vergleicht man das untere Zitat mit dem oberen Zitat, sieht man, wie ähnlich sich Grüne und SPD in ihrer Ideologie sind. Beide Parteien sind eigentlich unwählbar, so wie alles Linke in unserer Republik. Die Wähler sahen das leider anders. Über 40% haben links gewählt, wenn man die Prozentzahlen von SPD, Grüne, Linke und BSW addiert. Mehr als vier von zehn Wählern bevorzugen den Sozialismus als bequeme und leistungsarme Lebensform.
Was die NGO’s mit unserem Steuergeld tun, zeigt TE an einigen Beispielen auf. Sie bekämpfen nicht etwa den Hunger auf der Welt oder die Wasserknappheit. Sie bekämpfen mit meinen Steuergeld die Plattform X, die ich als letzte Freiheitsplattform im Internet bezeichne.
Der Wahnsinn geht aber noch weiter. Die Zeitungen, die eigentlich aus gutem Grund finanziell und damit auch ideologisch unabhängig agieren sollen, wurden z.B. 2020 mit 40 Millionen Euro bedacht, um die Zustellkosten abzufedern.
Was hat die Rhein-Neckar-Zeitung dafür geleistet? Sie erfindet neue Begrifflichkeiten:

Was nutzt es, wenn man als Blogger Gerichtsverhandlungen vor Gericht gewinnt, wenn die Zeitungen einen dann als „ultrarechts“ einstufen und das Urteil mit Fassungslosigkeit in Frage gestellt wird? Die Überschriften reichen völlig aus, um einzuschätzen, wie tendenziös hier berichtet wird. Und für diese Absurdität soll ich dann auch noch Geld bezahlen, um den Bericht hinter seiner Bezahlschranke vollständig lesen zu können. Das ist aber nicht notwendig, weil ich der Bloggerin Anabel Schunke auf X schon seit längerer Zeit folge. Welcher Blog von Anabel Schunke lag der Klage zugrunde? Ich zitiere wörtlich:
„Ein großer Teil der Sinti und Roma in Deutschland und anderen Ländern schließt sich selbst aus der zivilisierten Gesellschaft aus, indem sie den Sozialstaat und damit den Steuerzahler betrügen, der Schulpflicht für ihre Kinder nicht nachkommen, nur unter sich bleiben, klauen, Müll einfach auf die Straße werfen und als Mietnomaden von Wohnung zu Wohnung ziehen. Wer das benennt, wird von der eigenen Innenministerin des neu erfundenen ‚Antiziganismus‘ bezichtigt. Wie jedwede andere Kritik an einer jahrzehntelang völlig fehlgeleiteten Zuwanderungspolitik soll auch diese unter dem Rassismusvorwurf erstickt werden.“
Darf man sich trauen, ein Zitat eines anderen Menschen, wegen dem er verklagt wurde, in seinem eigenen Blog wiederzugeben? Ich traue mich, weil Anabel Schunke letzte Woche von der 5. Strafkammer des Landgerichts Braunschweig freigesprochen wurde. Das Gericht sah einen Angriff auf die Menschenwürde im Sinne des Volksverhetzungsparagrafen 130 als nicht erfüllt. Die Ausführungen der Angeklagten seien zurückhaltend und insbesondere unter Beachtung der Meinungsfreiheit gewesen.
Und außerdem hat auch der Fokus den Blog aus 2022 wörtlich wiedergegeben. Der Paragraf 130 ist leider ein Gesetzeskonstrukt, das wie ein Damokles-Schwert über allen schwebt, die ihrem Ärger über die Zustände in unserem Land nicht nur im Wirtshaus am Stammtisch Luft machen, sondern ihre Kritik auf Homepages und den Sozialen Medien niederschreiben. Wer dann bei der Wortwahl zu hitzig ist, dem droht Ungemach.
Ich hätte diese Aussagen so nicht geschrieben. Der Betrugsvorwurf gegen „einen großen Teil“ lässt sich vor Gericht nicht wirklich beweisen, wobei die Frage ist, bei wem die Beweislast liegt. Beim Kläger, oder beim Beklagten? Zumindest habe ich mich über die Sinti und Roma ein wenig aufgeschlaut. Etwa 70.000 bis 140.000 leben in Deutschland. 70.000 haben einen deutschen Pass. Die prominenteste Sintezza, die ich kenne, ist die Sängerin Marianne Rosenberg. Wenn man so vor sich hin googelt, werden die Berichte über Sinti und Roma aber negativer. Und dann stolperte ich auch noch über meinen eigenen Blog vom 09. August 2024. Ich hatte schon wieder vergessen, dass ich mich mit genau diesem Fall schon beschäftigt hatte.
Zwar wimmelt es auf X nur so an gemeinen Beleidigungen gegen alles und jeden, doch hat man das Gefühl, dass Staatsanwaltschaften die Big Player im Visier haben. Das sind die Zeitgenossen, die beispielsweise auf X eine große Reichweite haben und sich damit als unbequem erweisen. Der von Jan Fleischhauer gewählten Begrifflichkeit der „Zermürbungstaktik“ würde ich zustimmen.
Um auf die Rhein-Neckar-Zeitung zurückzukommen: Was ist eigentlich „ultrarechts“. Warum kann eine Zeitung einen Menschen unbehelligt als „ultrarechts“ bezeichnen? Jeder benutzt nach eigenem Ermessen die Begrifflichkeiten, wie er es gerade für richtig hält. Erkläre mir doch einmal jemand bitte, was der Unterschied zwischen, rechts, rechtsextrem, rechtsradikal und ultrarechts ist.
Das Eingangszitat muss man sich wirklich fünfmal durchlesen, um die Tragweite zu erkennen. Gute Nacht, Deutschland.
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